SFH-141353 Posting von Dr. Lederbauer zum Thema "Recht muss Politik folgen, nicht Politik dem Recht" und zum Thema " Durchsetzbarkeit von Menschenrechten " . Menschenrechte sind nicht durchsetzbar. 24.1.2019
Ein grundsätzlicher und umfassender Diskussionsbeitrag zu einem Thema, das alle Bürgerinnen und Bürger betrifft.
Posting Dr. Lederbauer vom 24.1.2019 10.30 Uhr
Zu "..."Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik."
Teil 1:
Eine bemerkenswerte Klarstellung des Herrn Bundespräsidenten und ein spannender Disput zweier Mitglieder einer Bundesregierung...
Wie oft, liegen die Probleme viel tiefer und betreffen jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger. Das Thema ist äußerst wichtig und kann nicht in wenigen Worten dargelegt werden
Wieder einmal wird also die Europäischen Menschenrechtskonvention beschworen.
In dieser wird zB das besonders wichtige " Recht auf ein faires Verfahren " festgelegt. Wird zB. in einem Verfahren dieses Recht verletzt, kann der Betroffene - nach Ausschöpfung des innerstattlichen Rechtsweges - unter bestimmten Umständen eine Beschwerde beim Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg einreichen.
Schön.
Soferne er damit erfolgreich ist, wird die innerstaaatliche Rechtsentscheidung nicht aufgehoben!
Zu "..."Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik."
Teil 2:
Neben der Europäischen Menschenrechtskonvention ( EMRK ) gibt es noch den weitestgehend unbekannten Internatinalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte ( CCPR )
Nach Ausschöpfung des innerstattlichen Rechtsweges kann man unter bestimmten Umständen eine Beschwerde beim UN Menschenrechtsausschuss in Genf einreichen. Ist die Beschwerde erfolgreich, wird dem Beschwerdeführer ein Rechtsmittel zugestanden.
Aber:
Soferne dort ein Beschwerdeführer erfolgreich ist, hat das keine Konsequenzen, da die österreichische Bundesregierung die " Views des UN Menschenrechtsausschuss nicht anerkennt.
» SFH-4195 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig Österreich weigert sich trotz staatsvertraglicher Verpflichtungen Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.
Eine absolut unerträgliche Situaion zulasten der Bürgerinnen und Bürger.
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Zu "..."Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik."
Naja - ein Satz der zu aufgeregten Diskussionen führt.
Völlig klar ist, dass die Rechtssetzung - die Beschlüsse über Gesetze - Aufgabe der gesetzgebenden Körperschaften ist.
Und gerade hier ist die Politik gefordert:
Um Menschenrechte durchsetzbar zu machen ist seit vielen Jahrzehnten ein Gesetz überfällig.
Anmerkung Dr. Lederbauer vom 27.7.2013
" ...Der damalige Abgeordnete Schieder, der spätere Generalsekretär des Europarats
hat weit geblickt und die berechtigte Frage nach den Konsequenzen der Entscheidungen ( Views ) des UN Menschenrechtsausschusses gestellt.
Diese für jede Bürgerin und jeden Bürger elementare Frage ging in der Folge im Laufe von Jahrzehnten unter bzw geriet offenbar in Vergessenheit...."
Bekanntlich kommen die meisten Gesetzesinitiativen von der Regierung. Es erscheint dringend erforderlich, dass die Bundesregierung nun endlich eine entsprechende Gesetzesinitiative setzt.
Es ist vollkommen klar, dass solche entscheidenden Weichenstellungen von den Parteispitzen vorzunehmen sind.
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Es handelt sich um einen klaren Fall von " legislativem Unrecht. ".
Zuständig ist der Aussenminister.
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Zu "..."Die Europäische Menschenrechtskonvention steht in Österreich seit 59 Jahren im Verfassungsrang. An ihr zu rütteln, wäre eine Aufkündigung des Grundkonsenses der Zweiten Republik."
Teil 4:
Wir haben in den letzten Jahren zahlreiche Vertreter von Parteien in der Legislative und in der Regierung darauf hingewiesen, dass es sich um " legislatives Unrecht " handelt.
Geschehen ist nichts.
Es ist zu hoffen, dass diese oa Äußerung von BM Kickl richig verstanden wird und er als viel kritisierter Bundesminster für Inneres entsprechende Initiativen setzt.
Von BM Moser ist diesbezüglich nichts zu erwarten.