SFH-1113

» Stellungnahme Volksanwalt Dr. Kostelka zur These dass mit der Ratifzierung des Fakultativprotokolls zum CCPR der Erfüllungsvorbehalt zu diesem Pakt gleichsam ex lege weggefallen ist

... man müsse den "views" des Menschenrechtgsausschusses der UNO nach "Treu und Glauben" Wirkung verleihen ...

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