SFH-10087 Beschluss des LGfSTRS über Beauftragung eines Aktengutachtens vo 9.8.2012 ( Seite 2 ), Anmerkung Dr. Lederbauer vom 13.8.2014
Es soll ein Aktengutachten über die Verhandlungsfähigkeit von Dr. Lederbauer erstellt werden.
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Anmerkung Dr. Lederbauer vom 13.8.2014
Der Sachverständige Dr. Meszaros erhielt also den Auftrag, ein " Aktengutachten " inerhalb von vier Monaten vorzulegen.
Dies ist nicht geschehen.
Der Sachverständige Dr. Meszaros erstellte das Gutachten erst mit Datum xxx
Bemerkenswert ist, dass ich den Sachverständigen Dr. Meszaros mit e mail vom 14.7.2014 auf den Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite-Lewy vom 9.3.2014 aufmerksam gemacht habe.
Vgl.:
» SFH-10017 e mail Dr. Lederbauer an Dr. Meszaros vom 14.7.2014 Ich darf anregen, an Mag. Putzendopler von der Kanzlei Kraft & Winternitz " heranzutreten ", damit der Sachverhalt geklärt wird.
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7429&page=2
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Dieser bemerkenswerte Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite-Lewy vom 9.3.2014 hat folgenden Inhalt:
Vgl:
» SFH-10085 AV handschriftlich LGSTRS Mag. Adegbite Lewy vom 9.3.2014 und Transskription Laut Akteneinsicht Dr. Lederbauer am 9.7.2014
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7511&page=
Besonders seltsam ist folgende Anmerkung der Richterin Mag. Adegbite-Lewy am Ende des Aktenvermerks:
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AV vom 7.3.2014
Festgehalten wird, dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.
A
1. Kopie dieses Aktenvermerks an SV Dr. Meszaros "
AV vom 7.3.2014
Festgehalten wird, dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.
A
1. Kopie dieses Aktenvermerks an SV Dr. Meszaros "
AV vom 7.3.2014
Festgehalten wird, dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.
A
1. Kopie dieses Aktenvermerks an SV Dr. Meszaros "
AV vom 7.3.2014
Festgehalten wird, dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.
A
1. Kopie dieses Aktenvermerks an SV Dr. Meszaros "
AV vom 7.3.2014
Festgehalten wird, dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.
A
1. Kopie dieses Aktenvermerks an SV Dr. Meszaros "
Die Richterin Mag. Adegbite-Lewy sandte also diesen Aktenvermerk nur dem Sachverständigen Dr. Meszaros
- und nicht mir als Angeklagten
- und nicht meinem Rechtsanwalt Dr. Winternitz.
Was war die Absicht für diese Vorgangsweise?
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In diesem Zusammenhang habe ich der Richterin Mag. Adegbite-Lewy folgende e mail geschrieben:
» SFH-10021 Brief Dr. Lederbauer an LG für Strafsachen zH. Mag. Adegbite - Lewy vom 17.7.2014 Es ist also klar zu erkennen, dass dem Inhalt des von Ihnen verfassten Aktenvermerks vom 7.3.2014 von der Rechtsanwaltskanzlei Kraft & Winternitz klar und deutlich widersprochen wird.
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7433&page=2
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Das Aktengutachten des hat folgenden Inhalt:
» SFH-10070 Das " Psychiatrisch - Neurologische Aktengutachten " des Sachverständigen Dr. Meszaros vom 27.7.2014 über Dr. Wolfgang Lederbauer 18 Seiten
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7496&page=1
Dazu wurden von mir Kommentare abgegeben:
Vgl.:
» SFH-10071 Kommentar Dr. Lederbauer zum " Psychiatrisch - Neurologische Aktengutachten " des Sachverständigen Dr. Meszaros vom 27.7.2014 ( Seite 1 ) Die Feststellungen werden Seite für Seite kommentiert
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7497&page=1
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» SFH-10074 Kommentar Dr. Lederbauer zum " Psychiatrisch - Neurologische Aktengutachten " des Sachverständigen Dr. Meszaros vom 27.7.2014 ( Seite 2 bis 7 ) Die Feststellungen werden Seite für Seite kommentiert
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7500&page=1
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» SFH-10076 Kommentar Dr. Lederbauer zum " Psychiatrisch - Neurologische Aktengutachten " des Sachverständigen Dr. Meszaros vom 27.7.2014 ( Seite 8 bis 13 ) Die Feststellungen werden Seite für Seite kommentiert
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7502&page=0
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» SFH-10077 Kommentar Dr. Lederbauer zum " Psychiatrisch - Neurologische Aktengutachten " des Sachverständigen Dr. Meszaros vom 27.7.2014 ( Seite 14 bis 18 ) Die Feststellungen werden Seite für Seite kommentiert
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7503&page=0
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