SFH-13984  E Mail J.Holziner und E  Mail von RA DR. CHRISTOPH ROGLER  vom .7.7.2017   12.09 Uhr
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Meine lieben Mitstreiter: Die Kraft der Gesetze befangene, ausgeschlossene, ....


 
Meine lieben Mitstreiter: Die Kraft der Gesetze befangene, ausgeschlossene, mehr als 5 mal  strafrechtlich angezeigte, zivilrechtlich geklagte und auch mit mehreren Beschlüssen des BG Vöcklabruck, Landesgericht 
    Wels und OGH in der selben Causa für befangen erklärte mirgegenüber ca. 40 Jahre hindurch terrorisierende angelblich von einer ostdeutschen Staasifamilie abstammende Richterin Lam Bär fällte erneut zu ON 526
    bereits zu den mehr als 600 mirgegenüber schädigende, existenz- und rechtsvernichtende, lebenszerstörende und gesetzwidrige und  materiell falsche Gerichtsentscheidungen und betreibt  ständig udn unaufhaltsam 
    strafrechtlich  relevante Amts- und Entscheidungshandlungen, Rechtsbeugung, Rechsverweigerung und Amtsanmaßung, und  unterlässt absichtlich die bei  ihr vorherrschende  Befangenheit und Ausgeschlossenheit an 
    ein übergordnetes unbefangenes  Gericht anzuzeigen.  Sie bedient sich der  wiederholt abgelehnten und strafrechtlich bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft und STA Wels angezeigte  Komplizin der Richterin GV. Mag.
    Dorner-Zohner.  Die R. Dorner-Zohner verantwortet mehrere mit Schädigungsabsicht, rechtsverletzend  und rechtsbeugend gegen mich und parteilich zu den abgelehnten Richterin die Ablehnungsanträge gegen Lam
    Bär an einen unbefangenen und unparteiischen  Ablehnungssenat zu Entscheidung vorzulegen.  
 
    Es fehlt daher eine gesetzmäßige  Entscheidung zum  beigehängten Ablehnungsantrag.
 
    Alles erfolgt  durch die Richterschaft willkürlich um Geld für  Sachverständige zu beschaffen, um  ihre  skrupellose Absicht und Bösswilligkeit und  die von ihr illegal, ohne gesetzmäßigen Exekutionstitel betrügerisch für
    die rechtstitellosen Volksbank bewilligte Zwangsversteigerung durchzusetzen, weitere illegale Schätzung  meiner Liegenschaften und Hausfriedensbruch zu betreiben  und mich aus meinem 1972 lastfrei,  schuldenfrei und
    gemäß § 1500 ABGB erworbenen Familienbesitz zu vertreiben und meine Liegenschaften an ihre schmiergeldzahlende Aufragsgegeber übertragen zu können und mich vor vollendete Tatsache zu stellen und für ein
    Amtshaftungsverfahren die Beweisführung an Ort und Stelle unmöglich zu machen.       
 
    Josef Holzinger
 
Gesendet: Freitag, 07. Juli 2017 um 12:09 Uhr
Von: brandl@rae-steyr.at
An: josef.holzinger@gmx.net
Betreff: Versteigerungsverfahren 105 E 905/13 s des BG Vöcklabruck

 

Sehr geehrter Herr Holzinger!

 

Beigeschlossen übermittle ich Ihnen den mir soeben zugestellten Beschluss des BG Vöcklabruck vom 6.7.2017, 105 E 905/13 s-526, übermitteln, mit welchem erwartungsgemäß der Antrag auf Ablehnung des SV DI Netherer und des SV DI Leindecker verworfen und der Antrag auf Abberaumung des Schätzungstermines am 13.7.2017 sowie Unterbrechung, Aufschiebung und Aussetzung des Versteigerungsverfahrens abgewiesen wurden.

 

Ich habe den Rekurs gegen die Entscheidung bei mir vorgemerkt, wobei ich allerdings davon ausgehe, dass lediglich gegen die verworfene Ablehnung der SV rekuriert werden soll, zumal ein Rekurs gegen die Abberaumung des angesetzten Termines einerseits gesetzlich unzulässlich wäre, andererseits sich aufgrund der zeitlichen Gegegebenheit erübrigen wird.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DR. CHRISTOPH ROGLER

Rechtsanwalt und

Verteidiger in Strafsachen

4400 Steyr,  Stelzhamerstraße 9

Tel.: 07252/54768-0     Fax: 07252/54768-17

e-mail: » dr.rogler@rae-steyr.at

UID-Nr.: AUT24212402

 

Sprechstelle:

4840 Vöcklabruck

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