SFH-0592


www.salzburger-fenster.at / » SF12/07 vom 03.04.2007

Stromabschaltung: 1000 Euro Kaution trotz Guthabens!

Drastische Maßnahmen der Salzburg AG bei säumigen Zahlern: Eine Kaution wird verlangt, gleichzeitig mit der Stromabschaltung gedroht.

» Für Paul Perterer, dem eine Kaution von 1000 Euro vorgeschrieben wurde, wäre eine Stromabschaltung besonders schlimm: Er hat eine eigene Trinkwasserversorgung, wäre dadurch dann ohne Trinkwasser. 	  Foto: privat
Für Paul Perterer, dem eine Kaution von 1000 Euro vorgeschrieben wurde, wäre eine Stromabschaltung besonders schlimm: Er hat eine eigene Trinkwasserversorgung, wäre dadurch dann ohne Trinkwasser.
Foto: privat
1000 Euro Kaution verlangte die Salzburg AG von einem Stromkunden, der bei den Teilzahlungen immer wieder in Verzug geraten war. Langt die Kaution nicht bis spätestens 2. April ein, „wird Ihnen am 6. April der Strom abgeschaltet", heißt es in dem Schreiben der Salzburg AG vom 26. März, und das, obwohl der Kunde zu diesem Zeitpunkt ein Guthaben von 300 Euro hatte!


Mit Stromabschaltung gedroht

Laut Geschäftsbedingungen kann die Salzburg AG eine Kaution verlangen – was auf heftige Kritik stößt


Trotz eines Guthabens bei der Jahresabrechnung: Die Salzburg AG verlangte eine Kaution von 1000 Euro – sonst würde der Strom abgeschaltet. Der Stromkunde fiel aus allen Wolken.

Er sehe ja ein, dass er bei den Teilzahlungen immer wieder einmal in Verzug geraten sei, sagt Paul Perterer, den besagtes Schreiben der Salzburg AG wie ein Schlag traf. „Ich hab aber immer noch alles bezahlt und die Salzburg AG ist über meine Situation informiert." Bei Paul Perterer handelt es sich um jenen entlassenen Saalfeldner Amtsleiter, der seit Jahren um eine angemessene Entschädigung kämpft, nachdem er vom UN-Menschenrechtsausschuss Recht bekommen hatte. Da er als Beamter keine Arbeitslose erhält, ist die mit seiner Frau betriebene Pension in Saalbach die einzige Einnahmequelle – immer wieder müsse er sich am Rande des Existenzminimums herumschlagen. Besonders arg findet es Perterer, dass ihm auch gleich mit einer Stromabschaltung gedroht wurde. Für ihn wäre das katastrophal: Er hat eine eigene, mit einer Pumpanlage betriebene Wasserversorgung – er wäre dann auch ohne Trinkwasser. „Und das, weil ich eine Kaution, die eine Kann-Bestimmung ist, nicht zahle – weil ich sie aufgrund meiner finanziellen Lage nicht zahlen kann."
Er könne nicht verstehen, dass zu so drastischen Mitteln gegriffen werde, außerdem erhebe sich die Frage, wie das mit den Zinsen sei, ob die die Salzburg AG einstreife, und wer darüber befindet, ob sich seine Zahlungsmoral gebessert habe.
Ein Anruf Perterers bei der Beschwerdestelle der Salzburg AG ergab nämlich: Er gelte als säumiger Zahler, gemäß den Geschäftsbedingungen der Salzburg AG sei es in solchen Fällen möglich, eine Kaution einzuheben. Und: Die Kaution werde solange einbehalten, bis sich die Zahlungsmoral bessere.

„Damit sich Zahlungsmoral bessert"

Gerd Dornauer, Leiter vom Beschwerdemanagement der Salzburg AG bestätigt: Bei Kunden, bei denen zu befürchten sei, dass sie nicht bezahlen, sei es durchaus üblich, eine Kaution zu verlangen: „Jedes Unternehmen muss zusehen, wie es zu seinem Geld kommt." Es handle sich um eine vorbeugende Maßnahme, mit der sich die Salzburg AG auch Aufwand sparen wolle. Bis die Salzburg AG sonst, bei Rückständen, zu ihrem Geld komme, „vergehen Wochen", eine Fülle von Mahnungen müsste ausgeschickt werden. „Und die Zahl der Menschen, die nicht zahlen oder nicht zahlen können, nimmt zu – leider", sagt
Beschwerdemanagement-Leiter Dornauer. Es gebe aber auch Menschen, die absichtlich nicht bezahlen oder Rechnungen ganz einfach verschlampen würden. Dornauer: „Da ist eine Kaution oft hilfreich, die Zahlungsmoral bessert sich dann meist." Man sei sehr bemüht, „mit Kunden, die in Schwierigkeiten sind, eine Lösung zu finden", aber manchmal gehe es eben nicht anders.

Drei Monatszahlungen als Kaution

Die Höhe richte sich nach den monatlichen Akontierungen, bis zu drei Teilzahlungen werden als Kaution eingehoben. 1000 Euro, wie im Fall Perterer, mache die Kaution üblicherweise nicht aus. Was Perterer betrifft, habe man ihm bereits ein Angebot unterbreitet. „Mit dem er zwar immer noch nicht einverstanden ist, wir sind aber weiter im Gespräch." – Der Strom werde ihm aber bestimmt nicht abgeschaltet, versichert der Salzburg-AG-Beschwerdemanagement-Leiter.
 
Brigitte Gappmair

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