SFH-1517 Brief Dr. Lederbauer an Klubobmann AbgzNR Kopf betr. Kinderrechte in die Verfassung vom 2.12.2009

Durchsetzung von Menschenrechten, Erfüllungsvorbehalt bei internationalen Verträgen, UN Kinderrechtekonvention in die Verfassung, Zweidrittelmehrheit im Parlament, Gestriges kurzes Gespräch bei einer Veranstaltung in der Industriellenvereinigung, Ausgangspunkt: Mein Hinweis auf Ihre Beantwortung von  Anfragen in » www.meinparlament.at.

 

Herrn

Klubobmann

AbgzNR Karlheinz Kopf

Parlamentsklub der ÖVP,

Dr.-Karl-Renner-Ring 3

1017 Wien

 

Vorab per email : » karlheinz.kopf@oevpklub.at

Persönlich in der Einlaufstelle abgegeben

 

 

Durchsetzung von Menschenrechten, Erfüllungsvorbehalt bei internationalen Verträgen, UN Kinderrechtekonvention in die Verfassung, Zweidrittelmehrheit im Parlament

 

 

Wien, 2.12.2009

 

Sehr geehrter Herr Klubobmann,

 

gestatten Sie, dass ich mich nach unserem gestrigen kurzen Gespräch bei einer Veranstaltung in der Industriellenvereinigung brieflich an Sie wende.

 

Ausgangspunkt war mein Hinweis auf Ihre Beantwortung von  Anfragen in » www.meinparlament.at

 

Die Frage von Dr. Perterer, einem erfolgreichen Beschwerdeführer beim UN Menschenrechtsausschuss vom 15.9.2009  lautete:

 

Wissen Sie, dass
1. Österreich 1978 den Internationalen Pakt der Vereinten Nationen über bürgerliche und politische Rechte (CCPR) 1978 ratifiziert hat?
2. Der Nationalrat gemäß Art. 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen hat, diesen Menschenrechtspakt der UNO durch ein (Durchführungs-) Gesetz zu vollziehen und damit in die Österreichische Rechtsordnung zu übernehmen?
3. Ein solches Gesetz seit 31 Jahren nicht erlassen wurde?
4. Österreich 1988 das Fakultativprotokoll zum CCPR unterzeichnet hat?
5. Sich Österreich mit dem CCPR verpflichtet hat, erfolgreichen Beschwerden Geltung zu verschaffen = Views (Entscheidungen) des Menschenrechtsausschusses anzuerkennen und umzusetzen?
6. Die Bundesregierung seit Jahren behauptet, die Views seien für Östereich unverbindlich, weshalb Entscheidungen des Ausschusses nicht anerkannt und auch nicht umgesetzt werden?
7. Erfolgreiche Beschwerdeführer damit um ihr Recht auf eine Korrektur der beschwerdegegenständlichen Entscheidung und um eine angemessene Entschädigung geprellt werden?
8. Von der UNO zugesprochene Entschädigungsansprüche deshalb auch am Klageweg nicht durchgesetzt werden können, weil zum CCPR seit 30 Jahren ein entsprechendes Durchführungs- / Erfüllungsgesetzt fehlt?
Daher ein Appell an alle "alten" und "neuen" Abgeordneten zum Nationalrat: Beweisen Sie Größe, springen Sie über Ihren eigenen Schatten, vergessen Sie alles was bisher zur Unverbindlichkeit der Views gesagt wurde, geben Sie Ihrem Herz einen Ruck, und beschließen Sie im Nationalrat:
Die VIEWS des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen sind im Sinne des CCPR (BGBl. Nr. 591/1978) und dem Fakultativprotokoll zum CCPR (BGBl. Nr. 105/1988) verbindlich und damit von der Republik Österreich umzusetzen.

Die Bundesregierung wird aufgefordert bis zum 31.03.2010 einen Gesetzesentwurf vorzulegen und gleichzeitig die Beschwerdefälle PERTERER und LEDERBAUER einer einvernehmlichen Lösung zuzuführen.

Mehr dazu im Internet:
» so-for-humanity.com2000.at

 

Ihre Antwort vom 17.9.2009:

 

Sehr geehrter Herr ,

ich danke für Ihr Schreiben vom 15. September. Hinsichtlich der Beantwortung verweise ich allerdings in diesem Fall auf die vielfältige Korrespondenz der letzten Jahre zwischen Ihnen und dem ÖVP-Parlamentsklub sowie auf die zahlreichen Ihnen bekannten Anfragebeantwortungen von Mitgliedern der Bundesregierung.

Darin wurde ausführlich und in Übereinstimmung mit dem geltenden Völker- und Vertragsrecht dargelegt, warum die Gutachten des seinerzeitigen UN-Menschenrechtsausschusses in Österreich und in vielen anderen Staaten nicht wie ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Kopf
ÖVP-Klubobmann

 

 

Als ebenfalls erfolgreicher Beschwerdeführer beim UN Menschenrechtsausschuss stellte ich Ihnen am 16.9.2009 folgende Frage:

 

Sehr geehrter Herr Klubobmann,

gestatten Sie, dass ich Ihnen folgende Frage stelle:

Fragestellung 3: Die Lösung der Problematik: Transparenz, Veröffentlichungen

Es ist für einen kritischen Betrachter des politischen Geschehens - vor allem der Rolle der Staatsanwaltschaften etc. - geradezu erschütternd, welche Kommentare zu verschiedenen Medienberichten abgegeben werden. Eine Lösung der Probleme oder von Teilproblemen bestünde darin, dass Betroffene bestimmte Fälle in allen Details auf der website
» so-for-humanity.com2000.at veröffentlichen. Da es für die Betroffenen keine Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit gibt, könnten symptomatische Fälle einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, die Diskussion versachlicht und damit effektive Lösungen der Problematik gefunden werden.
Wenn verschiedene Verfahren von den Betroffenen auf einer speziellen website veröffentlicht werden, könnte man diesem oa Prinzip leichter zum Durchbruch bringen. Dr.
ist genau dies im Rahmen seiner Staatshaftungsklage beim VfGH gelungen. » so-for-humanity.com2000.at " ( SFH-1041 ). Auch Höchstgerichtsurteile sollten, wenn notwendig, in einer breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Auch im Parlament besteht Nachholbedarf, da zB seit dreissig (!) Jahren ein Ausführungsgesetz zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) fehlt. Vgl. ( SFH-1100 ). Es gibt ein besonderes Problem: "SFH-0983 Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) kann den betreffenden konventionswidrigen Akt daher weder abändern noch aufheben." bzw:" SFH -0982 Urteile des EGMR haben keine unmittelbare innerstaatliche Wirkung...."

Meine Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass im Parlament ein Ausführungsgesetz zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte (CCPR) beschlossen wird und was sagen zu dem oa Problem betr. Urteile des EGMR ?

Mit freundlichen Grüssen

Dr.
lederbauer

 

Ihre Antwort vom 17.9.2009

 

Sehr geehrter Herr Dr. ,

Ihre Anfrage bezieht sich offenbar auf einen auch von Herrn Dr. Perterer in den letzten Jahren bereits vielfach angesprochenen Themenbereich. Ich möchte daher in diesem Zusammenhang - wie ich es auch in meiner Antwort an Herrn Dr. Perterer zum Ausdruck gebracht habe - auf die zahlreichen Ihnen sicherlich bekannten Anfragebeantwortungen von Mitgliedern der Bundesregierung verweisen. Darin wurde ausführlich und in Übereinstimmung mit dem geltenden Völker- und Verfassungsrecht dargelegt, warum die Gutachten des früheren UN-Menschenrechtsausschusses in Österreich und in vielen anderen Staaten nicht wie ein Gerichtsurteil durchgesetzt werden können.

Tatsächlich sind die Rechtsvorschriften zur Erfüllung der in dem von Ihnen angesprochenen UN-Pakt genannten Rechte bereits erlassen und diese Rechte in österreichischen Gesetzen, im EU-Recht bzw. in der Europäischen Menschenrechtskonvention gewährleistet. Diese Rechte können bei den dafür jeweils zuständigen Gerichten auch eingeklagt und durchgesetzt werden. Ein vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochener Schadenersatz wegen Verletzung der in der Konvention gewährleisteten Rechte kann in Österreich durchgesetzt werden.

Die von Ihnen angesprochenen Entscheidungen des VfGH sind - soweit ersichtlich - schon bisher, ebenso wie die Entscheidungen anderer Höchstgerichte, im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes veröffentlicht und können daher auch entsprechend diskutiert werden.

Ich sehe daher keinen Bedarf für eine zusätzliche bundesgesetzliche Einzelfallregelung.

Mit freundlichen Grüßen

Karlheinz Kopf
ÖVP-Klubobmann

 

Eine weitere Frage von Dr. Perterer vom 18.9.2009  lautete:

 

Vom Nationalrat wurde zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl. Nr. 591/1978) folgender Beschluss gefasst:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Vorbehalten wird genehmigt.
Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

Artikel 2 Absatz 1
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, die in diesem Pakt anerkannten Rechte zu achten und sie allen in seinem Gebiet befindlichen und seiner Herrschaftsgewalt unterstehenden Personen … zu gewährleisten.
Artikel 2 Absatz 3
Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich
a) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der in seinen in diesem Pakt anerkannten Rechten oder Freiheiten verletzt worden ist, das Recht hat, eine wirksame Beschwerde einzulegen, selbst wenn die Verletzung von Personen begangen worden ist, die in amtlicher Eigenschaft gehandelt haben;
b) dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der eine solche Beschwerde erhebt, sein Recht durch das zuständige Gerichts-, Verwaltungs- oder Gesetzgebungsorgan oder durch eine andere, nach den Rechtsvorschriften des Staates zuständige Stelle feststellen kann, und den gerichtlichen Rechtsschutz auszubauen;
c) dafür Sorge zu tragen, dass die zuständigen Stellen Beschwerden, denen stattgegeben wurde, Geltung verschaffen.

Art. 50 Abs. 2 B-VG:
Anlässlich der Genehmigung eines unter Absatz 1 fallenden Staatsvertrages kann der Nationalrat beschließen, dass dieser Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist.

FRAGEN:
• Sind Beschlüsse des Nationalrates zu vollziehen, also entsprechend umzusetzen?
• Gibt es eine gesetzliche Grundlage, Beschlüsse des Nationalrates nicht zu vollziehen?
• Warum wurde zum CCPR seit 31 Jahren kein Durchführungsgesetz erlassen, um diesen damit im Sinne des Nationalratsbeschlusses aus dem Jahr 1978 zu vollziehen?
• Würden Sie einen Initiativantrag von FPÖ, GRÜNE und BZÖ zur Erlassung eines Durchführungsgesetzes zum CCPR als Regierungspartei unterstützen?

 

Ihre Antwort vom 28.10.2009:

 

Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihr Schreiben. Ich verweise auf die Antworten zu Ihrer Anfrage vom 15. September und jener von Herrn Dr. Lederbauer vom 16. September. Demnach sind die zur Anwendung der im CCPR verankerten Rechte erforderlichen Rechtsvorschriften bereits erlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Kopf
ÖVP-Klubobmann

 

Ich habe Ihnen gestern deutlich gesagt, dass Ihre Meinung, die  ggf. von einem Ihrer Mitarbeiter im Detail ausgearbeitet worden ist, nicht richtig  und höchst problematisch ist.

Eine umfangreiche und durch viele Detailinformationen  belegte Stellungnahme von Dr. Perterer und mir zu den oa Dokumenten wird Ihnen kurzfristig übersandt werden.

 

Die  wichtigsten Dokumente sind auf der website » http://so-for-humanity.com2000 zu lesen, die durch einfaches Anklicken zu öffnen sind.

 

Kommen wir nun zur aktuellen Situation im Zusammenhang mit der  Debatte über einen möglichen Beschluss im Nationalrat, die UN Kinderrechtekonvention in die Verfassung aufzunehmen:

Die Oppositionsparteien FPÖ, GRÜNE und BZÖ verweigern derzeit die Zustimmung zu Verfassungsgesetzen, die bekanntlich nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden können. Jedoch ergeben sich Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die  noch nicht hinreichend beachtet wurden.

Stellen wir zunächst die wichtigsten Dokumente voran:

» SFH-1513 Verfassungsgesetz, Kinderrechte zwischen Regierung und Opposition, Ö1 Inforadio Di, 01.12.2009
Für die ÖVP-Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ist der Regierungsentwurf über die Absicherung der Kinderrechte in der Verfassung ein großer Fortschritt und nicht der kleinste gemeinsame Nenner von Rot und Schwarz.

Die Ursache für die aktuelle Haltung der Oppositionsparteien war bekanntlich die Haltung der Regierungsparteien im ( noch tagenden ) parlamentarischen Untersuchungsausschuss:

» SFH-1492 Koalition verweigert Ministerladungen, NEWS ORF.at 25.11.2009
Opposition spricht von "Provokation" und droht mit Gegenwehr.

» SFH-1481 Gespräche gestoppt. "Retourblockade" der Koalition im Ausschuss-Streit, Die Krone 20.11.2009, 13:06 mit Posting vom 21.11.2009
Im seit Wochen tobenden Parlament-Machtkampf hat die rote-schwarze Koalition der Opposition am Freitag eine "Retourblockade" verpasst. SPÖ und ÖVP haben die Verhandlungen über ein Minderheitenrecht für U-Ausschüsse ausgesetzt. Grund dafür ist das Donnerstagabend fixierte Abkommen zwischen FPÖ, Grünen und BZÖ, sämtliche Gesetze mit Zwei-Drittel-Mehrheit bis März 2010 zu blockieren. Der Forderung nach Ministerladungen will die Regierung weiterhin nicht nachkommen.

» SFH-1890 Eiszeit im Hohen Haus, Artikel vom 20.11.2009 16:43 | KURIER | Christian Böhmer mit Posting vom 21.11.2009
Der Konflikt Opposition Regierung weitet sich aus. Es drohen Total-Blockade und Endlos-Reden im Plenum.

» SFH-1889 SPÖ und ÖVP: "Lassen uns nicht erpressen", 20.11.2009 mit Posting vom 20.11.2009
Opposition setzt SPÖ und ÖVP Ultimatum bis Dienstag.

» SFH-1888 Blockade der Opposition als Grund, NEWS ORF.at 20.11.2009 mit Posting vom 20.11.2009
Prammer ruft beide Seiten zum Einlenken auf.

» SFH-1887 SPÖ und ÖVP von Oppositionsblockade unbeeindruckt, Der Standard vom 20. November 2009, 08:29 mit zwei Postings vom 20.11.2009
Kopf: "Nicht auf ultimative Weise von Opposition erpressen lassen" - Cap: "Das werden sie der Öffentlichkeit erklären müssen"

» SFH-1885 Spitzel-U-Ausschuss: Opposition droht Regierung mit Zwei-Drittel-Blockade, Krone .at 19.11.2009, 19:00
In Sachen Untersuchungsausschuss erhöhen die drei Oppositionsparteien jetzt den Druck auf SPÖ und ÖVP.

» SFH-1884 U-Ausschuss: Opposition beschließt Blockaden, NEWS ORF.at 20.11.2009
Die Oppositionsparteien machen mit ihrer Drohung ernst:

» SFH-1882 VP und SP würgen Ausschuss ab, Der Standard 12. November 2009, 17:49
Opposition tobt: Parlamentarische Zusammenarbeit aufgekündigt - Neuer U-Ausschuss beantragt, allerdings abgelehnt

» SFH-1880 Opposition blockiert Zweidrittelmehrheiten bis Ende März 2010, Der Standard 19. November 2009, 17:18
FPÖ, BZÖ und Grüne fordern, dass Regierungsparteien den Ministerladungen zustimmen

Interessant ist nun, was die für die Kinderrechte zuständige Staatssekretärin Christine Marek ( ÖVP ) laut dem bereits angeführten Artikel sagt:

» SFH-1513 Verfassungsgesetz, Kinderrechte zwischen Regierung und Opposition, Ö1 Inforadio Di, 01.12.2009
Für die ÖVP-Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ist der Regierungsentwurf über die Absicherung der Kinderrechte in der Verfassung ein großer Fortschritt und nicht der kleinste gemeinsame Nenner von Rot und Schwarz.

» » http://oe1.orf.at/inforadio/116096.html

Für die ÖVP-Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) ist der Regierungsentwurf über die Absicherung der Kinderrechte in der Verfassung ein großer Fortschritt und nicht der kleinste gemeinsame Nenner von Rot und Schwarz. Marek: "Es ist alles andere als ein Minimalkonsens. Es ist das erste Mal, dass die Kinderrechte im Verfassungsrang stehen werden. Das heißt, dass hier tatsächlich das Höchstgericht angerufen werden kann, wenn es drum geht Gesetze zu hinterfragen."

Straf- und Fremdenrecht steht über Kinderrechten
Die Kritik von Kinderrechts-Organisationen und Grundrechtsexperten, die sich vor allem am Gesetzesvorbehalt in Artikel 7 des Entwurfs stoßen, kann Marek nicht nachvollziehen. Diese Bestimmung besagt, dass Strafrecht, aber auch das Fremdenrecht über den Kinderrechten stehen. Marek dazu: "Es muss sehr wohl möglich sein, dass ein 16-Jähriger, der sich etwas zuschulden kommen lässt, auch entsprechend strafrechtlich verurteilt werden kann."

Kinderrechte für Flüchtlinge nur einfaches Gesetz
Auf die Frage wie es denn um Kinder von Flüchtlingen stehe, sagt Marek: "Aber wir haben die besondere Schutzbedürftigkeit von Kindern, gerade wenn es sich um unbegleitete Minderjährige geht, festgehalten." Nämlich in einem einfachen Gesetz. - was die Bedenken, hier würden verfassungsmäßige Rechte für Kinder konterkariert, nicht unbedingt zerstreut. Die ÖVP-Staatssekretärin betont, dass juristisch nicht mehr möglich sei.

Kinderrechte Spielball der Parlamentsparteien
Das wüssten auch die Kritiker, die ein Haar in der Suppe suchten, um ihre Blockadepolitik rechtfertigen zu können, so Marek. Die ÖVP-Politikerin appelliert aber auch an die Kollegen von der Koalition: "Es ist wirklich schade, dass die Kinderrechte zum Spielball Opposition - Regierung werden. Ich hätte mir gewünscht, diese Kinderrechte aus dieser Diskussion rauszunehmen."

SPÖ und ÖVP wollen den Gesetzesantrag immer wieder ins Plenum bringen und die Opposition quasi zur Ablehnung zwingen. Um damit die Blockade der Zweidrittelmehrheit durch öffentlichen Druck aufweichen. Die zuständige Staatssekretärin setzt auch auf Gespräche: "Jetzt sind wir einmal im Ausschuss und dann im Plenum und dann sehen wir wie es weitergeht."

Heute Nachmittag tagt der Verfassungsausschuss. Das Spiel mit den Kinderrechten kann beginnen.

 

Ich möchte dazu aus meiner umfangreichen Erfahrung hinsichtlich der " Durchsetzung von Menschenrechten "  zunächst die oa Äusserungen von Frau  Staatssekretärin Marek hinterfragen bzw kommentieren:

 

Auszug 1:

Es ist das erste Mal, dass die Kinderrechte im Verfassungsrang stehen werden.

Kommentar zum Auszug 1:

Diese Darstellung ist nicht ganz richtig, bzw. missverständlich. Es soll bekanntlich nicht die gesamte Kinderrechtskonvention in der  Verfassung festgeschrieben werden. Und überhaupt: Welche konkreten Konsequenzen hätte die Aufnahme der " UN Kinderrechtskonvention " in  die Verfassung?

Vgl:

» SFH-1468 SPÖ und ÖVP einig: Kinderrechte in Verfassung, Der Standard vom 11. November 2009, 15:11, Posting vom 15.11.2009
Grüne fordern Verhandlungen über Verfassungsmehrheit

Auszüge:

Grüne fordern Verhandlungen

...

Einige Punkte müssten geklärt werden, nur das Verbot von Kinderarbeit in der Verfassung zu verankern sei zu wenig. Es müsse auch das Recht auf soziale Absicherung, das Recht auf Bildung, auf Antidiskriminierung und auf Teilhabe der Interessensvertretung bei künftigen Neuregelungen verankert werden. Zudem verlangte sie ein öffentliches Hearing mit Experten der Kinder- und Jugendorganisationen.

Es ist also unklar , welche Teile der UN Kinderrechtskonvention in die Verfassung kommen sollen.

 

Auszug 2:

Das heißt, dass hier tatsächlich das Höchstgericht angerufen werden kann, wenn es drum geht Gesetze zu hinterfragen."

Kommentar zum Auszug 2:

Es ist ja sehr löblich und anerkennenswert, dass in bestimmten klar eingegrenzten Fällen das Höchstgericht angerufen werden kann. Das klingt sehr gut. Aber was kann das Höchstgericht entscheiden? Welche Konsequenzen hat eine Verletzung dieser  neuen Bestimmungen in der Verfassung? Es gibt darauf derzeit keine Antwort.

Ich traue meinen Augen nicht, wenn ich lese, dass "es drum geht, Gesetze zu hinterfragen"

Wie bitte? Das  Höchstgericht kann also angerufen werden, um " Gesetze zu hinterfragen". Welche Gesetze sind denn eigentlich gemeint?

Auszug 3:

Die ÖVP-Staatssekretärin betont, dass juristisch nicht mehr möglich sei.

Kommentar zum Auszug 3:

Was soll das heissen? Juristisch ist alles möglich, wenn man die Gesamtsicht wahrt. Bei der UN Kinderrechtskonvention 

FH-1412 Die UN Kinderrechtekonvention (KRK) vom 20.11.1989
Am 20. November 1989 wurde von den Vereinten Nationen die Konvention über die Rechte der Kinder beschlossen. Dieser internationale Vertrag sichert in 54 Artikeln jedem Kind grundlegende politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte zu und wurde bereits von 192 Staaten weltweit unterzeichnet und ratifiziert.

ist  eindeutig ein "Gesetzesvorbehalt"  festgeschrieben worden. Seit zwanzig Jahren wurde es verabsäumt, entsprechende Gesetze, die sich auf die UN Kinderrechtskonvention beziehen im Parlament zu verabschieden.

Auszug 4:

Kinderrechte Spielball der Parlamentsparteien
Das wüssten auch die Kritiker, die ein Haar in der Suppe suchten, um ihre Blockadepolitik rechtfertigen zu können, so Marek. Die ÖVP-Politikerin appelliert aber auch an die Kollegen von der Koalition: "Es ist wirklich schade, dass die Kinderrechte zum Spielball Opposition - Regierung werden. Ich hätte mir gewünscht, diese Kinderrechte aus dieser Diskussion rauszunehmen."

 

 

Kommentar zum Auszug 4:

Bei Beachtung der beschriebenen Argumente sollte die Diskussion über effektive und durchsetzbare Kinderrechte erst so richtig eröffnet werden. Es handelt sich um eine einmalige Chance für alle Parteien, aber vor allem für die Wahrung der Interessen der Kinder.

Auszug 5:

SPÖ und ÖVP wollen den Gesetzesantrag immer wieder ins Plenum bringen und die Opposition quasi zur Ablehnung zwingen. Um damit die Blockade der Zweidrittelmehrheit durch öffentlichen Druck aufweichen.

Kommentar zum Auszug 5:

Ich finde es eine brillante Idee, den Gesetzesantrag immer wieder ins Plenum zu bringen. Damit wird - endlich - öffentlich über die Lücken bei der Umsetzung internationaler Verträge diskutiert werden können. Die " Blockade" der Oppositionsparteien sollte keinesfalls aufgeweicht, sondern die Haltung und Versäumnisse der (jeweiligen) Regierungsparteien in der Vergangenheit bzgl. des „ Erfüllungsvorbehalts „ , die zulasten der Bürger und Bürgerinnen wirkten,  in einer dramatischen Form aufgezeigt werden. Es könnte sich eine Sternstunde des Parlamentarismus ergeben.

Auszug 6:

"Jetzt sind wir einmal im Ausschuss und dann im Plenum und dann sehen wir wie es weitergeht."

Kommentar zum Auszug 6:

Das ist gut so. Die bange Frage lautet aber: Wird im Ausschuss die " Gesamtproblematik " erkannt und die einzig richtige Position vertreten: Effektive,  umsetzbare und eindeutige gesetzliche Regelungen, welche die gesamte Breite der " UN Kinderrechtskonvention " beinhalten.

 

 

Die Frage nach der Umsetzbarkeit von internationalen Verträgen wird nun anlässlich der Debatte die UN Kinderrechtekonvention  im zuständigen Parlamentsausschuss und im Parlamentsplenum  aktuell.

 

Dr. Perterer und ich  werden  nun in verschiedenen an alle Parteien gerichteten Schriftsätzen  die politische Dimension der Thematik " Umsetzung von internationalen Verträgen " anhand von Beispielen sowie  der Entscheidungen der Höchstgerichte etc. behandeln und alle Parteien ersuchen, eine klare Stellungnahme zur ihrer Haltung zum Thema „ Erfüllungsvorbehalt" bei internationalen Verträgen ( Internationaler Pakt für bürgerliche und politische Rechte -CCPR bzw. UN Kinderrechtekonvention ) zu übermitteln.

 

 

Wie  unseren Statuten zu entnehmen ist, legen wir Wert auf „ faire Verfahren". Dieses Prinzip wenden wir auch beim politischen Diskurs an. Alle Dokumente werden sodann auf der oa website » http://so-for-humanity.com2000 veröffentlicht.

Aus den zahlreichen – auch internationalen - Reaktionen erkennen wir die Wichtigkeit der Einbindung der Bürger und  Bürgerinnen bei demokratischen Meinungsbildungsprozessen . Diese gilt vor allem für die Durchsetzbarkeit von Bürgerrechten und Kinderechten.

 

Ich hoffe, die richtigen Worte gefunden zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüssen

 

Dr. Wolfgang Lederbauer

 

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