SFH-4459 Email Dr. Perterer vom 23.11.2011 an den Kabinettschef des BM für Justiz

Warum habe ich für mein Email vom 16.11.2011 nach 7 Tagen noch immer keine Lesebestätigung bekommen? Ist mein Email als Junkmail im elektronischen Papierkorb gelandet?


Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net]
Gesendet: Mittwoch, 23. November 2011 07:54
An: 1BM Kabinettschef Bundesministerium für Justiz (post@bmj.gv.at)
Betreff: Für Österreich sind VIEWS des UN-Menschenrechsaussschusses unverbindlich ...

 

Sehr geehrter Herr Mag. Schützenhöfer !

 

Ich habe Frau Bundesministerin nachstehendes Email geschickt und um eine Lesebestätigung ersucht. Da ich nach 7 Tagen noch immer keine Lesebestätigung erhalten habe, muss ich wohl annehmen, dass mein Email nicht am Bildschirm der Frau Bundesministerin angekommen ist.

 

WARUM ist mein Email nicht angekommen?

 

Wurde etwa meine Emailadresse vom Justizministerium als JUNKMAIL gebrandmarkt und werden deshalb Emails von mir automatisch an den elektronischen Papierkorb weitergeleitet?

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

Telefon: 0650/7784308

 


 

Von: Dr. Paul Perterer [mailto:ledererguetl@saalbach.net]
Gesendet: Mittwoch, 16. November 2011 09:12
An: 1Bur Mag. Dr. Beatrix Karl (beatrix.karl@bmj.gv.at)
Betreff: Für Österreich sind VIEWS des UN-Menschenrechsaussschusses unverbindlich ...

 

 

Dr. Paul  P e r t e r e r

A-5753 Saalbach, Löhnersbachweg 102

Telefon: 0650/7784308

E-mail: ledererguetl@saalbach.net

 

 

Östereich weigert sich seit trotz staatsvertraglicher Verpflichtungen seit mehr als 7 Jahren die VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen anzuerkennen

 

Sehr geehrter Herr Bundespräsident Dr. Fischer !

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann !

Sehr geehrte Mitglieder der Bundesregierung !

Sehr geehrte Abgeordnete des Nationalrates !

Sehr geehrte Mitglieder des Bundesrates !

 

Es ist einfach unglaublich mit welcher Ignoranz und Hartnäckigkeit sich die Republik Österreich weigert VIEWS des UN-Menschenrechtsausschuss anzuerkennen, obwohl im

 

» » Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge vom 23.05.1969 (Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40 vom 25.01.1980)

»

 

folgendes nachzulesen ist und auch vom Nationalrat einhellig beschlossen wurde:

 

Artikel 26 Pacta sunt servanda

Ist ein Vertrag in Kraft, so bindet er die Vertragsparteien und ist von ihnen nach Treu und Glauben zu erfüllen.

 

Artikel 27 Innerstaatliches Recht und Einhaltung von Verträgen

Eine Vertragspartei kann sich nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen. …

 

Demzufolge ist es absolut  egal,  ob aus innerstaatlicher Sicht ein Vertrag Bestandteil der nationalen Rechtsordnung geworden ist oder nicht. Eine unterlassene Transformation in innerstaatliches Recht ist somit kein Grund für die Nichterfüllung eines Vertrages.

 

Selbst der Oberste Gerichtshof stellt in seinem Urteil vom 06.05.2008 fest:

 

Die VIEWS des MRA sind unverbindlich, weil der Pakt selbst mangels Ausführung des Erfüllungsvorbehaltes nach Art 50 Abs 2 B-VG in Österreich nicht unmittelbar anwendbar ist.

 

Der Verfassungsgerichtshof befasst sich erst gar nicht damit und stellt aufgrund von eingebrachter Klagen gleich zweimal fest, dass der unzuständig sei.

 

Obwohl meine Beschwerde vom 31.07.2001 erfolgreich war und die Republik Österreich durch die Views vom 20.07.2004 verpflichtet ist, mir auf Grund des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) in Verbindung mit dem Fakultativprotokoll verweigert mir die Republik Österreich seit mehr als 7 Jahren sowohl ein wirksames Rechtsmittelt gegen die letztinstanzliche Entscheidung als auch eine angemessene Entschädigungszahlung für den Verlust meines Arbeitsplatzes.

 

Die vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes und Obersten Gerichtshofes vertretene Rechtsmeinung über die Unverbindlichkeit der VIEWS für Österreich ist jedoch völlig verfehlt, weil sich ein Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und auch Unterzeichnerstaat des Fakultativprotokolls zum CCPR gemäß Art 27 der Wiener Vertragsrechtskonvention nicht auf ihr innerstaatliches Recht berufen kann, um die Nichterfüllung eines Vertrags zu rechtfertigen.

 

Nach neuerlicher Ausschöpfung des innerstaatlichen Instanzenweges gegen die Weigerung Österreichs Views des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen, werde ich eine weitere Beschwerde beim Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen einbringen.

 

» SFH-4413 Zweite UN-Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gegen die Republik Österreich vom 31.10.2011
Österreich hat es seit 1978 (=33 Jahre!) unterlassen zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte ein Durchführungsgesetz zu erlassen, damit VIEWS des UN-Menschenrechtsausschusses für Österreich verbindlich sind

 

Sie können die Beschwerde durch einfaches Anklicken öffnen, lesen und ausdrucken.

 

Die Ihnen vorliegende Beschwerde wird nach Übersetzung ins Englische dem Menschenrechtsausschuss der UNO vorgelegt.

 

Ich ersuche Sie innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt dieses Emails um eine kurze Antwort zu folgenden Fragen:

 

Werden Sie sich persönlich dafür einsetzen, dass VIEWS des Menschenrechtsaus­schusses der UNO für Österreich ohne jeden Zweifel verbindlich werden?

 

O    JA   O    NEIN

 

Werden Sie einen entsprechenden Initiativantrag im Parlament einbringen bzw. würden Sie einen solche Antrag unterstützen / befürworten?

        

O    JA   O    NEIN

 

Werden Sie eine entsprechende Regierungsvorlage einbringen bzw. würden Sie eine solche unterstützen / befürworten?

       

O    JA   O    NEIN

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Paul Perterer

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