SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009

Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem  Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist.

» Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 22.09.2009

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