SFH-1350 Schreiben Dr. Perterer an Univ.-Prof. Dr. Lienbacher - Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt - vom 19.09.2009

Univ.-Prof. Dr. Lienbacher möge sich zu den Stellungnahmen NOWAK, FUNK, MORAWA und HOLLAENDER äußern und allenfalls darlegen warum diese falsch sind

» Schreiben Dr. Perterer vom 19.09.2009 an Univ.-Prof. Dr. Lienbacher

Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net]
Gesendet: Sonntag, 20. September 2009 09:45
An: Expertengruppe Univ.-Prof.Mag.Dr.Georg Lienbacher
Betreff: Fragen betreffend CCPR, Fakultativprotokoll, ...

 

Sehr geehrter Herr Professor !

 

Ich darf Sie höflich um Beantwortung der gestellten Fragen innerhalb angemessener Zeit, sagen wir vier Wochen, ersuchen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr.  PERTERER


» SFH-0010 / Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. Nowak vom 04.10.2005 zur Rechtssache Dr. Perterer gegen Land Salzburg und Republik Österreich
betreffend die völkerrechtliche Bedeutung von Entscheidungen des UNO-Ausschusses für Menschenrechte

» SFH-0151 / Stellungnahme Univ.-Prof.Dr.Bernd-Christian Funk vom 11.10.2005 zur Rechtssache Dr.Perterer
... alle Gerichte und Verwaltungsbehörden haben dafür zu sorgen, dass erfolgreichen Beschwerden und Entscheidungen des Ausschusses innerstaatliche Geltung verschafft wird ...

» SFH-0152 / Stellungnahme Univ.-Prof.Dr. Alexander H.E. Morawa vom 12.10.2005 zur Durchsetzung der Views vom 20.07.2004
Die vorliegende Rechtssache ist in vielerei Hinsicht ein Test für die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in Österreich.

» SFH-0740 / GUTACHTEN ao. Univ.-Prof. Dr. Adrian Hollaender vom 31.12.2007 - Das Ergebnis: Die Views des UN-Menschenrechtsausschusses sind für Österreich VERBINDLICH und UMZUSETZEN.
Die VIEWS sind für Österreich als Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte in Verbindung mit dem Fakultativprotokoll VERBINDLICH

‹zurück Seite Drucken
 

Bereitstellungszeit : 0.228 Sekunden | SQL: 7 | made by powerweb99.at