SFH-270-948 Dr.Toootzi packt die Sammelleidenschaft
Er sammelt alle derzeit erkennbaren rechtlichen Ansatzpunkte - zunächst ungeordnet.
Ungeordnete und lose Auflistung:
Unterausschuss des Rexhnungshofsausschusses
Laut § 32 e Abs 2 GOG des Nationalrates kann ein Antrag auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung durch den Ständigen Unterausschuß des Rechnungshofsausschusses gestellt werden.
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