SFH-140985  Causa J. Holzinger, Causa H. Szlezak Stand 4.1.2018

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I. ANTRAG

auf Unterbrechung des Strafverfahrens 91 Hv 93/17p zur Vorbereitung meiner Verteidigung und für die Beweismittelbeischaffung und zur Akteneinsicht in den Ermittlungs- und Staatsanwaltsakt....





91 Hv 93/17p




An das

Landesgericht f. StRS Wien

Landesgerichtstraße 11

1080 Wien



Beschuldigter: Szlezak Herbert, Schüthaustraße 1-39 Stiege 19-2/7, 1220 Wien








I. ANTRAG

auf Unterbrechung des Strafverfahrens 91 Hv 93/17p zur Vorbereitung meiner Verteidigung und für die Beweismittelbeischaffung und zur Akteneinsicht in den Ermittlungs- und Staatsanwaltsakt.


II. ANTRAG

auf Verfahrenshilfe im vollen Umfange und auf kostenlose Beigebung eines Verteidigers zur meiner Verteidigung und für die Befragung von Zeugen und zum weiteren Beweis- und Schriftsatzvorbringens.


III. BEWEISANTRAG

auf Beischaffung und Verlesung der nachangeführten Gerichtsakte und die Ladung und Einvernahme der nachstehenden angeführten namentlich genannten Personen und Rechtanwälte als Zeugen zum Beweis meiner Unschuld und der Richtigkeit meines Vorbringens gegen die Anzeigerin Richterin Dr. Lam Bär.


III. Schriften- und Beweisvorlage.



2 fach

1 HS











I.


In der Eingangs angeführten Strafsache erhielt ich den Gerichtsbrief der Ladung zur Hauptverhandlung zu 91 Hv 93/17p mitsamt den Strafantrag der StA Wien zu GZ. 31 St 185/17z erst am 3. 1. 2018 von der Poststelle ausgehändigt, sodass ich keine Möglichkeit hatte mich zur meiner Verteidigung vorzubereiten und zu meiner Beweisführung zur Richtigkeit meines Vorbringens und Widerlegung des Vorbringens im Strafantrag notwendiges Beweismaterial beizuschaffen und Ermittlungen anzustellen. Daher ist die Unterbrechung des Strafverfahrens aus Rechtsschutzgründen und meines Menschenrecht des Art 6(1) der MRK zwingend notwendig und gerechtfertigt.


II.


Ich als Beschuldigter beantragte die Verfahrenshilfe im vollen Umfange und die kostenlose Beigebung eines Verteidigers zu meiner Verteidigung meiner Unschuld und zur Aufklärung der von der Richterin Dr. Lam Bär gegen Josef Holzinger begangene und zu verantwortenden Gesetzesverletzungen, zur Widerlegung des Vorbringens im Strafantrag. Faktum ist, dass Dr. Lam Bär als Anzeigerin, der strafantragslegende Staatsanwalt und der Richter des Hauptverfahrens ausgebildete Juristen und Staatsorgane sind und ich als Beschuldigter ein juristischer Laie bin und diese Strafrechtsache eine komplexe Materie und sehr umfangreich sei, sohin habe ich ein Rechtsschutzbedürfnis und ein Menschenrecht gemäß Art 6(1 und 3c) der MRK, um meine Verteidigungsrechte wahrnehmen zu können und auch eine Chancengleichheit vor Gericht zu haben zur Bewilligung der beantragten Verfahrenhilfe und auf kostenlose Beigebung eines Verteidigers. Ich kann mir keinen selbstzuwählenden Verteidiger leisten, weil mir auch bereits meine Pension bis auf das Existenzminimum gerichtlich gepfändet wird.



III.


Ich beantrage zur Wahrheitsfindung, zur Aufklärung des wahren Sachverhaltes und der Fakten und zum Beweis, dass meine Behauptungen gegenüber der Anzeigerin Dr. Lam Bär richtig und wahrheitsgemäß sind und zu meiner Verteidigung den von Dr. Lam Bär Geschädigten Josef Holzinger, Pensionist, Raitenberg 7, 4873 Frankenburg, die am Zwangsversteigerungsverfahren 5 E 2321/95b, 1025 E 905/13s des BG Vöcklabruck als für Josef Holzinger fungierende Verfahrenshelfer und Rechtsanwälte, Dr. Christoph Rogler, Stelzhamerstraße 9, 4400 Steyr; Mag. Werner Landl, Stadtplatz 36, 4840 Vöcklabruck, Mag. Thomas Hansbauer, Unterbuchenau, Schießstattstraße 12, 4048 Puchenau, als Zeugen.


Weiter beantrage ich zu meiner Verteidigung und Wahrheitsfindung die Beischaffung, Verlesung und Analysierung der originalen Gerichtsakte und sämtliches aktengegenständliches Beweismaterial, Urkunden, Befangenheitsbeschlüsse, Entscheidungen des OGH zum Beweis der Befangenheit und Unrechtshandlungen der Richterin Dr. Lam Bär 105 E 905/13s (5 E 2321/95b) mehrbändig, 35C 919/16h, 1C 175/93a, 2C 674/92i, 2C 131/91k, 102 C 137/13x, 2C 864/05b, 4 Nc 9/13d, 3 C 1224/97a und 1C 218/97t (23 Nc 24/97), 2C 485/00k (23 Nc 69/00w), 1C 505/99x, 4 Nc 14/14s und 1C 297/97y der Bezirksgerichte Vöcklabruck und Frankenmarkt, 1Cg 174/97 des Landesgericht Wels, 5 Nc 163/98 des OLG Linz, 18 Cg 133/97a des Landesgericht Innsbruck.


Weitere Beweisführung und Zeugen werden den Verfahren vorbehalten.



IV.


Ich als Beschuldigter lege auch noch Schriftstücke vor, mit dem die Fakten zu den richterlichen Unrechtshandlungen und von mir richtig behauptete Rechtswidrigkeiten und Amtspflichtverletzungen der Anzeigerin Dr. Lam Bär und der Sachverhalt zur gesetzesverletzenden und nichtigen Zwangsversteigerungsbewilligung und ihrer nichtigen und gesetzwidrigen gefällten Beschlüssen, Amts- und Entscheidungs-handlungen und nichtigen Verfahrenshandlungen dokumentiert und mit Beweisführung bescheinigt sind.

Wien, am 3. Jänner 2018 Herbert Szlezak


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