SFH-141233 VW: Dreißigjährige Verjährungsfrist bei Klagen im Dieselskandal, Die Presse 17.03.2022 um 07:21 von Christine Kary
Auch bei Klagen gegen eine juristische Person kann die lange Verjährungsfrist gelten, entschied der Oberste Gerichtshof.
https://www.diepresse.com/6112794/vw-dreissigjaehrige-verjaehrungsfrist-bei-klagen-im-dieselskandal
Wien. Wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aufgrund des » VW-Dieselskandals
geht, ist immer wieder auch die Verjährung ein Thema. Gilt die kurze,
dreijährige Verjährungsfrist? Oder doch die dreißigjährige, die in
bestimmten Sonderfällen greift? Im zweiteren Fall hätten auch
Geschädigte, die bisher nichts unternommen haben, um ihre Ansprüche zu
wahren, immer noch Chancen.
Erst
kürzlich vermeldete der Verbraucherschutzverein (VSV), dass sich die
Aussichten österreichischer Kläger bei einer Prozessführung in
Deutschland in diesem Punkt verbessert haben dürften: Das Landgericht
Braunschweig gehe davon aus, dass bei solchen Klagen österreichisches
Recht anzuwenden sei. Und laut einem dazu eingeholten Rechtsgutachten
komme im Fall von Arglist oder Betrug die dreißigjährige
Verjährungsfrist zur Anwendung.
Wenn Sie Gefallen an diesem Artikel
gefunden haben, loggen Sie sich doch ein oder wählen Sie eines unserer
Angebote um fortzufahren.
|
|
|
|