SFH-270-952 Dr. Troootzi studiert die Ausschreibungsunterlagen der ASFINAG beim Projekt " S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Straßenbau/Kunstbauten km 22,650 – 27,625

Abschnitt:

Angebotsdeckblatt und Formblätter S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Straßenbau/Kunstbauten km 22,650 – 27,625 Ost: Dobersdorf – Heiligenkreuz, BL4: F ormblatt „ V erpflic htungs erklärung des S ubunternehmers "

1. Bezeichnung des Bieters/Bietergemeinschaft ............................................................................................................................................... 2. Subunternehmer: Handelsrechtlicher Firmenwortlaut: Adresse ................................................................................................................................. Telefon ................................................................................................................................... Telefax ................................................................................................................................... E-Mail .................................................................................................................................... Ansprechpartner: Name: ................................................................................................................. Telefon/Telefax/email: ........................................................................................................... 3. Genaue Beschreibung der Aufgaben (Subunternehmerleistung): ........................................... ............................................................................................................................................... ............................................................................................................................................... ............................................................................................................................................... 4. Wir geben hiermit die ausdrückliche, verbindliche und unwiderrufliche Zusage gegenüber dem/der o.g. Bieter/ der Bietergemeinschaft ab, • unsere Befugnis und technische Leistungsfähigkeit bzw. unsere vorhandenen Mittel, über die der Bieter nicht selbst verfügt und die zur Ausführung des Auftrages bzw. zur Teilnahme am Vergabeverfahren erforderlich sind, dem Bieter tatsächlich zur Verfügung zu stellen; • die in Punkt 3. angegebenen Leistungen im Falle der Zuschlagserteilung zu erbringen. 5.Wir verpflichten uns, dass wir jeden Wechsel unserer Subunternehmer, der nach Zuschlagserteilung auf das Hauptangebot stattfindet und jeden Einsatz von neuen Subunternehmern unserem Auftraggeber (Bieter/Bietergemeinschaft) unverzüglich schriftlich unter Anschluss aller zur Prüfung der Eignung des betreffenden Subunternehmers erforderlichen Nachweise mitzuteilen. Dessen/deren Einsatz ist nur nach den Vorgaben gem. Pos. 00B405R zulässig. 6.Wir verpflichten uns, die in dieser Erklärung vorgesehenen Verpflichtungen auch an unsere Subunternehmer und deren weitere Subunternehmer vertraglich zu überbinden. 7.Wir verpflichten uns, im Falle des Zuschlages bei der Durchführung des Auftrages in Österreich diese in Österreich geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften einzuhalten. 8.Wir erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 78 BVergG 2018 vorliegen und wir über alle für die Erbringung der zugesagten Subunternehmerleistung erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie die erforderliche Befugnis verfügen und nach Maßgabe des Projektfortschritts und die vorgesehenen Termine und Fristen einhalten werden. (Ort, Datum) be203008 und be203108 (Rechtsgültige Fertigung, Firmenstempel) V17.00, gültig ab 2022-07-01 Seite 9 von 30Angebotsdeckblatt und Formblätter S7 Fürstenfelder Schnellstraße, Abschnitt Straßenbau/Kunstbauten km 22,650 – 27,625 Ost: Dobersdorf – Heiligenkreuz, BL4: F ormblatt „ S olidarhaftung des S ubunternehmers " (falls sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf den Subunternehmer stützt) 1. Vollständige Bezeichnung des Unternehmens: ............................................................................................................................................... 2. Firmenanschrift: Straße ................................................................................................................................... PLZ, Ort.................................................................................................................................. Telefon ................................................................................................................................... Telefax ................................................................................................................................... E-Mail .................................................................................................................................... 3. Wir haben davon Kenntnis, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft ............................................................................................................................................... (Name Bieter- bzw. Bietergemeinschaft) zum Nachweis seiner (ihrer) finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im gegenständlichen Vergabeverfahren auf unser Unternehmen verweist. Wir verpflichten uns hiermit im Fall der Auftragserteilung an den genannten Bieter/die Bietergemeinschaft uneingeschränkt und unwiderruflich gegenüber dem Auftraggeber zur solidarischen Haftung für die vertragliche Leistungserbringung. (Ort, Datum) xxxxxxxxx 7.6 Value Engineering (Ergänzung zu Punkt 7 der ÖNORM) Value Engineering ist grundsätzlich zulässig. Es gilt die RVS 10.02.13 „Value Engineering für Infrastrukturbauten, Ausgabe 01.01.2017" mit folgenden Ergänzungen/Änderungen: Ein Value Engineering (alternativer Ausführungsvorschlag des AN zum Bau-Soll) erfordert die Initiative des AN. Diese Initiative muss keine innovative Komponente enthalten. Die vom AN zu übermittelnden Unterlagen haben zumindest folgendes zu enthalten, aus- genommen eine Ausarbeitung durch den AG wird einvernehmlich vereinbart: (1) Darstellung der Abweichung zum Bau-Soll; insbesondere ausführliche Darstellung der Auswirkungen der Abweichung auf Sicherheit, Qualität, Dauerhaftigkeit, Lebenszykluskos- ten, Bescheidlage, Nachbarbaulose, Bauprogramm, Bauzeit, Sicherungspaket, Planungs- kosten, interne Aufwendungen bei AN und AG, die Gleitung, Emissionen, sowie sonstige Folgekosten (2) Darstellung der Risiken und allfälliger Risikoverschiebungen (z.B.: Planungsrisiko, er- höhtes Ausführungsrisiko; Baugrundrisiko etc.); (3) Verbindliches Angebot mit garantierter Angebotssumme, Mehr- und Minderkosten auf Preisbasis, Preiskomponenten und Mengen- und Leistungsansätzen des Vertrages sowie der durch die Abweichung entstehenden Kostenersparnis sowohl in der Sphäre des AN als auch in der Sphäre des AG. Das Value Engineering hat von Seiten des AN so zeitgerecht zu erfolgen, dass mind. 4 Wochen vor Bauausführung die neuen Planunterlagen möglichst ausführungsreif vorliegen. Für das gesamte Value Engineering Prozedere ist mit einem Zeitraum von mind. 2-4 Mona- ten (Anmeldung bis Beauftragung) zu rechnen. Sollte dieser Zeitraum im Einzelfall nicht ausreichend vor Beginn der betroffenen Leistung vorhanden sein, so kann ein Value Engineering mit einer garantierten Mindestersparnis be- auftragt werden. Die tatsächliche Ersparnis muss anschließend noch der Höhe nach exakt hergeleitet werden. Der dem AN zustehende Anteil der Kostenersparnis wird bezogen auf die Preisumrechnung für den Zeitpunkt des Leistungsbeginns der vom Value Engineering konkret betroffenen Bauleistung festgelegt. Eine darüberhinausgehende Preisgleitung wird in Bezug auf die Auszahlung der Kostenersparnis nicht berücksichtigt. Jede Ausführungsänderung wird rechtlich im Sinne von 6.3.3 behandelt, d. h. sämtliche im be203040 V18.00, gültig ab 2022-05-19 Seite 19 von 40B.4 Allgemeine rechtliche Vertragsbestimmungen (ÖNORM B 2118) Vertrag festgelegten Bestimmungen für die Alternativen gelten auch für die Ausführungsän- derungen; das sind insbesondere garantierte Angebotssumme, Übernahme sämtlicher mit der Änderung verbundenen erhöhten Risiken, Durchführung allfälliger zusätzlicher Behör- denverfahren durch den AN unter Leitung des AG u. dgl. Die Festlegung von Pauschalen, anstatt der garantierten Angebotssumme für die Leistung, ist möglich. Der dem AN zustehende Anteil der Kostenersparnis ist anteilig dem Baufortschritt abzu- rechnen. Sofern die Kosteneinsparung noch nicht abschließend bekannt ist, ist für die anteilige Ab- rechnung die garantierte Mindesteinsparung heranzuziehen. Kommt es im Rahmen der Umsetzung des Value Engineerings zu weiteren Einsparungen, welche über die zum Zeitpunkt der Beauftragung definierte Einsparung hinausgehen, so werden diese ebenfalls 50:50 geteilt.


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