SFH-0163 / 15 Monate danach ... ... innerhalb der vom Ausschuss geforderten Frist von 90 Tagen zur Umsetzung der Entscheidung erfolgte lediglich eine Übersetzung ins Deutsche und Veröffentlichung auf der Homepage des Bundeskanzleramtes ... |
SFH-0162 / Gedanken eines Betroffenen Ein Jahr nach der Entscheidung des UN-Menschenrechsausschusses vom 20.07.2004 |
SFH-0161 / Das rechtswidrige / schuldhafte Verhalten der Mitglieder der Disziplinarkommissionen ist dem Land Salzburg zuzurechnen Sekundär richtet sich damit die "Staatshaftungsklage" gegen die Mitglieder der Disziplinarkommissionen in allen drei Rechtsgängen, ausgenommen davon ist nur die Disziplinaroberkommission im 1. Rechtsgang |
SFH-0159 / Die Verantwortung der Salzburger Landesregierung Wer hat innerstaatlich die festgestellten Menschenrechtsverletzungen zu verantworten ? |
SFH-0158 / Zusammensetzung Disziplinarkommissionen im Verfahren Dr. Perterer Die Zusammensetzung der Disziplinarkommissionen wurde von Dr. Perterer von der ersten Minute an bekämpft - befangene Mitglieder, der Beschuldigte ist im Verfahren der Willkür ausgesetzt, kann sich gegen rechswidrige Entscheidungen der Disiplinarkommission nicht zur Wehr setzen |