SFH-0304 / Welche Überlegungen haben zur Strafanzeige gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel geführt?

Dr. Perterer versucht mit dieser Darstellung die Hintergründe für seinen außergewöhlichen Schritt in einer für alle verständlichen Form darzulegen.

Welche Überlegungen haben zur Strafanzeige gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel geführt? Mit der nachfolgenden Darstellung versuche ich, die Hintergründe für meinen außergewöhnlichen Schritt in einer für alle verständlichen Form darzulegen.

Dr. Paul Perterer

Saalbach, am 17.03.2006

Ich gebe ja zu, dass die Strafanzeige vom 15.03.2006 bei der Staatsanwaltschaft Salzburg gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel ein außergewöhnlicher Schritt war, der bei manchen Entsetzen oder Verwunderung ausgelöst hat. Manche mögen sich auch die Frage gestellt haben, ja ist er (Dr. Perterer) jetzt ganz von Sinnen, hat er jeden Bezug zur Realität verloren, was will er eigentlich damit bezwecken, so etwas gab es noch nie, was soll dabei herauskommen? Bei manchen mag auch die Symphatie für die bisherigen Maßnahmen darunter etwas gelitten haben. Andere wiederum haben haben diesen Schritt als absolut richtig und notwendig empfunden.

Regierungsmitglieder und gewählte Volksvertreter wie auch Beamte von Bund, Land und Gemeinden legen bei Dienstantritt einen Eid auf die Österreichische Bundesverfassung ab. Sie geloben, ihr Amt unter Beachtung aller Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben. Was ist dieser Eid? Welchen Stellenwert hat er? Ist er noch zeitgemäß? Ist er nur noch eine inhaltsleere Foskel aus einer vergangenen Epoche wo ein Eid noch ein Eid war? Warum schafft man Ihn dann nicht ab?

So hat auch Bundeskanzler Dr. Schüssel bei seinem Amtsantritt einen Eid abgelegt. Unabhängig von der Ablegung eines Eides ist ein Bundeskanzler in Ausübung seines Amtes verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten, aber auch ihm bekanntwerdene Mißstände mit dem "Gewicht seiner Funktion als Bundeskanzler" aufzugreifen und durch geeignete Maßnahmen einschließlich entsprechender Gesetzesinitiativen raschestmöglich zu beseitigen und einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.

Seit August 2004 ist Bundeskanzler Dr. Schüssel in Kenntnis der Entscheidung des UNO Ausschusses für Menschenrechte vom 20.07.2004 worin steht:

12. Gemäß Art. 2 Abs. 3 CCPR ist der Vertragsstaat (also Österreich) verpflichtet, dem Beschwerdeführer ein wirksames Rechtsmittel einschließlich der Zahlung einer angemessenen Entschädigung zur Verfügung zu stellen. Der Vertragsstaat ist auch verpflichtet, ähnliche Verletzungen in Zukunft zu verhindern.

12. ... wünscht der Ausschuß, vom Vertragsstaat innerhalb von 90 Tagen Informationen über die zur Umsetzung der Auffassungen des Ausschusses getroffenen Maßnahmen zu erhalten.

Was ist nun in den vergangenen 1 3/4 Jahren tatsächlich geschehen?

  • Es wurde dem Beschwerdeführer weder ein wirksames Rechtsmittel zur Verfügung gestellt, noch erfolgte eine angemessene Entschädigungszahlung.
  • Innerhalb der vom Ausschuß festgelegten Frist von 90 Tagen erfolgte lediglich die Mitteilung, dass die VIEWS vom 20.07.2004 ins Deutsche übersetzt und auf der Homepage des Bundeskanzleramtes veröffentlicht worden sind.
  • Es gab und gibt keinerlei Initiativen, die erkennen lassen, dass Österreich ähnliche Verletzungen in Zukunft verhindern will. Dazu wäre eine Änderung des Beamtendienstrechtsgesetzes, sowie aller Dienstrechte mit Disziplinarverfahren an sich erforderlich.

Obwohl Österreich den genannten UN-Menschenrechtspakt (CCPR) bereits am 10.12.1978 ratifiziert und die Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte durch Ratifizierung des Zusatzprotokolles zum CCPR am 10.03.1988 anerkannt hat, wurde seit 28 Jahren unterlassen, ein entsprechendes Gesetz für die Eingliederung des Staatsvertrages in die österreichische Rechtsordnung zu erlassen.

Auch davon ist Bundeskanzler Dr. Schüssel spätestens durch meine Recherchen und Öffentlichkeitsarbeit zum Fall PERTERER gegen ÖSTERREICH in Kenntnis. Dennoch hat der Bundeskanzler bislang nicht die Initiative ergriffen, um diesen unhaltbaren Zustand zu beseitigen. Im Fall von Bundesrat KAMPL allerdings waren sich alle Parteien einig, was innerhalb weniger Wochen zur Änderung eines Bundesverfassungsgesetzes führte. Aus diesem Verhalten heraus zeigt sich besonders anschaulich welch geringe Wertschätzung dem CCPR seitens Österreichs entgegen gebracht wird.

Dieser seit 28 Jahren bestehende Mißstand kommt der Bundesregierung offensichtlich sehr gelegen. Da wird doch glatt in der Klagebeantwortung des Bundes vom 18.08.2005 darauf verwiesen, dass aus eben diesem Grund die Entscheidung des UNO Ausschusses für Menschenrechte vom 20.07.2005 für Österreich unverbindlich sei. In der Klagebeantwortung findet sich nicht der geringste Hinweis darauf, dass die fehlende Eingliederung des CCPR in die österreichische Rechtsordnung nun raschest möglich erfolgen soll. Kein einziges Wort davon findet sich in irgendwelchen Äußerungen, die mir zugekommen sind oder von denen ich Kenntnis erlangt habe.

Bundeskanzler Dr. Schüssel hat volle Kenntnis über meine finanzielle Notlage, hervorgerufen durch ein sich bereits über 11 Jahre hinziehendes Verfahren, das nun noch dazu seit dem Sommer 2004 von der Bundesregierung weiter verschleppt wird, weil sich Österreich aus den vorangeführten Umständen weigert, die Entscheidung anzuerkennen und eine Entschädigungszahlung zu leisten. Mein finanzieller Schaden wird dadurch immer größer, der Kampf ums nackte Überleben immer belastender, wobei ich mir immer öfter die Frage stelle, was kann /  ich noch alles aushalten muß, bevor ich zu meinem Recht komme? Ist ein solches Verhalten des Bundeskanzlers gegenüber dem Beschwerdeführer und der Öffentlichkeit vertretbar, kann oder muß es toleriert werden, oder gibt es da nicht irgendwo Grenzen?

Ich habe mich seit Sommer 2004 unermüdlich um einen Konsens, eine einvernehmliche Regelung bemüht, habe den Bundeskanzler mehrmals um einen Termin für ein persönliches Gespräch ersucht, doch war alles vergeblich.  Was ist das für ein Mensch? Es prallt offensichtlich alles an ihm ab. WARUM - er braucht sich ja nicht zu verantworten. Wem gegenüber auch? Schlimmsten Falls ist er nach den nächsten Wahlen nicht mehr Bundeskanzler. Aber das war es auch schon. Mehr kann ihm gar nicht passieren. Wirklich nicht? Wem gegenüber hat der Bundeskanzler also sein Verhalten, sein Verständnis für die Amtsführung zur verantworten? Ist er nur sich selbst Rechenschaft schuldigt, wer hindert ihn an der Nichtbeachtung von Gesetzen und Staatsverträgen? Wer kann ihn zwingen, einen bestehenden gesetzlosen Mißstand zu beseitigen wenn er nicht will und wenn er  nicht die Initiative ergreift?

Wie kann sich ein Staatsbürger, ein erfolgreicher Beschwerdeführer gegenüber einem solchen Verhalten, einem NICHTSTUN, einer VERWEIGERUNG der Anerkennung einer Entscheidung eines internationalen Organs, das noch dazu aufgrund von Verträgen ermächtigt wurde, nach Abschluß des innerstaatlichen Verfahrens eine Nachprüfung vorzunehmen, wehren ? Da überkommt einem das Gefühl von OHNMACHT, oder doch nicht?

Bundeskanzler Dr. Schüssel kann sich nicht darauf hinausreden, von dem Ganzen nichts zu wissen, dazu habe ich zu oft emails an das Bundeskanzleramt, an den Bundeskanzler persönlich und an alle Regierungsmitglieder gesandt, wenngleich es so gut wie keine Reaktionen darauf gab. Ich halte den Bundeskanzler für clever genug, dass er in der Lage ist, zu checken, worum es dem Grunde nach geht. Unverständlich bleibt mir allerdings seine "coolness" wie er auf das Problem reagiert. Er schweigt sich aus, will darüber nicht mit mir reden, ist nicht bemüht eine Lösung zu findenund zeigt keinerlei Ambitionen , erforderliche legislative Maßnahmen in die Wege zu leiten.

Es mag schon sein, dass Bundeskanzler Dr. Schüssel durch die EU-Ratspräsidentschaft zurzeit weit über das sonstige Maß hinaus gefordert wird. Was soll er sich da auch noch mit der Menschenrechtsbeschwerde PERTERER herumschlagen, der soll nur ruhig versuchen, sein "Recht" bei Gericht einzuklagen. Nur so einfach abputzen kann sich der Bundeskanzler auch nicht. Wenn er laut Stellungnahme Univ.-Prof. Dr. NOWAK vom 04.10.2005 von Amtswegen zur Umsetzung der Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses verpflichtet ist, kann er diese Angelegenheit nicht so ohne weiteres auf die Gerichte abschieben, damit er selbst keine Maßnahmen zu treffen hat. Durch diese Untätigkeit = Unterlassung fügt er dem Beschwerdeführer wissentlich einen täglich weiter anwachsenden finanziellen Schaden zu, der auch an der Gesundheit und Psyche des Neschwerdeführers nicht spurlos vorübergeht.

Würde der Bundeskanzler entsprechend seinem Amtseid auf die Verfassung handeln, hätte es schon längst sowohl zu einer Regelung in der Sache selbst als auch  auch zu legislativen Maßnahme kommen können. Die Staatshaftungsklage vom 04.08.2005 wäre damit ebenso wenig notwendig gewesen, wie nunmehr die Strafanzeige gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel. Es kann nicht sein, dass Rechte eines Staatsbürgers, der vor dem UNO Ausschuss für Menschenrechte eine Beschwerde wegen Verletzung von  Grund- und Menschenrechten in einem skandalösen Disziplinarverfahren (19 Belastungszeugen, den die Kopie ihrer Aussage im 2. Rechtsgang gleichzeitig mit der Zeugenladung übermittelt wurde, gleichzeitig wurde jedoch kein einziger vom Beschuldigten beantragter Zeuge zu dessen Enltastung zugelassen) erfolgreich Beschwerde geführt hat, nunmehr durch die Untätigkeit des Bundeskanzlers, weiterhin massiv in seinen Rechten verletzt wird.


Was folgt nun daraus?

Durch die Ausübung / Übernahme eines Amtes / einer Funktion entsteht die Verpflichtung, bestehende Gesetze und Verordnungen zu vollziehen. Dies wird nicht selten durch die Ablegung eines Amtseides noch bekräftigt, wenn der künftige Amtsinhaber verspricht "in Ausübung seines Amtes / seiner Funktion alle Gesetze zu beachten und seine Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen auszuÜben".

Das Verharren in Untätigkeit über einen ungebührlich langen Zeitraum hinweg ist als Rechtsverweigerung (Amtsmißbrauch) durch Unterlassung anzusehen, wenn dadurch einem Staatsbürger ein ihm zustehendes Recht verweigert wird. Für die Beurteilung des Amtsmißbrauches darf es dabei keinen Unterschied machen von wem der Rechtsanspruch verweigert wird - ob das nun ein C-Bedienster in einer Gemeinde, ein Bürgermeister, ein Sektionschef im Bundesdienst, oder in diesem Fall der Bundeskanzler selbst ist, wenn er für die Umsetzung einer Entscheidung zuständig ist. Als Amtsmißbrauch ist es auch anzusehen, wenn eine an sich bestehende Zuständigkeit verneint wird - so verneint Bundeskanzler Dr. Schüssel in der Anfragebeantwortung vom 21.02.2006 zur Anfrage der GRÜNE für die Umsetzung der Entscheidung des UNO Ausschusses für Menschenrechte vom 20.07.2004 im Fall PERTERER überhaupt zuständig zu sein.

Was ist nun ein ungebührlich langer Zeitraum anzusehen?

  • Dem UN-Menschenrechtsausschuss sollte binnen 90 Tagen hinsichtlich der VIEWS vom 20.07.2004 - zugestellt im August 2004 an den Beschwerdeführer und die Republik Österreich - über die zur Umsetzung der Entscheidung getroffenen Maßnahmen berichtet werden. Diese Frist ist ohne jeden Zweifel am 30.11.2004 abgelaufen. Bis dahin erfolgte lediglich eine Übersetzung der VIEWS ins Deutsche und die Veröffentlichung auf der Homepage des Bundeskanzleramtes. Eine angemessenen Entschädigungszahlung ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt. Darüber hinaus hat es trotz zweier Vergleichsangebote meinerseits keinerlei Gesprächsbereitschaft seitens des Bundeskanzlers gegeben
  • Obwohl Österreich den genannten UN-Menschenrechtspakt (CCPR) bereits am 10.12.1978 ratifiziert und die Zuständigkeit des Ausschusses für Menschenrechte der Vereinten Nationen durch Ratifizierung des Zusatzprotokolles zum CCPR am 10.03.1988 anerkannt hat, wurde seit 28 Jahren unterlassen, ein entsprechendes Gesetz für die Eingliederung des Staatsvertrages in die österreichische Rechtsordnung unterlassen.

Durch die Ratifizierung eines Staatsvertrages werden meist Rechte und Pflichten für Staatsbürger normiert und begründet. Damit diese völkerrechtlichen Verträge innerstaatlich wirksam werden können ist jedoch deren nachfolgende Eingliederung in die österreichische Rechtsordnung durch entsprechende legislative Maßnahmen erforderlich. Werden in einem Staatsvertrag Rechte für Staatsbürger begründet, so haben diese einen Rechtsanspruch darauf, dass die gewählten Volksvertreter die Bestimmungen des Staatsvertrages durch ein nachfolgendes Gesetz anwendbar = im Falle von Rechten auch einklagbar machen. Das ist im Falle des CCPR allerdings seit 28 Jahren nicht geschehen.

Dies stellt eine besondere Form von Rechtsverweigerung dar, wird doch im gegenständlichen Fall seitens des Bundes damit argumentiert, dass gerade deshalb die VIEWS der Ausschusses für Österreich völlig unverbindlich seien, weshalb dem Beschwerdeführer logischerweise auch keine Entschädigung gebühre. Das kann es aber bitte nicht gewesen sein. Die Republik Österreich schließt doch nicht Staatsverträge aus Jux und Tollerei ab, um hinterher die Rechtsunterworfenen zu pflanzen und an der Nase herumzuführen. Wo bleibt hier die politische Verantwortung? Wohl auf der Strecke - weil sich ohnehin  niemand dagegen wirksam zur Wehr setzen kann. Schlimmstenfalls wird eine Regierung abgewählt, aber das war es dann auch schon. Es sei aber durchaus die ernstzunehmende Frage gestattet, ob nicht nachfolgende Regierungungen die verdammte Pflicht haben , die zu Umsetzung eines Staatsvertrages erforderlichen Gesetze und Verordnungen zu erlassen.

Anhand dieser Strafanzeige wird die Frage zu beantworten sein, inwieweit der Bundeskanzler, die Mitglieder der Bundesregierung, aber auch die gewählten Volksvertreter auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene aufgrund der ihnen von gesetzeswegen zukommenden Aufgaben und Verpflichtungen in Ausübung ihres Amtes / ihrer Funktion "vogelfrei" sind und sich damit gegenüber niemandem zu verantworten haben. Das ist eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung, deren Beantwortung demokratiepolitisch von höchster Brisanz ist, wo es dabei keinen Unterschied im Ansehen von Personen und Funktionen geben darf.


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Sent: Friday, March 17, 2006 10:16 AM
Subject: Welche Überlegungen haben zur Strafanzeige gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel geführt.

Dr. Perterer versucht mit der auf der Homepage von SO-FOR-HUMANITY veröffentlichten Darstellung die Hintergründe für seinen außergewöhnlichen Schritt in einer für alle verständlichen Form darzulegen. Durch einfaches Anklicken der nachfolgenden Textzeile können Sie die Ausführungen sofort nachlesen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Paul Perterer
Telefon: 0650/5533735

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Sent: Friday, March 17, 2006 10:21 AM
Subject: Fw: Welche Überlegungen haben zur Strafanzeige gegen Bundeskanzler Dr. Schüssel geführt.
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Sent: Friday, March 17, 2006 10:28 AM
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Sent: Friday, March 17, 2006 5:01 PM
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Sent: Friday, March 17, 2006 5:08 PM
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Sent: Friday, March 17, 2006 5:11 PM
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