SFH-4237 Schreiben BH Zell am See an Dr. Perterer vom 15.09.2011
Erfüllgung von Bescheidauflagen aus dem Jahr 1996

SFH-0163 / 15 Monate danach ...
... innerhalb der vom Ausschuss geforderten Frist von 90 Tagen zur Umsetzung der Entscheidung erfolgte lediglich eine Übersetzung ins Deutsche und Veröffentlichung auf der Homepage des Bundeskanzleramtes ...

SFH-0162 / Gedanken eines Betroffenen
Ein Jahr nach der Entscheidung des UN-Menschenrechsausschusses vom 20.07.2004

SFH-0156 / Der Fall Perterer in Kurzfassung (Stand September 2005)
Eine Chronologie der vergangenen 10 Jahre

SFH-0161 / Das rechtswidrige / schuldhafte Verhalten der Mitglieder der Disziplinarkommissionen ist dem Land Salzburg zuzurechnen
Sekundär richtet sich damit die "Staatshaftungsklage" gegen die Mitglieder der Disziplinarkommissionen in allen drei Rechtsgängen, ausgenommen davon ist nur die Disziplinaroberkommission im 1. Rechtsgang

SFH-0160 / Gedanken eines Betroffenen zur innerstaatliche Umsetzung von Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses
am Beispiel der Menschenrechtsbeschwerde Dr. Perterer gegen Österreich (CCPR 1015/2001)

SFH-0159 / Die Verantwortung der Salzburger Landesregierung
Wer hat innerstaatlich die festgestellten Menschenrechtsverletzungen zu verantworten ?

SFH-0158 / Zusammensetzung Disziplinarkommissionen im Verfahren Dr. Perterer
Die Zusammensetzung der Disziplinarkommissionen wurde von Dr. Perterer von der ersten Minute an bekämpft - befangene Mitglieder, der Beschuldigte ist im Verfahren der Willkür ausgesetzt, kann sich gegen rechswidrige Entscheidungen der Disiplinarkommission nicht zur Wehr setzen



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