SFH-11298 e mail Dr. Lederbauer an RA Dr. Perschler vom 26.5.2015 18.53
Information über die Vorbereitung der dritten Hauptverhandlung im LG für Strafsachen . Die Antwort auf folgende e mal: Vgl.:
» SFH-11296 e mail RA Dr. Perschler an Dr. Lederbauer vom 21.5.2015 12.34 Uhr Aktenvermerk über die Besprechung vom 18.05.2015: ( Auszüge ) http://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7975&page=
. .
Lieber Herr Dr. Perschler,
perfekt - ein guter Anfang. Ich bin - als Nichtjurist - aufgrund der Geschehnisse bei diesem und aufgrund von Erfahrungen in anderen Verfahren, die ich im Zusammenhang mit Menschenrechten - insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren gemacht habe, äußerst vorsichtig und kritisch geworden und habe zahlreiche Entscheidungen im RIS studiert. Um ggf Nichtigkeitsgründe geltend zu machen, sind für Beweisanträge bekanntlich bestimmte Formvorschriften einzuhalten. Ich zitiere aus: » SFH-280-962 Dr. Troootzi gibt eine wichtige Information erst am 27.5. frei Information über die Vorbereitung der dritten Hauptverhandlung im LG für Strafsachen gegen Dr. Lederbauer am 27.5.2015 um 9.15 Uhr im Saal 311/ 3. Stock DER EINGANG ZU DEN VERHANDLUNGSSÄLEN BEFINDET SICH IN WIEN 8., WICKENBURGGASSE 22 !!! » http://www.so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=76&aid=7969&page= Zitat:
JURIDICA
.Vgl.:
Hollaender, RA Dr. Adrian
Für die bisherige Vorbereitung der dritten Hauptverhandlung war das Studium des folgenden Buchs äußerst wertvoll:
" Der Weg zum Freispruch "
Verteidigungsstrategien und Rechtsschutzmöglichkeiten im österreichischen Strafverfahren
JURIDICA
.Vgl.:
Hollaender, RA Dr. Adrian
Dr. Adrian Hollaender ist Rechtsanwalt in Wien und mehrfacher Fachbuchautor mit den Schwerpunktbereichen Menschenrechte, Verfassungsrecht und Strafrecht. Kontakt: RA Dr. Adrian Hollaender E-Mail: » calix.hollaender@chello.at Tel.: (01) 320 01 59, Fax: (01) 328 90 70
Seite 4
Die wichtigsten Passagen in diesem Buch sind :
Anträge, insbesondere Beweisanträge müssen mündlich vorgetragen werden, korrekt formuliert und begründet werden unter Darlegung
- welche Tatsache (=Beweisthema )
- wodurch (=Beweismittel )
- mit welchem Ziel ( = Beweiszweck )
bewiesen werden sollen
und
- welche Anhaltspunkte die Erbringung des angestrebten Ergebnisses möglich erschienen lassen ( = Plausibiltät )
Bei ungerechtfertigter Abweisung der Anträge durch das Gericht droht die Nichtigkeitssanktion nach § 281 Abs 1 Z 4 StPO.
Die gestellten Anträge müssen also die oa Angaben enthalten.
Bei den von mir zu stellenden Anträgen müssen also folgende Formvorschriften beachtet werden:
Beweisthema
Beweismittel
Beweiszweck
Plausibiltät Ende des Zitats Ich habe, wie bei der Vorbesprechung am 18.5. 2015 zugesagt, wichtige Beweisanträge vorbereit, welche die gebotenen Formvorschriften beachten. Ich werde Ihnen diese im Laufe der Verhandlung übergeben. Bei Vorlage soll auch darum ersucht werden, die Unterlagen vom Gericht zu kopieren. Ich bin sehr froh, dass sich Dr. Winternitz entschlossen hat, einen Rechtsanwalt beizuziehen und werde mich sehr bemühen, einerseits kooperativ zu sein, andererseits auch mit äußerster Konsequenz auf meine Rechtte in diesem seltsamen Verfahren zu achten. In diesem Sinne freue ich mich auf eine perfekte Zusammenarbeit. Herzlichst DI Dr. Wolfgang Lederbauer Wirtschaftsingenieur Bauwesen A 1010 Wien Dominikanerbastei 6 Tel: 0664 954 52 54 e mail: » wolfgang.lederbauer@chello.at SOCIETY FOR MORE HUMANITY AND CIVIL RIGHTS GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE A 1010 WIEN DOMINIKANERBASTEI 6 Tel 43(1)968 35 50 Tel 0664 954 52 54 » http://so-for-humanity.com2000.at email: » wolfgang.lederbauer@chello.at Präsident Dr. Wolfgang Lederbauer Telefon 0664/954 52 54 » » » » wolfgang.lederbauer@chello.at
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