SFH-141186  Lärmbetroffene sind in Österreich "praktisch rechtlos",Der Standard  Steffen Arora20. März 2018, 14:15

Gesetzlich bindende Regelungen gegen Lärm sind hierzulande Mangelware. Das bedeutet für Leidtragende meist einen jahrelangen Kampf - derstandard.at/2000076440456/Laermbetroffene-sind-in-Oesterreich-praktisch-rechtlosGesetzlich bindende Regelungen gegen Lärm sind hierzulande Mangelware. Das bedeutet für Leidtragende meist einen jahrelangen Kampf - derstandard.at/2000076440456/Laermbetroffene-sind-in-Oesterreich-praktisch-rechtlos

https://derstandard.at/2000076440456/Laermbetroffene-sind-in-Oesterreich-praktisch-rechtlos


Lärmschutzwände sind eine Maßnahme gegen die Belastung durch Straßenverkehr. Anrecht darauf gibt es keines.
foto: christian fischer

Lärmschutzwände sind eine Maßnahme gegen die Belastung durch Straßenverkehr. Anrecht darauf gibt es keines.

Mils/Wien – Den Garten nutzt er kaum noch. Denn um am Biotop oder auf der Sonnenterrasse auszuruhen, ist es ganz einfach zu laut.


"Hier ist keine Erholung mehr möglich", erklärt Rainer Cernin. Der Frust über die Situation ist ihm anzuhören. Die einst verschlafene Landesstraße, an der Cernins Haus im Örtchen Mils in Tirol steht, wurde im Lauf der Jahrzehnte zu einer vielbefahrenen Route für Individual-, aber auch Schwerverkehr. Die Ortschaft und die Umgebung haben sich entwickelt, was ein stetig steigendes Verkehrsaufkommen vor Cernins Haus bedingt.

Schon vor rund 30 Jahren musste Cernins Schwiegervater, damals der Hausbesitzer, einen Streifen Grund abtreten, damit die Straße verbreitert werden konnte. Und schon er habe sich deshalb seinerzeit bei der Gemeinde beschwert. Ohne Erfolg. Für Cernin kommt das Vorgehen der Behörden einer Enteignung gleich:


"Immerhin erleide ich einen massiven Wert- und Nutzungsverlust."

Dazu komme die Gesundheitsbelastung: "Wenn permanent Grenz- und Schutzwerte überschritten werden, ist das eine Gefahr." Keine einheitlichen Regelungen

Der 57-Jährige ist einer von tausenden Straßenlärmgeplagten in Österreich. Und obwohl diese Gruppe zahlenmäßig groß ist, findet sie für ihr berechtigtes Anliegen – den Schutz vor Lärm – kein Gehör.

Das liegt daran, dass Lärmbetroffene hierzulande "praktisch rechtlos" sind, wie es Werner Hochreiter, Jurist der Abteilung Umwelt und Verkehr der Arbeiterkammer Wien, ausdrückt.

Der Experte für Lärmbelastung berichtet von massiven Mängeln beim Schutz von Betroffenen.

Denn Lärm ist in Österreich nirgends einheitlich gesetzlich geregelt. Das führt zu einem Zuständigkeitswirrwarr, den auch Cernin am eigenen Leib erfahren musste. Indem er an einer Landesstraße wohnt, ist das Land Tirol für den Lärmschutz zuständig – der Bund ist nur bei Bundesstraßen in der Pflicht.

Diese Zuständigkeit wird über Dienstanweisungen wahrgenommen.

Diese, so erklärt Jurist Hochreiter, sind nur interne Weisungen des Straßenhalters an den Straßenverwalter, für vom Lärm Betroffenen lassen sich daraus keine Schutzansprüche ableiten.

Vom guten Willen der Behörde abhängig Hochreiter veranschaulicht das Dilemma mit einem Vergleich.

In der Schweiz gelten bundesweit einheitliche Standards und dort entscheidet die Behörde, was im Fall einer Lärmüberbelastung zu tun ist.

"Es gilt das Verursacherprinzip", erklärt er.

n Österreich hingegen legt das Gesetz kein einheitliches Schutzniveau für Anrainer fest, wodurch es in der Praxis zu zahlreichen und langwierigen Streitigkeiten kommen kann.

Oft sind Betroffene vom guten Willen der Behörde abhängig.

So auch im Fall von Rainer Cernin in Mils. Der technisch versierte und Straßenlärmgeplagte Mann liefert sich seit Jahren einen Kleinkrieg mit den Behörden. "Ich habe mittlerweile Messgeräte im Wert von fünfstelligen Eurobeträgen, um die Belastung zu dokumentieren." Cernin misst den Lärm, die Frequenz und die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge. In dicken Ordnern hat er die laut seinen Messungen permanente Überschreitung der Grenzwerte dokumentiert. Er will, dass sich die Gemeinde und das Land Tirol dazu bekennen, "die Menschen an dieser Straße in eine Überbelastung gedrängt zu haben".

Er will auch, dass die Politik das eingesteht und Maßnahmen ergreift, um den Verkehr anders zu organisieren. Denn nur mit einem grundlegend anderen Verkehrskonzept sei eine Verbesserung zu erreichen, glaubt der lärmgeplagte Anrainer.

Kosten für Lärmschutz selbst mittragen Den letzten Vorschlag des Landes, den Betroffenen eine Lärmschutzwand zu bauen, hat Cernin ausgeschlagen. Nur drei Nachbarn haben sich darauf eingelassen: "Weil es sich um eine Landesstraße handelt und nicht um eine Bundesstraße, müssten wir ein Drittel der Kosten mittragen."

Für Jurist Hochreiter ein fragwürdiges Angebot: "Das würde bedeuten, dass Lärmschutz zu einer sozialen Frage wird. Wer kann es sich leisten, eine Lärmschutzwand mitzufinanzieren?" Und wie komme ein Anrainer dazu, sich an diesen Kosten zu beteiligen, wenn die Straße, an der er lebt, lauter wird?

Ein grundlegendes Problem, wie Hochreiter festhält: "Denn alles, was unbestimmt ist, geht zulasten jener, die weniger haben oder sonst weniger durchsetzungskräftig sind. So auch beim Lärm. Das ist auch eine Frage der Umweltgerechtigkeit."

Betroffenenanalysen fehlen Er appelliert an die Politik, endlich Rechtsanspruch zu schaffen. Und er plädiert darauf, österreichweit den Sanierungsbedarf in Sachen Lärm zu erheben.


Lobende Worte findet er in dem Zusammenhang für die Website Lärminfo.at des Umweltministeriums. Sie sei ein erster derartiger Versuch, das Thema flächendeckend und einheitlich aufzuarbeiten.

Und sie verdeutliche die Schwachstellen des Systems. So fehle die Betroffenenanalyse im Lärmzusammenhang derzeit völlig. Es gilt etwa ein Grenzwert von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, um eine Straße als lärmbelastet in diese Karte aufzunehmen. Im Fall von Cernin verweisen die Behörden ebenfalls auf das Verkehrsaufkommen. Seine Straße ist auf der Karte des Ministeriums daher nicht als lärmbelastet ausgewiesen. "Das lässt aber völlig außer Acht, dass die Lärmbelastung auch bei weniger Verkehr zu hoch sein kann", sagt Cernin.

Wieder verweist Hochreiter auf das Beispiel Schweiz, wo man die Lärmbelastung auf zwei Arten misst: einerseits flächendeckend, andererseits – wie in Österreich – nur in Ballungsräumen und entlang des hochwertigen Straßennetzes.

"Ein Vergleich beider Messarten hat gezeigt, dass durch diese Methodik in Österreich rund 30 Prozent der Lärmbetroffenen gar nicht erfasst werden." Abhilfe, sagt der Experte, könne allein die Definition eines verbindlichen und allorts gleichermaßen gültigen Schutzniveaus schaffen. (Steffen Arora, 20.03.2018)


Mils/Wien – Den Garten nutzt er kaum noch. Denn um am Biotop oder auf der Sonnenterrasse auszuruhen, ist es ganz einfach zu laut. "Hier ist keine Erholung mehr möglich", erklärt Rainer Cernin. Der Frust über die Situation ist ihm anzuhören. Die einst verschlafene Landesstraße, an der Cernins Haus im Örtchen Mils in Tirol steht, wurde im Lauf der Jahrzehnte zu einer vielbefahrenen Route für Individual-, aber auch Schwerverkehr. Die Ortschaft und die Umgebung haben sich entwickelt, was ein stetig steigendes Verkehrsaufkommen vor Cernins Haus bedingt. Schon vor rund 30 Jahren musste Cernins Schwiegervater, damals der Hausbesitzer, einen Streifen Grund abtreten, damit die Straße verbreitert werden konnte. Und schon er habe sich deshalb seinerzeit bei der Gemeinde beschwert. Ohne Erfolg. Für Cernin kommt das Vorgehen der Behörden einer Enteignung gleich: "Immerhin erleide ich einen massiven Wert- und Nutzungsverlust." Dazu komme die Gesundheitsbelastung: "Wenn permanent Grenz- und Schutzwerte überschritten werden, ist das eine Gefahr." Keine einheitlichen Regelungen Der 57-Jährige ist einer von tausenden Straßenlärmgeplagten in Österreich. Und obwohl diese Gruppe zahlenmäßig groß ist, findet sie für ihr berechtigtes Anliegen – den Schutz vor Lärm – kein Gehör. Das liegt daran, dass Lärmbetroffene hierzulande "praktisch rechtlos" sind, wie es Werner Hochreiter, Jurist der Abteilung Umwelt und Verkehr der Arbeiterkammer Wien, ausdrückt. Der Experte für Lärmbelastung berichtet von massiven Mängeln beim Schutz von Betroffenen. Denn Lärm ist in Österreich nirgends einheitlich gesetzlich geregelt. Das führt zu einem Zuständigkeitswirrwarr, den auch Cernin am eigenen Leib erfahren musste. Indem er an einer Landesstraße wohnt, ist das Land Tirol für den Lärmschutz zuständig – der Bund ist nur bei Bundesstraßen in der Pflicht. Diese Zuständigkeit wird über Dienstanweisungen wahrgenommen. Diese, so erklärt Jurist Hochreiter, sind nur interne Weisungen des Straßenhalters an den Straßenverwalter, für vom Lärm Betroffenen lassen sich daraus keine Schutzansprüche ableiten. Vom guten Willen der Behörde abhängig Hochreiter veranschaulicht das Dilemma mit einem Vergleich. In der Schweiz gelten bundesweit einheitliche Standards und dort entscheidet die Behörde, was im Fall einer Lärmüberbelastung zu tun ist. "Es gilt das Verursacherprinzip", erklärt er. In Österreich hingegen legt das Gesetz kein einheitliches Schutzniveau für Anrainer fest, wodurch es in der Praxis zu zahlreichen und langwierigen Streitigkeiten kommen kann. Oft sind Betroffene vom guten Willen der Behörde abhängig. So auch im Fall von Rainer Cernin in Mils. Der technisch versierte und Straßenlärmgeplagte Mann liefert sich seit Jahren einen Kleinkrieg mit den Behörden. "Ich habe mittlerweile Messgeräte im Wert von fünfstelligen Eurobeträgen, um die Belastung zu dokumentieren." Cernin misst den Lärm, die Frequenz und die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge. In dicken Ordnern hat er die laut seinen Messungen permanente Überschreitung der Grenzwerte dokumentiert. Er will, dass sich die Gemeinde und das Land Tirol dazu bekennen, "die Menschen an dieser Straße in eine Überbelastung gedrängt zu haben". Er will auch, dass die Politik das eingesteht und Maßnahmen ergreift, um den Verkehr anders zu organisieren. Denn nur mit einem grundlegend anderen Verkehrskonzept sei eine Verbesserung zu erreichen, glaubt der lärmgeplagte Anrainer. Kosten für Lärmschutz selbst mittragen Den letzten Vorschlag des Landes, den Betroffenen eine Lärmschutzwand zu bauen, hat Cernin ausgeschlagen. Nur drei Nachbarn haben sich darauf eingelassen: "Weil es sich um eine Landesstraße handelt und nicht um eine Bundesstraße, müssten wir ein Drittel der Kosten mittragen." Für Jurist Hochreiter ein fragwürdiges Angebot: "Das würde bedeuten, dass Lärmschutz zu einer sozialen Frage wird. Wer kann es sich leisten, eine Lärmschutzwand mitzufinanzieren?" Und wie komme ein Anrainer dazu, sich an diesen Kosten zu beteiligen, wenn die Straße, an der er lebt, lauter wird? Ein grundlegendes Problem, wie Hochreiter festhält: "Denn alles, was unbestimmt ist, geht zulasten jener, die weniger haben oder sonst weniger durchsetzungskräftig sind. So auch beim Lärm. Das ist auch eine Frage der Umweltgerechtigkeit." Betroffenenanalysen fehlen Er appelliert an die Politik, endlich Rechtsanspruch zu schaffen. Und er plädiert darauf, österreichweit den Sanierungsbedarf in Sachen Lärm zu erheben. Lobende Worte findet er in dem Zusammenhang für die Website Lärminfo.at des Umweltministeriums. Sie sei ein erster derartiger Versuch, das Thema flächendeckend und einheitlich aufzuarbeiten. Und sie verdeutliche die Schwachstellen des Systems. So fehle die Betroffenenanalyse im Lärmzusammenhang derzeit völlig. Es gilt etwa ein Grenzwert von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, um eine Straße als lärmbelastet in diese Karte aufzunehmen. Im Fall von Cernin verweisen die Behörden ebenfalls auf das Verkehrsaufkommen. Seine Straße ist auf der Karte des Ministeriums daher nicht als lärmbelastet ausgewiesen. "Das lässt aber völlig außer Acht, dass die Lärmbelastung auch bei weniger Verkehr zu hoch sein kann", sagt Cernin. Wieder verweist Hochreiter auf das Beispiel Schweiz, wo man die Lärmbelastung auf zwei Arten misst: einerseits flächendeckend, andererseits – wie in Österreich – nur in Ballungsräumen und entlang des hochwertigen Straßennetzes. "Ein Vergleich beider Messarten hat gezeigt, dass durch diese Methodik in Österreich rund 30 Prozent der Lärmbetroffenen gar nicht erfasst werden." Abhilfe, sagt der Experte, könne allein die Definition eines verbindlichen und allorts gleichermaßen gültigen Schutzniveaus schaffen. (Steffen Arora, 20.03.2018) - derstandard.at/2000076440456/Laermbetroffene-sind-in-Oesterreich-praktisch-rechtlos

Mils/Wien – Den Garten nutzt er kaum noch. Denn um am Biotop oder auf der Sonnenterrasse auszuruhen, ist es ganz einfach zu laut. "Hier ist keine Erholung mehr möglich", erklärt Rainer Cernin. Der Frust über die Situation ist ihm anzuhören. Die einst verschlafene Landesstraße, an der Cernins Haus im Örtchen Mils in Tirol steht, wurde im Lauf der Jahrzehnte zu einer vielbefahrenen Route für Individual-, aber auch Schwerverkehr. Die Ortschaft und die Umgebung haben sich entwickelt, was ein stetig steigendes Verkehrsaufkommen vor Cernins Haus bedingt. Schon vor rund 30 Jahren musste Cernins Schwiegervater, damals der Hausbesitzer, einen Streifen Grund abtreten, damit die Straße verbreitert werden konnte. Und schon er habe sich deshalb seinerzeit bei der Gemeinde beschwert. Ohne Erfolg. Für Cernin kommt das Vorgehen der Behörden einer Enteignung gleich: "Immerhin erleide ich einen massiven Wert- und Nutzungsverlust." Dazu komme die Gesundheitsbelastung: "Wenn permanent Grenz- und Schutzwerte überschritten werden, ist das eine Gefahr." Keine einheitlichen Regelungen Der 57-Jährige ist einer von tausenden Straßenlärmgeplagten in Österreich. Und obwohl diese Gruppe zahlenmäßig groß ist, findet sie für ihr berechtigtes Anliegen – den Schutz vor Lärm – kein Gehör. Das liegt daran, dass Lärmbetroffene hierzulande "praktisch rechtlos" sind, wie es Werner Hochreiter, Jurist der Abteilung Umwelt und Verkehr der Arbeiterkammer Wien, ausdrückt. Der Experte für Lärmbelastung berichtet von massiven Mängeln beim Schutz von Betroffenen. Denn Lärm ist in Österreich nirgends einheitlich gesetzlich geregelt. Das führt zu einem Zuständigkeitswirrwarr, den auch Cernin am eigenen Leib erfahren musste. Indem er an einer Landesstraße wohnt, ist das Land Tirol für den Lärmschutz zuständig – der Bund ist nur bei Bundesstraßen in der Pflicht. Diese Zuständigkeit wird über Dienstanweisungen wahrgenommen. Diese, so erklärt Jurist Hochreiter, sind nur interne Weisungen des Straßenhalters an den Straßenverwalter, für vom Lärm Betroffenen lassen sich daraus keine Schutzansprüche ableiten. Vom guten Willen der Behörde abhängig Hochreiter veranschaulicht das Dilemma mit einem Vergleich. In der Schweiz gelten bundesweit einheitliche Standards und dort entscheidet die Behörde, was im Fall einer Lärmüberbelastung zu tun ist. "Es gilt das Verursacherprinzip", erklärt er. In Österreich hingegen legt das Gesetz kein einheitliches Schutzniveau für Anrainer fest, wodurch es in der Praxis zu zahlreichen und langwierigen Streitigkeiten kommen kann. Oft sind Betroffene vom guten Willen der Behörde abhängig. So auch im Fall von Rainer Cernin in Mils. Der technisch versierte und Straßenlärmgeplagte Mann liefert sich seit Jahren einen Kleinkrieg mit den Behörden. "Ich habe mittlerweile Messgeräte im Wert von fünfstelligen Eurobeträgen, um die Belastung zu dokumentieren." Cernin misst den Lärm, die Frequenz und die Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Fahrzeuge. In dicken Ordnern hat er die laut seinen Messungen permanente Überschreitung der Grenzwerte dokumentiert. Er will, dass sich die Gemeinde und das Land Tirol dazu bekennen, "die Menschen an dieser Straße in eine Überbelastung gedrängt zu haben". Er will auch, dass die Politik das eingesteht und Maßnahmen ergreift, um den Verkehr anders zu organisieren. Denn nur mit einem grundlegend anderen Verkehrskonzept sei eine Verbesserung zu erreichen, glaubt der lärmgeplagte Anrainer. Kosten für Lärmschutz selbst mittragen Den letzten Vorschlag des Landes, den Betroffenen eine Lärmschutzwand zu bauen, hat Cernin ausgeschlagen. Nur drei Nachbarn haben sich darauf eingelassen: "Weil es sich um eine Landesstraße handelt und nicht um eine Bundesstraße, müssten wir ein Drittel der Kosten mittragen." Für Jurist Hochreiter ein fragwürdiges Angebot: "Das würde bedeuten, dass Lärmschutz zu einer sozialen Frage wird. Wer kann es sich leisten, eine Lärmschutzwand mitzufinanzieren?" Und wie komme ein Anrainer dazu, sich an diesen Kosten zu beteiligen, wenn die Straße, an der er lebt, lauter wird? Ein grundlegendes Problem, wie Hochreiter festhält: "Denn alles, was unbestimmt ist, geht zulasten jener, die weniger haben oder sonst weniger durchsetzungskräftig sind. So auch beim Lärm. Das ist auch eine Frage der Umweltgerechtigkeit." Betroffenenanalysen fehlen Er appelliert an die Politik, endlich Rechtsanspruch zu schaffen. Und er plädiert darauf, österreichweit den Sanierungsbedarf in Sachen Lärm zu erheben. Lobende Worte findet er in dem Zusammenhang für die Website Lärminfo.at des Umweltministeriums. Sie sei ein erster derartiger Versuch, das Thema flächendeckend und einheitlich aufzuarbeiten. Und sie verdeutliche die Schwachstellen des Systems. So fehle die Betroffenenanalyse im Lärmzusammenhang derzeit völlig. Es gilt etwa ein Grenzwert von drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, um eine Straße als lärmbelastet in diese Karte aufzunehmen. Im Fall von Cernin verweisen die Behörden ebenfalls auf das Verkehrsaufkommen. Seine Straße ist auf der Karte des Ministeriums daher nicht als lärmbelastet ausgewiesen. "Das lässt aber völlig außer Acht, dass die Lärmbelastung auch bei weniger Verkehr zu hoch sein kann", sagt Cernin. Wieder verweist Hochreiter auf das Beispiel Schweiz, wo man die Lärmbelastung auf zwei Arten misst: einerseits flächendeckend, andererseits – wie in Österreich – nur in Ballungsräumen und entlang des hochwertigen Straßennetzes. "Ein Vergleich beider Messarten hat gezeigt, dass durch diese Methodik in Österreich rund 30 Prozent der Lärmbetroffenen gar nicht erfasst werden." Abhilfe, sagt der Experte, könne allein die Definition eines verbindlichen und allorts gleichermaßen gültigen Schutzniveaus schaffen. (Steffen Arora, 20.03.2018) - derstandard.at/2000076440456/Laermbetroffene-sind-in-Oesterreich-praktisch-rechtlos

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.362 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at