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Sehr geehrter Herr Szlezak, Im Auftrag des Herrn Bundespräsidenten bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 24. Mai 2018 in der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei.

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Herbert Szlezak
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Herrn Herbert Szlezak Szlezak.Herbert@gmx.at Hofburg, Ballhausplatz, 1010 Wien, Austria, +43-1-53422-0, mailto:barbara.reininger@hofburg.at» www.bundespraesident.at, » www.facebook.com/alexandervanderbellenWien, 28. Mai 2018 GZ S711900/164-STR/2018 


Sehr geehrter Herr Szlezak, 


Im Auftrag des Herrn Bundespräsidenten bestätige ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 24. Mai 2018 in der Österreichischen Präsidentschaftskanzlei. Der Herr Bundespräsident hat Ihr Schreiben sorgfältig gelesen und mich beauftragt, Ihnen Folgendes mitzuteilen: Leider erreichen den Herrn Bundespräsidenten immer wieder Berichte oder Hilfsersuchen von Menschen, die Opfer von Gewalt- oder Missbrauch, teilweise als Kinder oder Jugend-liche, geworden sind. Der Herr Bundespräsident nimmt an dem großen Leid, das Viele oft durch viele Jahre hindurch erlitten haben und das oft schwerwiegende Auswirkungen viele Jahre danach hat, aufrichtig Anteil. Wohl niemanden hat die von Ihnen angesprochene im Parlament im November 2016 auf Initiative der damaligen Nationalratspräsidentin Doris Bures und des damaligen Bundes-ratspräsidenten Mario Lindner seitens der Bundesregierung, des Bundes, der Länder und der Kirche gesetzte „Geste der Verantwortung" in Form eines Staatsaktes gegenüber Menschen, die in der Zweiten Republik in staatlichen und kirchlichen Einrichtungen Unrecht erlitten haben, unberührt gelassen. 
Hofburg, Ballhausplatz, 1010 Wien, Austria, +43-1-53422-0, mailto:barbara.reininger@hofburg.at » www.bundespraesident.atwww.facebook.com/alexandervanderbellen Dieser Staatsakt war als öffentliches Versprechen staatlicher Funktionsträger gemeint, alles in ihrer Macht und Verantwortung Stehende zu tun, dass sich nie mehr wiederholt, dass Missbrauch und Gewalt still geduldet, systematisch vertuscht und kollektiv geleugnet werden kann. Ich bin auch sicher, dass dieser Staatsakt wesentlich dazu beigetragen hat, dieses Bekenntnis noch einmal allen Funktionsträgern und der interessierten Öffentlichkeit in Erinnerung zu bringen. Von diesem allgemeinen Bekenntnis zu einer gemeinsamen Verantwortung ist die Frage zu unterscheiden, wann Opfern im konkreten Fall ein Anspruch auf Hilfeleistungen in Form von Geldrenten oder Schadensersatzleistungen zukommt. Für Leistungen aus öffentlichen Geldern braucht es gesetzliche Grundlagen. Dem Herrn Bundespräsidenten kommen im Rahmen seines verfassungsmäßigen Wirkungsbereiches weder Möglichkeiten der Einflussnahme auf diese gesetzlichen Grund-lagen zu, noch stehen ihm die Mittel zu Verfügung, Hilfsersuchen im Konkreten nachzugehen, weil hier Zuständigkeiten anderer Behörden vorliegen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis, dass dem Herrn Bundespräsidenten in dieser traurigen Angelegenheit keine direkten Veranlassungen möglich sind und darf Ihnen namens des Herrn Bundespräsidenten alles Gute wünschen. Mit freundlichen Grüßen MinR Mag. Barbara Reininger eh. Justiz- und Verwaltungsrechtsangelegenheiten Leiterin der Abteilung elektronisch gefertigt


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