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B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten
S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen
B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten
Bauleistungen

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Baubeschreibung/Pläne/Gutachten
S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen

INHALTSVERZEICHNIS
2.1
Bauumfang und -bereich ................................................................................................. 3
2.1.1
Zufahrten ..................................................................................................................... 4
2.1.2
Bahnstation ................................................................................................................. 4
2.1.3
Stromanschluss ........................................................................................................... 4
2.1.4
Wasseranschluss ........................................................................................................ 4
2.1.5
Grundinanspruchnahme .............................................................................................. 4
2.1.6
Baustelleneinrichtung .................................................................................................. 4
2.2 Baubeschreibung ............................................................................................................. 5
2.3 Pläne................................................................................................................................ 15
2.4 Gutachten........................................................................................................................ 15
2.5 Projektbeteiligte.............................................................................................................. 15


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B.2 BAUBESCHREIBUNG
2.1 Bauumfang und -bereich

Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Herstellung bzw.
Instandsetzung von Lärmschutzwandelementen auf der S33 Kremser Schnellstraße im
Bereich von ca. km 12,365 - ca. km 13,098 bzw. zwischen der jetzigen AST
Herzogenburg Stadt und der AST Herzogenburg Nord auf der RFB Krems.
Weiters sind
diverse kleinere Instandsetzungsarbeiten an der am Dammfuß befindlichen
Steinschlichtung sowie der Drainageleitung im Bereich der Lärmschutzwand
erforderlich.

Projektgebiet:
Abbildung 1 Übersichtsplan Instandsetzungsmaßnahmen
Quelle: Übersichtsplan IHHI Ingenieurbüro

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Bauleistungen
2.1.1
Zufahrten
Die Zufahrt zum gegenständlichen Baulos ist über die S33 Kremser Schnellstraße in
Fahrtrichtung Krems sowie über das untergeordnete Straßennetz (Gemeindestraße)
möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die CNAS Linie im Bereich der
Böschung bzw. des Begleitweges am Böschungsfuß lieg
t. Die Geräte sind
dementsprechend zu wählen bzw. eine Beschädigung zu vermeiden (zB Befahrung
mittels schwerem Gerät).
2.1.2
Bahnstation
Die nächstgelegene Bahnstation ist in Herzogenburg.
2.1.3
Stromanschluss
Für die notwendigen Stromanschlüsse hat der AN selbst zu sorgen.
2.1.4
Wasseranschluss
Für die notwendigen Wasseranschlüsse hat der AN selbst zu sorgen.
2.1.5
Grundinanspruchnahme
Sämtliche geplanten Baumaßnahmen werden auf Grundstücken der Republik
Österreich errichtet, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
2.1.6
Baustelleneinrichtung
Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind im Bereich des Baufeldes
möglich. Diese Flächen befinden sich alle auf Grundstücken der Republik Österreich
und werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Nutzung der Flächen im
untergeordneten Netz ist mit der Stadtgemeinde Herzogenburg ein entsprechendes
Übereinkommen auf Kosten des AN abzuschließen.
Darüber hinaus erforderliche Flächen hat der AN auf seine Kosten zu beschaffen und
anzumieten.

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2.2
Baubeschreibung
Auf der S33 Kremser Schnellstraße wurde im Jahr 2010 im Bereich von
ca. km 12,365 - ca. km 13,098 bzw. zwischen der jetzigen AST Herzogenburg Stadt
und der AST Herzogenburg Nord auf der RFB Krems eine Lärmschutzwand mit
Holzkassetten errichtet.

Dabei wurden in den Abschnitten


ca. km 12,365 - ca. km 12,651 (Bereich Auffahrt Herzogenburg Stadt, Rampe 2) und
ca. km 12,930 - ca. km 13,098 (Bereich Abfahrt Herzogenburg Nord)
"gebrauchte" Lärmschutzwand-Kassetten verwendet.

Im Zuge einer Bauwerksprüfung im Jahr 2019 wurden Mängel und Schäden festgestellt,
weshalb diese Elemente zu erneuern sind.

Erforderliche Leistungen und dabei zu berücksichtigende Umstände:
Baumaßnahmen:

Die Sockelbretter der LSW sind einseitig eingeschüttet und werden nicht erneuert.

DieHolz-Elemente bzw. -kassetten in den betroffenen Abschnitten werden gegen neue
Lärmschutz-Elemente ausgetauscht (Fläche ca. 1.300 m2).

Die Erneuerung der LSW Kassetten erfolgt mittels neuen Alu Kassetten.

Bei den neuen Kassetten ist eine farbige „Gestaltung" der LSW Vorderseite erforderlich (siehe S33
Gestaltung LSW für Alu Elemente).

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Bei den neuen Kassetten ist jedenfalls die Mindestauflagerlänge (4 cm) gem.
Planungshandbuch
farblich
zu
kennzeichnen
(siehe
auch
Beilage
„210608_Fotodokumentation und Beispielbilder").


Nachfolgend das Beispiel aus dem Planungshandbuch der ASFINAG.

Die Kennzeichnung ist ebenso bei den Aluelementen
sowie den ausgebauten und für den Wiedereinbau vorgesehene Holzelementen
erforderlich (Anm: in der Skizze ist lediglich Holzbeton angeführt)
Abbildung 2 Auszug aus Planungshandbuch der ASFINAG
Abbildung 3 Auszug aus Planungshandbuch der ASFINAG


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Abdeckungen Holzelemente
Bei den verbleienden Holzelementen (kein Austausch vorgesehen) sind entsprechend
den Vorgaben des Planungshandbuches der ASFINAG, „Blechabdeckungen" (mit
darunterliegender abgeschrägter Holzleiste) an der Oberkante vorzusehen.
Vorhandene, alte Abdeckungen sowie die Steherabdeckungen sind davor zu entfernen
(siehe dazu auch Beilage „210608_Fotodokumentation und Beispielbilder").
Abbildung 4 Auszug aus Planungshandbuch der ASFINAG
Ausspülung ca. km 12,456
Instandsetzung einer Ausspülung (Böschung) unterhalb vom Sockelbrett an der LSW
Rückseite bei ca. km 12,456. Auffüllung mit geeignetem Material samt Verdichtung.
Die Leistungen werden in Regie vergütet.

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Ausleitungen Steinschlichtung
Am Böschungsfuß des Dammes befindet sich eine Steinschlichtung, welche mit
Spritzbeton gesichert wurde. Im Zuge dieser Spritzbetonarbeiten wurden die
Entwässerungsöffnungen verschmutzt und beschädigt. Diese sollen so adaptiert
werden, dass die Ausleitung wieder ordnungsgemäß möglich ist. Dafür ist eine
Reinigung und allfällige Ergänzung / Verlängerung der Rohre erforderlich. Ein
Neuherstellung mittels Bohrung ist grundsätzlich nicht angedacht (soweit die
Instandsetzung mittels Reinigung der Rohre und ggf. Verlängerung / Ergänzung
erfolgen kann). Die genaue Ausführung und Festlegung der Maßnahmen erfolgt vor Ort
in Abstimmung mit der örtlichen Bauaufsicht und entsprechend dem vorgefundenen
Zustandsbild. Zudem sind an einzelnen Stellen die Spritzbetonfläche lokal
instandzusetzen.
Die Leistungen werden in Regie vergütet.
Drainageleitung LSW
Vor der Lärmschutzwand befindet sich zwischen Leitschiene und Sockelbretter im
Bestand eine Drainageleitung, die in weiterer Folge an mehreren Stellung in Richtung
Dammfuß ableitet. Im Zuge von Erhaltungsarbeiten wurde festgestellt, dass ein
Reinigungsschacht fehlt. Dieser soll im Zuge der LSW Arbeiten neu hergestellt
(Freilegung Drainage, Neuversetzen Schacht, Wiederherstellung Auffüllung und
Drainagekörper inkl. allfälligem Vlies o.ä.) und die bestehende Drainageleitung
angeschlossen werden.
Die Leistungen werden in Regie vergütet.

Austausch von Lärmschutzkassetten
Im Bestand sind verschiedene Lärmschutzkassetten (LS-Kassetten) verbaut. Die zu
erneuernden Holzkassetten sind „auszuhängen" bzw. abzutragen und vom AN zu
entsorgen bzw. „wegzuschaffen". Im Vorfeld wurde eine Schad- und Störstofferkundung
durchgeführt.

Auf Grund des Umstandes, dass die Sockelbretter im Bestand verbleiben, ist der Abtrag
der LSW Kassetten „schonend" bzw. so durchzuführen, dass die Sockelelemente nicht
beschädigt werden.

Zwischen den neuen LSW-Elementen und den verbleibenden Sockelelementen ist ein
„Kompriband" einzubauen. Zur Optimierung der Lärmschutzwirkung sind entlang der
gesamten LSW die Fugen zwischen Stehern und Sockelelementen in geeigneter Weise
zu verschließen („Acrylmaterial" bzw. „Silikon").

Es ist weiters zu beachten, dass abschnittsweise starker Pflanzenbewuchs an der
Rückseite vorhanden ist. Teilweise ist davon auch die Oberkante bzw. die Vorderseite
betroffen. Dieser Bewuchs ist vor der Durchführung der Arbeiten seitens AN zu
entfernen und wegzuschaffen.
Die Leistungen werden in Regie vergütet.

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Seilsicherung der LSW-Betonsockelelemente Objekt S33.14 RFB Krems
Sicherung der Betonsockelbretter des Brückenobjektes S33.14 (Elemente über der
Gemeindestraße) mittels Seilsicherung (Niro) und durch nachträgliches Anbringen von
gebohrten / geklebten "Schlaufen / Haken" an den Sockelelementen.
Die Seilsicherung kann entsprechend der im Beispiel dargestellten Form hergestellt
werden (siehe Beilage „210608_Fotodokumentation und Beispielbilder").

Dabei werden die Sockelelemente angebohrt und „Befestigungslaschen" o.ä. eingeklebt
/ befestigt. Diese werden an den LSW Stehern bzw. „miteinander" mittels Drahtseilen
und Seilklemmen befestigt / gesichert. Jedes Sockelelement ist beidseits des LSW
Stehers zu sichern.

Insgesamt sind 6 Stk. Sockelelemente zu sichern.
Abbildung 5 Sicherung Bsp. Donaubrücke
Abbildung 6 Sicherung Bsp. Donaubrücke

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Anbringen von Gurtlaschen zur Vergrößerung der Auflagertiefe
Bei sämtlichen Eckstehern ist die Auflagertiefe durch Anbringen von Stahlblechen
beidseits vom U-Profil Steher an der LSW Vorder- und Rückseite erforderlich
(Gurtverlängerung über die gesamte Steherhöhe). Für die Durchführung der
Montagearbeiten ist davon auszugehen, dass die Elemente ausgehängt und nach
Durchführung der Arbeiten wieder eingehängt werden müssen.


Diese Kassetten sind in
schonender Weise auszubauen, vorzuhalten und nach der Herstellung der Gurtlaschen
sodann grundsätzlich wieder in ihrer ursprünglichen Lage anzubringen. Dafür sind die
Elemente vor dem Ausbau zu kennzeichnen und die ursprüngliche Lage zu
dokumentieren.
Diese Kassetten sind in weiterer Folge lagerichtig einzubauen und zu fixieren bzw. sind
„wackelnde" Kassetten in geeigneter Weise zu verkeilen (z.B. Keile an der Rückseite
zwischen Steher und Kassetten).

Die anzubringenden Gurtlaschen sind feuerverzinkt herzustellen / zu liefern.
Die Dimensionierung der anzubringenden Laschen erfolgt durch den AG bzw. ein
seitens AG beauftragtes Unternehmen. Die neuen Laschen werden voraussichtlich über
die gesamte Höhe der LSW-Kassetten angeordnet.

Die Konstruktions- und Detailpläne liegen im Anhang bei.
Abbildung 7 Auszug Detail „Öhlinger"

Bei der Montage der Gurtlaschen ist auf die technischen Vertragsbedingungen der
Asfinag bzw. Planungshandbücher zu achten (Korrosionsschutz u.dgl.).
Bei den ausgebauten Kassetten ist vor dem Wiedereinbau die Mindestauflagerlänge
(4 cm) farblich zu kennzeichnen (gem. Planungshandbuch bzw. siehe Beilage
„210608_Fotodokumentation und Beispielbilder").
Insgesamt sind 18 Ecksteher betroffen

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Koordinierung Beistellung von Leistungen und Material durch den AG
Seitens AN ist die Koordinierung für die Beistellung von Leistungen und Material durch
den AG durchzuführen.
Seitens AN ist die Koordination der Lieferung und Leistungserbringung für


Bodenmarkierungen
Baustellenabsicherung und Baustellenverkehrszeichen
durchzuführen, um eine zeitgerechte Bestellung, Lieferung und Leistungserbringung
sowie einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten zu können.
Befestigung lose Hölzer / Bretter

Bei einzelnen im Bestand verbleibenden LSW Kassetten sind lose bzw. beschädigte
Hölzer / Bretter vorhanden, welche nach Abstimmung mit dem AG bzw. der ÖBA
auszutauschen sind.

Diese Leistungen werden nach Aufforderung und Abstimmung durch / mit der ÖBA in
Regie vergütet.

Zufahrten und Arbeitsbereich / Verkehrsführung
Nach Abstimmung mit dem Baustellenmanagement der ASFINAG sind beide
Fahrstreifen auf der S33 Kremser Schnellstraße für den Verkehr aufrecht zu halten. Die
Auffahrt Herzogenburg Stadt (Rampe 2) RFB Krems sowie die Abfahrt Herzogenburg
Nord (Rampe 1) RFB Krems können an einem Wochenende gesperrt werden. Die
Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 80 km/h auf der Hauptfahrbahn.
Für die Baudurchführung erfolgt - unter Reduzierung der Fahrstreifenbreite - ein
Verschwenk der beiden Fahrstreifen in Richtung Mittelstreifen. Die Auffahrtsrampe
Herzogenburg Stadt RFB Krems sowie die Abfahrtsrampe Herzogenburg Nord wird in
der Breite eingeschränkt, um entlang der LSW einen Arbeitsbereich einrichten zu
können.

Der im Bestand "durchgehende" Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Auf-
und Abfahrt kann als Baufeld genutzt werden.
Die vorhandene Leitschiene neben der LSW verbleibt und wird nicht demontiert. Der
Geräte- und Personaleinsatz ist dementsprechend anzupassen.

Auf der Rückseite der LSW befindet sich am Böschungsfuß eine Begleitweg, welcher
für die Durchführung der Bauarbeiten zusätzlich genutzt werden kann / soll, z.B. mittels
Krankorb / langen Kran zum Demontieren und Einhängen der Elemente.

Eine Vorabstimmung der Verkehrsführungspläne mit der Behörde (BH St. Pölten) hat
seitens Verkehrsführungsplanerin stattgefunden.
Siehe dazu Beilage Verkehrsführungsplan vom 28.09.2021 und Regelquerschnitt

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Seitens Auftragnehmer (AN) ist das Ansuchen und das Erwirken der Bewilligung gemäß
§ 90 STVO auf Basis der Verkehrsführungsunterlagen, welche durch den AG beigestellt
werden, bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und für das untergeordnete Netz
bei der zuständigen Straßenverwaltung (Land / Gemeinde) rechtzeitig und auf Kosten
des AN durchzuführen. Für das untergeordnete Netz werden keine
Verkehrsführungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese sind entsprechend der
seitens AN gewählten Zufahrt und Bauabwicklung durch den AN auf Kosten des AN zu
erstellen.
Die Aufwände dafür werden mit den Einheitspreisen abgegolten.

Sämtliche Verkehrsmaßnahmen sind hinsichtlich Absicherung, Durchführungszeiträume
und Örtlichkeiten, rechtzeitig seitens AN (mind. 14 KT vor den geplanten Arbeiten) und
nachweislich (schriftlich) mit der ABM St. Pölten und der Örtlichen Bauaufsicht
abzustimmen. Die Verkehrsabsicherung am Autobahnen- und Schnellstraßennetz inkl.
Herstellung / Aufstellung der Verkehrsführung erfolgt durch die zuständige ABM
und/oder durch ein vom AG beauftragtes drittes Unternehmen auf Kosten des AG. Die
erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen am untergeordneten Netz (Landes und
Gemeindestraßen) erfolgen durch den AN auf Kosten des AN.
Für die Einrichtung der Verkehrsführungsmaßnahmen ist das Aufbringen einer
temporären Bodenmarkierung erforderlich. Weiters ist die im Bestand vorhandene
Bodenmarkierung vor Verkehrsfreigabe wiederherzustellen (soweit diese entfernt und /
oder verschmutzt wurde). Die Bodenmarkierungsarbeiten erfolgen durch den
Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung mit der ASFINAG. Diese Leistungen sind
seitens AN rechtzeitig und nachweislich zu koordinieren.

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Sicherungsmaßnahmen:
Im Zuge der Durchführung der
Sicherungsmaßnahmen erforderlich:



Bauarbeiten
sind
jedenfalls
folgende
Physische Trennung des Arbeitsbereiches zu in Betrieb befindlichen
Verkehrsflächen (soweit nicht durch die Verkehrsabsicherung gegeben)
Ein Verschieben oder Umstellen der Baustellenabsicherung ist nicht zulässig.
Bei Beendigung der Arbeiten ist im jeweiligen Arbeitsbereich die korrekte
Aufstellung der Längsabsicherung (Baken / Hüte) zu kontrollieren und ggf.
wieder einzurichten
Der erforderliche Sicherheitsbereich ist ausnahmslos einzuhalten. Seitens AN
sind dafür entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein unbeabsichtigtes
Betreten der unter Verkehr stehenden Fahrbahn zu verhindern bzw. das Risiko
zu minimieren.
Auszug aus dem Leitfaden der ASFINAG. Die gegenständlichen Arbeiten sind unter
dem Gefährdungspotenzial „mittel" einzuordnen:
Abbildung 8 Auszug Leitfaden ASFINAG


Abstimmung Arbeiten
Sämtliche Arbeiten sind in laufender Abstimmung und im Einvernehmen mit der
Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) sowie der zuständigen Autobahnmeisterei St.Pölten
durchzuführen.

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Bestandspläne / Bestandsunterlagen:
Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne bzw. die vor Baubeginn übergebenen
Detailpläne sind hinsichtlich tatsächlich durchgeführter Leistungen und Baumaßnahmen
anzupassen bzw. sind diese Baumaßnahmen zu ergänzen / einzuarbeiten. Die Pläne
sind als Bestandspläne zu kennzeichnen und zu unterfertigten.
Weiters sind Bestandspläne (PlaDok) entsprechend den Vorgaben und Richtlinien der
ASFINAG zu erstellen und in der Onlineplattform der ASFINAG (GIS) einzuarbeiten
sowie im Zuge der Schlussrechnung in analoger Form der ÖBA zu übergeben (3 fach in
Papier). Aufzunehmen sind jedenfalls neue Entwässerungsleitungen und Schächte bzw.
veränderte Rückhaltesysteme (soweit unvermeidbar).
Die Übermittlung der PlaDok erfolgt über die GIS Plattform der ASFINAG. Die Vorgaben
des technischen Planungshandbuches der ASFINAG „Dokumentationsrichtlinie für
Naturbestandsaufnahmen" sind einzuhalten.
Sämtliche Pläne sind der ÖBA zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Prüfung /
Freigabe in 3-facher Form analog sowie in digitaler Form zu übergeben.
Beweissicherung
Für sämtliche Zu- und Abfahrten, Zufahrtsstraßen und angrenzende Grundstücke (im
Nahbereich der Baumaßnahmen) ist vor Beginn der Arbeiten in geeigneter Form (Fotos
/ Videos) eine Beweissicherung zu erstellen und der ÖBA zu übergeben.

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2.3
Pläne








2.4
210513_Übersicht HZGB_LSW_INS
210608_Fotodokumentation und Beispielbilder
A1_S33_LSW-Befestigung_2021-09-29 (Statik)
Darstellung Lasche LSW
S33_Gestaltung LSW_2021-09-30_adapt IHHI
S33_Lageplan_2021-09-30
Verkehrsführungsplan_2021-09-28
VF_Regelquerschnitt_2021-09-28
Gutachten
S0121-21-001-1_SSE Lärmschutzwände S33
2.5
Projektbeteiligte
Projektleitung:
ASFINAG Bau Management GmbH
Abteilung Bau Ost
3100 St.Pölten - Spratzern
Projektleitung:
Projekttechniker:
DI (FH) Andreas Weber
Bernhard Eidler
Autobahnmeisterei:
ABM St. Pölten
Autobahnmeister:
Stv. Autobahmeister:
Matthias Bitter
Herbert Labner
Planung (Verkehrsführung und Bauprojekt):
DI Samek Ziviltechniker Gesellschaft mbH
Rosenhügelweg 16
Projektleitung
DI Monika Samek
Örtliche Bauaufsicht:
Nievelt Ingenieur GmbH
Betriebsstraße 1
2011 Höbersdorf
ÖBA Leiter: Dr. Martin Buchta

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Projektsteuerung / Ausschreibungsersteller:
IHHI Ingenieurbüro e.U.
Hauptplatz 22/1
3040 Neulengbach
Projektleiter Harald Hirschmüller
Stv. Projektleiter: DI Franz Steiner, DI Markus Lindl
Baustellenkoordination:
kpp consulting gmbh
Schulgasse 1
A-3943 Schrems
AN Bodenmarkierung (Rahmenvereinbarung)
Wird vor Auftragsbeginn bekannt gegeben

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