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B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten Bauleistungen
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Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen
INHALTSVERZEICHNIS 2.1 Bauumfang und -bereich ................................................................................................. 3 2.1.1 Zufahrten ..................................................................................................................... 4 2.1.2 Bahnstation ................................................................................................................. 4 2.1.3 Stromanschluss ........................................................................................................... 4 2.1.4 Wasseranschluss ........................................................................................................ 4 2.1.5 Grundinanspruchnahme .............................................................................................. 4 2.1.6 Baustelleneinrichtung .................................................................................................. 4 2.2 Baubeschreibung ............................................................................................................. 5 2.3 Pläne................................................................................................................................ 15 2.4 Gutachten........................................................................................................................ 15 2.5 Projektbeteiligte.............................................................................................................. 15
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Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen B.2 BAUBESCHREIBUNG 2.1 Bauumfang und -bereich
Die gegenständliche Baumaßnahme umfasst im Wesentlichen die Herstellung bzw. Instandsetzung von Lärmschutzwandelementen auf der S33 Kremser Schnellstraße im Bereich von ca. km 12,365 - ca. km 13,098 bzw. zwischen der jetzigen AST Herzogenburg Stadt und der AST Herzogenburg Nord auf der RFB Krems. Weiters sind diverse kleinere Instandsetzungsarbeiten an der am Dammfuß befindlichen Steinschlichtung sowie der Drainageleitung im Bereich der Lärmschutzwand erforderlich.
Projektgebiet: Abbildung 1 Übersichtsplan Instandsetzungsmaßnahmen Quelle: Übersichtsplan IHHI Ingenieurbüro
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Bauleistungen 2.1.1 Zufahrten Die Zufahrt zum gegenständlichen Baulos ist über die S33 Kremser Schnellstraße in Fahrtrichtung Krems sowie über das untergeordnete Straßennetz (Gemeindestraße) möglich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die CNAS Linie im Bereich der Böschung bzw. des Begleitweges am Böschungsfuß liegt. Die Geräte sind dementsprechend zu wählen bzw. eine Beschädigung zu vermeiden (zB Befahrung mittels schwerem Gerät). 2.1.2 Bahnstation Die nächstgelegene Bahnstation ist in Herzogenburg. 2.1.3 Stromanschluss Für die notwendigen Stromanschlüsse hat der AN selbst zu sorgen. 2.1.4 Wasseranschluss Für die notwendigen Wasseranschlüsse hat der AN selbst zu sorgen. 2.1.5 Grundinanspruchnahme Sämtliche geplanten Baumaßnahmen werden auf Grundstücken der Republik Österreich errichtet, die kostenlos zur Verfügung gestellt werden. 2.1.6 Baustelleneinrichtung Flächen für Baustelleneinrichtung und Lagerplätze sind im Bereich des Baufeldes möglich. Diese Flächen befinden sich alle auf Grundstücken der Republik Österreich und werden vom AG kostenlos zur Verfügung gestellt. Bei Nutzung der Flächen im untergeordneten Netz ist mit der Stadtgemeinde Herzogenburg ein entsprechendes Übereinkommen auf Kosten des AN abzuschließen. Darüber hinaus erforderliche Flächen hat der AN auf seine Kosten zu beschaffen und anzumieten.
Seite 4 von 16B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen 2.2 Baubeschreibung Auf der S33 Kremser Schnellstraße wurde im Jahr 2010 im Bereich von ca. km 12,365 - ca. km 13,098 bzw. zwischen der jetzigen AST Herzogenburg Stadt und der AST Herzogenburg Nord auf der RFB Krems eine Lärmschutzwand mit Holzkassetten errichtet. Dabei wurden in den Abschnitten • • ca. km 12,365 - ca. km 12,651 (Bereich Auffahrt Herzogenburg Stadt, Rampe 2) und ca. km 12,930 - ca. km 13,098 (Bereich Abfahrt Herzogenburg Nord) "gebrauchte" Lärmschutzwand-Kassetten verwendet.
Im Zuge einer Bauwerksprüfung im Jahr 2019 wurden Mängel und Schäden festgestellt, weshalb diese Elemente zu erneuern sind.
Erforderliche Leistungen und dabei zu berücksichtigende Umstände: Baumaßnahmen:
Die Sockelbretter der LSW sind einseitig eingeschüttet und werden nicht erneuert.
DieHolz-Elemente bzw. -kassetten in den betroffenen Abschnitten werden gegen neue Lärmschutz-Elemente ausgetauscht (Fläche ca. 1.300 m2).
Die Erneuerung der LSW Kassetten erfolgt mittels neuen Alu Kassetten.
Bei den neuen Kassetten ist eine farbige „Gestaltung" der LSW Vorderseite erforderlich (siehe S33 Gestaltung LSW für Alu Elemente).
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Bei den neuen Kassetten ist jedenfalls die Mindestauflagerlänge (4 cm) gem. Planungshandbuch farblich zu kennzeichnen (siehe auch Beilage „210608_Fotodokumentation und Beispielbilder").
Nachfolgend das Beispiel aus dem Planungshandbuch der ASFINAG.
Die Kennzeichnung ist ebenso bei den Aluelementen sowie den ausgebauten und für den Wiedereinbau vorgesehene Holzelementen erforderlich (Anm: in der Skizze ist lediglich Holzbeton angeführt) Abbildung 2 Auszug aus Planungshandbuch der ASFINAG Abbildung 3 Auszug aus Planungshandbuch der ASFINAG
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Abdeckungen Holzelemente Bei den verbleienden Holzelementen (kein Austausch vorgesehen) sind entsprechend den Vorgaben des Planungshandbuches der ASFINAG, „Blechabdeckungen" (mit darunterliegender abgeschrägter Holzleiste) an der Oberkante vorzusehen. Vorhandene, alte Abdeckungen sowie die Steherabdeckungen sind davor zu entfernen (siehe dazu auch Beilage „210608_Fotodokumentation und Beispielbilder"). Abbildung 4 Auszug aus Planungshandbuch der ASFINAG Ausspülung ca. km 12,456 Instandsetzung einer Ausspülung (Böschung) unterhalb vom Sockelbrett an der LSW Rückseite bei ca. km 12,456. Auffüllung mit geeignetem Material samt Verdichtung. Die Leistungen werden in Regie vergütet.
Seite 7 von 16B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen Ausleitungen Steinschlichtung Am Böschungsfuß des Dammes befindet sich eine Steinschlichtung, welche mit Spritzbeton gesichert wurde. Im Zuge dieser Spritzbetonarbeiten wurden die Entwässerungsöffnungen verschmutzt und beschädigt. Diese sollen so adaptiert werden, dass die Ausleitung wieder ordnungsgemäß möglich ist. Dafür ist eine Reinigung und allfällige Ergänzung / Verlängerung der Rohre erforderlich. Ein Neuherstellung mittels Bohrung ist grundsätzlich nicht angedacht (soweit die Instandsetzung mittels Reinigung der Rohre und ggf. Verlängerung / Ergänzung erfolgen kann). Die genaue Ausführung und Festlegung der Maßnahmen erfolgt vor Ort in Abstimmung mit der örtlichen Bauaufsicht und entsprechend dem vorgefundenen Zustandsbild. Zudem sind an einzelnen Stellen die Spritzbetonfläche lokal instandzusetzen. Die Leistungen werden in Regie vergütet. Drainageleitung LSW Vor der Lärmschutzwand befindet sich zwischen Leitschiene und Sockelbretter im Bestand eine Drainageleitung, die in weiterer Folge an mehreren Stellung in Richtung Dammfuß ableitet. Im Zuge von Erhaltungsarbeiten wurde festgestellt, dass ein Reinigungsschacht fehlt. Dieser soll im Zuge der LSW Arbeiten neu hergestellt (Freilegung Drainage, Neuversetzen Schacht, Wiederherstellung Auffüllung und Drainagekörper inkl. allfälligem Vlies o.ä.) und die bestehende Drainageleitung angeschlossen werden. Die Leistungen werden in Regie vergütet.
Austausch von Lärmschutzkassetten Im Bestand sind verschiedene Lärmschutzkassetten (LS-Kassetten) verbaut. Die zu erneuernden Holzkassetten sind „auszuhängen" bzw. abzutragen und vom AN zu entsorgen bzw. „wegzuschaffen". Im Vorfeld wurde eine Schad- und Störstofferkundung durchgeführt.
Auf Grund des Umstandes, dass die Sockelbretter im Bestand verbleiben, ist der Abtrag der LSW Kassetten „schonend" bzw. so durchzuführen, dass die Sockelelemente nicht beschädigt werden.
Zwischen den neuen LSW-Elementen und den verbleibenden Sockelelementen ist ein „Kompriband" einzubauen. Zur Optimierung der Lärmschutzwirkung sind entlang der gesamten LSW die Fugen zwischen Stehern und Sockelelementen in geeigneter Weise zu verschließen („Acrylmaterial" bzw. „Silikon").
Es ist weiters zu beachten, dass abschnittsweise starker Pflanzenbewuchs an der Rückseite vorhanden ist. Teilweise ist davon auch die Oberkante bzw. die Vorderseite betroffen. Dieser Bewuchs ist vor der Durchführung der Arbeiten seitens AN zu entfernen und wegzuschaffen. Die Leistungen werden in Regie vergütet.
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Seilsicherung der LSW-Betonsockelelemente Objekt S33.14 RFB Krems Sicherung der Betonsockelbretter des Brückenobjektes S33.14 (Elemente über der Gemeindestraße) mittels Seilsicherung (Niro) und durch nachträgliches Anbringen von gebohrten / geklebten "Schlaufen / Haken" an den Sockelelementen. Die Seilsicherung kann entsprechend der im Beispiel dargestellten Form hergestellt werden (siehe Beilage „210608_Fotodokumentation und Beispielbilder").
Dabei werden die Sockelelemente angebohrt und „Befestigungslaschen" o.ä. eingeklebt / befestigt. Diese werden an den LSW Stehern bzw. „miteinander" mittels Drahtseilen und Seilklemmen befestigt / gesichert. Jedes Sockelelement ist beidseits des LSW Stehers zu sichern. Insgesamt sind 6 Stk. Sockelelemente zu sichern. Abbildung 5 Sicherung Bsp. Donaubrücke Abbildung 6 Sicherung Bsp. Donaubrücke
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Anbringen von Gurtlaschen zur Vergrößerung der Auflagertiefe Bei sämtlichen Eckstehern ist die Auflagertiefe durch Anbringen von Stahlblechen beidseits vom U-Profil Steher an der LSW Vorder- und Rückseite erforderlich (Gurtverlängerung über die gesamte Steherhöhe). Für die Durchführung der Montagearbeiten ist davon auszugehen, dass die Elemente ausgehängt und nach Durchführung der Arbeiten wieder eingehängt werden müssen.
Diese Kassetten sind in schonender Weise auszubauen, vorzuhalten und nach der Herstellung der Gurtlaschen sodann grundsätzlich wieder in ihrer ursprünglichen Lage anzubringen. Dafür sind die Elemente vor dem Ausbau zu kennzeichnen und die ursprüngliche Lage zu dokumentieren. Diese Kassetten sind in weiterer Folge lagerichtig einzubauen und zu fixieren bzw. sind „wackelnde" Kassetten in geeigneter Weise zu verkeilen (z.B. Keile an der Rückseite zwischen Steher und Kassetten).
Die anzubringenden Gurtlaschen sind feuerverzinkt herzustellen / zu liefern. Die Dimensionierung der anzubringenden Laschen erfolgt durch den AG bzw. ein seitens AG beauftragtes Unternehmen. Die neuen Laschen werden voraussichtlich über die gesamte Höhe der LSW-Kassetten angeordnet. Die Konstruktions- und Detailpläne liegen im Anhang bei. Abbildung 7 Auszug Detail „Öhlinger"
Bei der Montage der Gurtlaschen ist auf die technischen Vertragsbedingungen der Asfinag bzw. Planungshandbücher zu achten (Korrosionsschutz u.dgl.). Bei den ausgebauten Kassetten ist vor dem Wiedereinbau die Mindestauflagerlänge (4 cm) farblich zu kennzeichnen (gem. Planungshandbuch bzw. siehe Beilage „210608_Fotodokumentation und Beispielbilder"). Insgesamt sind 18 Ecksteher betroffen
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Koordinierung Beistellung von Leistungen und Material durch den AG Seitens AN ist die Koordinierung für die Beistellung von Leistungen und Material durch den AG durchzuführen. Seitens AN ist die Koordination der Lieferung und Leistungserbringung für • • Bodenmarkierungen Baustellenabsicherung und Baustellenverkehrszeichen durchzuführen, um eine zeitgerechte Bestellung, Lieferung und Leistungserbringung sowie einen störungsfreien Bauablauf gewährleisten zu können. Befestigung lose Hölzer / Bretter
Bei einzelnen im Bestand verbleibenden LSW Kassetten sind lose bzw. beschädigte Hölzer / Bretter vorhanden, welche nach Abstimmung mit dem AG bzw. der ÖBA auszutauschen sind. Diese Leistungen werden nach Aufforderung und Abstimmung durch / mit der ÖBA in Regie vergütet.
Zufahrten und Arbeitsbereich / Verkehrsführung Nach Abstimmung mit dem Baustellenmanagement der ASFINAG sind beide Fahrstreifen auf der S33 Kremser Schnellstraße für den Verkehr aufrecht zu halten. Die Auffahrt Herzogenburg Stadt (Rampe 2) RFB Krems sowie die Abfahrt Herzogenburg Nord (Rampe 1) RFB Krems können an einem Wochenende gesperrt werden. Die Geschwindigkeitsbeschränkung beträgt 80 km/h auf der Hauptfahrbahn. Für die Baudurchführung erfolgt - unter Reduzierung der Fahrstreifenbreite - ein Verschwenk der beiden Fahrstreifen in Richtung Mittelstreifen. Die Auffahrtsrampe Herzogenburg Stadt RFB Krems sowie die Abfahrtsrampe Herzogenburg Nord wird in der Breite eingeschränkt, um entlang der LSW einen Arbeitsbereich einrichten zu können. Der im Bestand "durchgehende" Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen der Auf- und Abfahrt kann als Baufeld genutzt werden. Die vorhandene Leitschiene neben der LSW verbleibt und wird nicht demontiert. Der Geräte- und Personaleinsatz ist dementsprechend anzupassen.
Auf der Rückseite der LSW befindet sich am Böschungsfuß eine Begleitweg, welcher für die Durchführung der Bauarbeiten zusätzlich genutzt werden kann / soll, z.B. mittels Krankorb / langen Kran zum Demontieren und Einhängen der Elemente. Eine Vorabstimmung der Verkehrsführungspläne mit der Behörde (BH St. Pölten) hat seitens Verkehrsführungsplanerin stattgefunden. Siehe dazu Beilage Verkehrsführungsplan vom 28.09.2021 und Regelquerschnitt
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Seitens Auftragnehmer (AN) ist das Ansuchen und das Erwirken der Bewilligung gemäß § 90 STVO auf Basis der Verkehrsführungsunterlagen, welche durch den AG beigestellt werden, bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft und für das untergeordnete Netz bei der zuständigen Straßenverwaltung (Land / Gemeinde) rechtzeitig und auf Kosten des AN durchzuführen. Für das untergeordnete Netz werden keine Verkehrsführungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Diese sind entsprechend der seitens AN gewählten Zufahrt und Bauabwicklung durch den AN auf Kosten des AN zu erstellen. Die Aufwände dafür werden mit den Einheitspreisen abgegolten.
Sämtliche Verkehrsmaßnahmen sind hinsichtlich Absicherung, Durchführungszeiträume und Örtlichkeiten, rechtzeitig seitens AN (mind. 14 KT vor den geplanten Arbeiten) und nachweislich (schriftlich) mit der ABM St. Pölten und der Örtlichen Bauaufsicht abzustimmen. Die Verkehrsabsicherung am Autobahnen- und Schnellstraßennetz inkl. Herstellung / Aufstellung der Verkehrsführung erfolgt durch die zuständige ABM und/oder durch ein vom AG beauftragtes drittes Unternehmen auf Kosten des AG. Die erforderlichen Verkehrssicherungsmaßnahmen am untergeordneten Netz (Landes und Gemeindestraßen) erfolgen durch den AN auf Kosten des AN. Für die Einrichtung der Verkehrsführungsmaßnahmen ist das Aufbringen einer temporären Bodenmarkierung erforderlich. Weiters ist die im Bestand vorhandene Bodenmarkierung vor Verkehrsfreigabe wiederherzustellen (soweit diese entfernt und / oder verschmutzt wurde). Die Bodenmarkierungsarbeiten erfolgen durch den Auftragnehmer der Rahmenvereinbarung mit der ASFINAG. Diese Leistungen sind seitens AN rechtzeitig und nachweislich zu koordinieren.
Seite 12 von 16B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen Sicherungsmaßnahmen: Im Zuge der Durchführung der Sicherungsmaßnahmen erforderlich: • • • Bauarbeiten sind jedenfalls folgende Physische Trennung des Arbeitsbereiches zu in Betrieb befindlichen Verkehrsflächen (soweit nicht durch die Verkehrsabsicherung gegeben) Ein Verschieben oder Umstellen der Baustellenabsicherung ist nicht zulässig. Bei Beendigung der Arbeiten ist im jeweiligen Arbeitsbereich die korrekte Aufstellung der Längsabsicherung (Baken / Hüte) zu kontrollieren und ggf. wieder einzurichten Der erforderliche Sicherheitsbereich ist ausnahmslos einzuhalten. Seitens AN sind dafür entsprechende Maßnahmen zu setzen, um ein unbeabsichtigtes Betreten der unter Verkehr stehenden Fahrbahn zu verhindern bzw. das Risiko zu minimieren. Auszug aus dem Leitfaden der ASFINAG. Die gegenständlichen Arbeiten sind unter dem Gefährdungspotenzial „mittel" einzuordnen: Abbildung 8 Auszug Leitfaden ASFINAG
Abstimmung Arbeiten Sämtliche Arbeiten sind in laufender Abstimmung und im Einvernehmen mit der Örtlichen Bauaufsicht (ÖBA) sowie der zuständigen Autobahnmeisterei St.Pölten durchzuführen.
Seite 13 von 16B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen Bestandspläne / Bestandsunterlagen: Die der Ausschreibung beiliegenden Pläne bzw. die vor Baubeginn übergebenen Detailpläne sind hinsichtlich tatsächlich durchgeführter Leistungen und Baumaßnahmen anzupassen bzw. sind diese Baumaßnahmen zu ergänzen / einzuarbeiten. Die Pläne sind als Bestandspläne zu kennzeichnen und zu unterfertigten. Weiters sind Bestandspläne (PlaDok) entsprechend den Vorgaben und Richtlinien der ASFINAG zu erstellen und in der Onlineplattform der ASFINAG (GIS) einzuarbeiten sowie im Zuge der Schlussrechnung in analoger Form der ÖBA zu übergeben (3 fach in Papier). Aufzunehmen sind jedenfalls neue Entwässerungsleitungen und Schächte bzw. veränderte Rückhaltesysteme (soweit unvermeidbar). Die Übermittlung der PlaDok erfolgt über die GIS Plattform der ASFINAG. Die Vorgaben des technischen Planungshandbuches der ASFINAG „Dokumentationsrichtlinie für Naturbestandsaufnahmen" sind einzuhalten. Sämtliche Pläne sind der ÖBA zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Prüfung / Freigabe in 3-facher Form analog sowie in digitaler Form zu übergeben. Beweissicherung Für sämtliche Zu- und Abfahrten, Zufahrtsstraßen und angrenzende Grundstücke (im Nahbereich der Baumaßnahmen) ist vor Beginn der Arbeiten in geeigneter Form (Fotos / Videos) eine Beweissicherung zu erstellen und der ÖBA zu übergeben.
Seite 14 von 16B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen 2.3 Pläne • • • • • • • • 2.4 210513_Übersicht HZGB_LSW_INS 210608_Fotodokumentation und Beispielbilder A1_S33_LSW-Befestigung_2021-09-29 (Statik) Darstellung Lasche LSW S33_Gestaltung LSW_2021-09-30_adapt IHHI S33_Lageplan_2021-09-30 Verkehrsführungsplan_2021-09-28 VF_Regelquerschnitt_2021-09-28 Gutachten S0121-21-001-1_SSE Lärmschutzwände S33 2.5 Projektbeteiligte Projektleitung: ASFINAG Bau Management GmbH Abteilung Bau Ost 3100 St.Pölten - Spratzern Projektleitung: Projekttechniker: DI (FH) Andreas Weber Bernhard Eidler Autobahnmeisterei: ABM St. Pölten Autobahnmeister: Stv. Autobahmeister: Matthias Bitter Herbert Labner Planung (Verkehrsführung und Bauprojekt): DI Samek Ziviltechniker Gesellschaft mbH Rosenhügelweg 16 Projektleitung DI Monika Samek Örtliche Bauaufsicht: Nievelt Ingenieur GmbH Betriebsstraße 1 2011 Höbersdorf ÖBA Leiter: Dr. Martin Buchta
Seite 15 von 16B.2 Baubeschreibung/Pläne/Gutachten S33 INLS, Schrebergartensiedlung RFR km12,365-13,098, Bauleistungen Projektsteuerung / Ausschreibungsersteller: IHHI Ingenieurbüro e.U. Hauptplatz 22/1 3040 Neulengbach Projektleiter Harald Hirschmüller Stv. Projektleiter: DI Franz Steiner, DI Markus Lindl Baustellenkoordination: kpp consulting gmbh Schulgasse 1 A-3943 Schrems AN Bodenmarkierung (Rahmenvereinbarung) Wird vor Auftragsbeginn bekannt gegeben
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