SFH-1066 / Schreiben Dr. Perterer und Dr. Lederbauer vom 24.03.2009 an BK Faymann und VK Pröll

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Von: Dr. Perterer [mailto:office@efcr.at]
Gesendet: Dienstag, 24. März 2009 23:38
An: Kabinet BK Faymann (kabhbk@bka.gv.at)
Cc: BP Bundespräsident Dr.Heinz Fischer
Betreff: Schreiben Dr. Perterer / Dr. Lederbauer vom 24.03.2009 an BK Faymann und VK Pröll

Sehr geehrte Frau Mag. Bayer !

Wir dürfen Sie höflich ersuchen, das Schreiben vom 24.03.2009 Herrn Bundeskanzler Faymann und Herrn Vizekanzler Pröll vorzulegen. Die im Schreiben angeführten Dokumente können im Internet durch einfaches Anklicken geöffnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/5533735

Wien-Saalbach, am 24.03.2009

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!

Sehr geehrter Herr Vizekanzler Pröll!

Wir, Dr. Wolfgang Lederbauer und Dr. Paul Perterer, sind zwei erfolgreiche Beschwerdeführer beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen. Wir haben Grund zur Annahme, dass Sie über die beiden Fälle gar nichts oder nur wenig wissen, bzw. dass Sie bisher von Ihren Mitarbeitern nur einseitig und vielleicht auch unvollständig informiert wurden.

In beiden Fällen wurde die Republik Österreich aufgrund des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), zu dem allerdings seit 30 Jahren  trotz eines einhelligen Beschlusses des Nationalrates im Jahr 1978 noch immer ein Durchführungsgesetz fehlt und dem Fakultativprotokoll dazu verpflichtet, den Beschwerdeführern Lederbauer und Perterer

Ø ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung zu stellen, also die der Beschwerdeführung zugrunde Entscheidung zu korrigieren und gleichzeitig

Ø eine angemessene Entschädigungszahlung als Wiedergutmachung zu leisten

Passiert ist inzwischen weder das eine noch das andere, wir warten noch immer auf die Gewährung eines Rechtsmittels und eine angemessene Entschädigungszahlung (Dr. Perterer seit 2004 und Dr. Lederbauer seit 2007).

Verfassungsgerichtshof und Oberster Gerichtshof haben im Fall Dr. Perterer festgestellt, dass in Ermangelung eines Ausführungsgesetzes zum CCPR die Rechtsgrundlage für eine Entschädigungszahlung fehle – ein Versäumnis der Legislative geht zu Lasten erfolgreicher Beschwerdeführer! Das kann doch nicht wahr sein!!!

Dr. Schüssel und Dr. Gusenbauer haben sich als Vorgänger im Bundeskanzleramt beharrlich geweigert, mit uns als erfolgreiche Beschwerdeführer ein Gespräch zu führen, sich an einen Tisch zu setzen und eine gemeinsame – für beide Seiten vertretbare – Lösung anzustreben.

Die bisherige Behauptung Ihrer Beamtenschaft und die der Höchstgerichte in den Entscheidungen über die Klagen Dr. Perterer „die VIEWS des Menschenrechtsausschusses seien auf Grund herrschender Lehre und fehlender Durchführungsgesetze zum CCPR unverbindlich" dürfte wohl durch die General Comments No. 33 endgültig widerlegt sein!

» SFH-1054 / General Comment No. 33
The Obligations of States Parties under the Optional Protocol to the International Covenant on Civil and Political Rights

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» SFH-1052 RECHTLICHE STELLUNGNAHME von ao. Univ.-Prof. Dr. Adrian Eugen HOLLAENDER zu GENERAL COMMENTS Nr. 33 (HUMAN RIGHTS COMMITTEE, 95. session, Geneva, 13-31 October 2008, Draft General Comment No 33 vom 17.02.2009
Prof. Dr. Hollaender: Dieser "authoritative interpretation" des Menschenrechtsausschusses ist somit Folge zu leisten.

Darin wird ohne jeden Zweifel vom Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen festgestellt, dass die Vertragsstaaten des CCPR und Unterzeichnerstaaten des Fakultativprotokolles zum CCPR, womit nach dem Abschluss innerstaatlicher Verfahren eine Individualbeschwerde an den Menschenrechtsausschuss ermöglicht wurde, verpflichtet sind, innerstaatlich die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der VIEWS zu schaffen.

Auch ao. Univ.-Prof. Dr. Adrian Hollaender hat sich in seinem Rechtsgutachten vom 31.12.2007 sehr ausführlich mit der Verbindlichkeit der VIEWS für Österreich befasst.

» SFH-0740 / GUTACHTEN ao. Univ.-Prof. Dr. Adrian Hollaender vom 31.12.2007 - Das Ergebnis: Die Views des UN-Menschenrechtsausschusses sind für Österreich VERBINDLICH und UMZUSETZEN.
Die VIEWS sind für Österreich als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte in Verbindung mit dem Fakultativprotokoll VERBINDLICH

Aktuell wurde der Bundeskanzler zuletzt im Rahmen einer Säumnisbeschwerde von Dr. Perterer aufgefordert,  über den Feststellungsantrag vom 15.05.2008 vom Verwaltungsgerichtshof aufgefordert eine Entscheidung zu treffen andernfalls der Verwaltungsgerichtshof selbst darüber entscheiden werde.

» SFH-0987 / Säumnisbeschwerde Dr. Perterer vom 24.11.2008 an den Verwaltungsgerichtshof
Der Bundeskanzler hat innerhalb der gesetzlichen Höchstfrist von 6 Monaten über den Feststellungsantrag betreffend die Views des MRA keine Entscheidung getroffen.

» SFH-0813 / Feststellungsantrag Dr. Perterer vom 14.05.2008 an den Bundeskanzler
... dass die Republik Österreich zur Umsetzung der VIEWS des Menschenrechtsausschusses vom 20.07.2008 verpflichtet ist ...

Dr. Lederbauer hat vor wenigen Wochen nach monatelangen Recherchen eine umfangreiche Staatshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht.

» SFH-1041 / Staatshaftungsklage Dr. Lederbauer vom 31.01.2009 nach Artikel 137 B-VG
wegen Nichtumsetzung der Views des UN-Menschenrechtsausschusses

Eine sehr übersichtliche Zusammenfassung über die gesamte Problematik bieten: SFH-0823 / Bericht an die Vereinten Nationen: Österreich bricht internationale Verträe und missachtet Entscheidungen des Menschenrechtsausschusses der Vereinten NationenAutoren: Dr. Paul Perterer und Dr. Wolfgang Lederbauer SFH-0993 / Beschwerde Dr. Perterer vom 10.12.2008 an den Menschenrechtgsausschuss der UNO Die Republik Österreich beharrt auf dem Standpunkt, dass die Views des Ausschusses vom 20.07.2004 unverbindlich sind. an deren Übersetzung ins Englische und Wiedervorlage an den Menschenrechtsausschuss derzeit gearbeitet wird. Als verantwortungsvolle Politiker, denen Menschenrechte ein echtes Anliegen und nicht bloß Lippenbekenntnis sind, dürfen wir Sie um den Termin für eine gemeinsame Aussprache ersuchen. Wir sind zuversichtlich, dass Sie anders als Dr. Schüssel und Dr. Gusenbauer nicht den Kopf in den Sand stecken und eine Vogelstraußpolitik betreiben, sondern ein seit 30 Jahren bestehendes Versäumnis beseitigen und ohne jeden weiteren Verzug die gesetzlichen Grundlagen zur Umsetzung der VIEWS schaffen. In der Hoffnung auf einen baldigen Termin zur Lösung eines grundsätzlich alle Staatsbürger betreffenden Problems, das nicht zuletzt auch an der Glaubhaftigkeit der Politiker kratzt, verbleiben Dr. Wolfgang Lederbauer und Dr. Paul Perterer PS: Die Fälle Dr. Lederbauer und Dr. Perterer sind im Internet unter http://so-for-humanity.com2000.at lückenlos dokumentiert. Email an alle Abgeordneten zum Nationalrat: Sehr geehrte .... Wir, Dr. Wolfgang Lederbauer und Dr. Perterer sind zwei erfolgreiche Beschwerdeführer beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und dürfen Ihnen hiermit unser Schreiben vom 24.03.2009 an BK Faymann und VK Pröll zur Kenntnis bringen. Als verantwortungsvolle Politiker, denen Menschenrechte ein echtes Anliegen und nicht bloß Lippenbekenntnis sind, wenden wir uns nunmehr an alle Abgeordneten zum Nationalrat mit dem höflichen Ersuchen, im Parlament nach 30 Jahren des Nichtstuns endlich die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der VIEWS des Menschenrechtsausschusses zu schaffen. Wir sind gerne bereit in einer Arbeitsgruppe / einem Ausschuss dazu unsere Erfahrungen / Vorschläge einzubringen. Mit freundlichen Grüßen Dr. Paul Perterer Dr. Wolfgang Lederbauer

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