SFH-0645 / Anfragebeantwortung Bundeskanzler Dr. Gusenbauer vom 20.07.2007, "NIX NEUES"
 
... Die „views" besitzen keine einem Urteil (etwa jenen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) vergleichbare rechtliche Verbindlichkeit ...




858/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Juni 2007 unter der Nr. 892/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Nichtumsetzung des Spruchs des UNO Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Paul Perterer, sowie der damit zusammenhängenden nicht geleisteten Entschädigung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø      Aus welchen Gründen weigert sich die Republik, die Entscheidung des UNO Ausschusses für Menschenrechte im Fall Dr. Perterer umzusetzen?

Ø      Stehen Sie nach wie vor auf dem in der Anfragebeantwortung vom 21.2.2006 (GZ: BKA-353.110/0016 - IV/8/2006) vertretenen Standpunkt, dass in diesem Fall das Land Salzburg zuständig ist, obwohl das Land Salzburg die Sache dem Bund zuweist?

Ø      Bezeichnen Sie es eine verantwortungsvolle Politik gegenüber einem Staatsbürger, wenn sich Bund und Land die Zuständigkeit gegenseitig zuschieben und den betroffenen Staatsbürger im Regen stehen lassen"?

Ø      Werden Sie im Interesse des Herrn Dr. Perterer, aber auch in Befolgung des Internationalen Paktes, dem Österreich beigetreten ist, dafür sorgen, dass Herr Dr. Perterer nach jahrelangem Rechtsstreit endlich zu seinem Recht verholten wird?

Ø      Wäre es nicht im Sinne der Republik Österreich vorteilhafter, die vom UNO Aus-schuss für Menschenrechte ausgesprochene angemessene Entschädigung an Herrn Dr. Perterer zu bezahlen, anstatt unter Umständen vom Europäischen Ge-richtshof verurteilt zu werden?

Ihre Fragen beziehen sich der Sache nach auf views" des UN-Ausschusses für Menschenrechte, die die Entlassung eines Gemeindebediensteten zum Gegenstand hatten. Der UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert darin die Vollziehungspraxis des betreffenden Landes und das einschlägige Gemeindebeamtengesetz. Diese views" besitzen keine einem Urteil (etwa jenen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte) vergleichbare rechtliche Verbindlichkeit.

In den letzten drei Jahren wurde in einer Reihe von Kontakten versucht, eine vergleichsweise Lösung herbeizuführen. Insbesondere möchte ich auf die Vermittlungsversuche des VA Dr. Kostelka verweisen.

Mir ist auch bekannt, dass zur Verhinderung ähnlicher Verletzungen das Disziplinarrecht der GemeindebeamtInnen mit einer Novelle des Salzburger Gemeindebediens-tetengesetzes 1968 geändert wurde (LGBI. 122/2006). Durch diese Änderungen soll u.a. auch jenen Problemen entgegen gewirkt werden, die beim Disziplinarverfahren Dr. Perterer - unter anderem wegen der äußerst komplexen Behördenstruktur mit zwei unabhängigen Kommissionen - zu Tage getreten sind.

So wird zur Entscheidung nur mehr eine (seitens der Dienstgeber- und Dienstnehmerseite paritätisch zu besetzende) Disziplinarkommission (anstelle der bisherigen Disziplinarkommission und Disziplinaroberkommission) berufen und der Behördenaufbau damit vereinfacht.

Inzwischen haben die von Dr. Perterer angerufenen österreichischen Gerichte, nämlich sowohl der Verfassungsgerichtshof als auch das zuständige Landesgericht, ausgesprochen, dass aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte kein (gemeinschaftsrechtlicher) Staatshaftungsanspruch unmittelbar abzuleiten ist und seine Klagen zurückgewiesen bzw. abgewiesen.

Ungeachtet der im vorliegenden Fall bestehenden Zuständigkeitsverteilung kann ich Ihnen versichern, dass mit den von der Angelegenheit berührten Stellen in Kontakt getreten wird, um eine gütliche Lösung dieser Fragen zu diskutieren.



Anmerkung Dr. Perterer:
Es mag zwar in den letzten drei Jahren eine Reihe von Kontaktgesprächen gegeben haben - einem Gespräch mit mir als Beschwerdeführer ist schon Bundeskanzler Dr. Schüssel ausgewichen und jetzt auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer. Auf schriftliche Eingaben gibt es auch vom SPÖ-Bundeskanzler keine Antwort / das hat er offensichtlich von seinem Vorgänger übernommen.


Hat sich eigentlich Bundeskanzler Dr. Gusenbauer schon einmal die Frage gestellt, welchen Sinn der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte macht, wenn erfolgreichen Beschwerden hinterher ohnehin jede Verbindlichkeit abgesprochen ist? Wozu werden dann überhaupt solche Verträge abgeschlossen und Indidividualbeschwerden an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zugelassen?

Es wäre höchst an der Zeit nicht nur mit allen berührten Stellen in Kontakt zu treten, sondern auch einmal mit mir, um eine gütliche Lösung zu diskutieren.



Anmerkung Dr. Perterer:
Es mag zwar in den letzten drei Jahren eine Reihe von Kontaktgesprächen gegeben haben - einem Gespräch mit mir als Beschwerdeführer ist schon Bundeskanzler Dr. Schüssel ausgewichen und jetzt auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer. Auf schriftliche Eingaben gibt es auch vom SPÖ-Bundeskanzler keine Antwort / das hat er offensichtlich von seinem Vorgänger übernommen.


Hat sich eigentlich Bundeskanzler Dr. Gusenbauer schon einmal die Frage gestellt, welchen Sinn der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte macht, wenn erfolgreichen Beschwerden hinterher ohnehin jede Verbindlichkeit abgesprochen ist? Wozu werden dann überhaupt solche Verträge abgeschlossen und Indidividualbeschwerden an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zugelassen?

Es wäre höchst an der Zeit nicht nur mit allen berührten Stellen in Kontakt zu treten, sondern auch einmal mit mir, um eine gütliche Lösung zu diskutieren.



Anmerkung Dr. Perterer:
Es mag zwar in den letzten drei Jahren eine Reihe von Kontaktgesprächen gegeben haben - einem Gespräch mit mir als Beschwerdeführer ist schon Bundeskanzler Dr. Schüssel ausgewichen und jetzt auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer. Auf schriftliche Eingaben gibt es auch vom SPÖ-Bundeskanzler keine Antwort / das hat er offensichtlich von seinem Vorgänger übernommen.


Hat sich eigentlich Bundeskanzler Dr. Gusenbauer schon einmal die Frage gestellt, welchen Sinn der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte macht, wenn erfolgreichen Beschwerden hinterher ohnehin jede Verbindlichkeit abgesprochen ist? Wozu werden dann überhaupt solche Verträge abgeschlossen und Indidividualbeschwerden an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zugelassen?

Es wäre höchst an der Zeit nicht nur mit allen berührten Stellen in Kontakt zu treten, sondern auch einmal mit mir, um eine gütliche Lösung zu diskutieren.



Anmerkung Dr. Perterer:
Es mag zwar in den letzten drei Jahren eine Reihe von Kontaktgesprächen gegeben haben - einem Gespräch mit mir als Beschwerdeführer ist schon Bundeskanzler Dr. Schüssel ausgewichen und jetzt auch Bundeskanzler Dr. Gusenbauer. Auf schriftliche Eingaben gibt es auch vom SPÖ-Bundeskanzler keine Antwort / das hat er offensichtlich von seinem Vorgänger übernommen.


Hat sich eigentlich Bundeskanzler Dr. Gusenbauer schon einmal die Frage gestellt, welchen Sinn der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte macht, wenn erfolgreichen Beschwerden hinterher ohnehin jede Verbindlichkeit abgesprochen ist? Wozu werden dann überhaupt solche Verträge abgeschlossen und Indidividualbeschwerden an den Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen zugelassen?

Es wäre höchst an der Zeit nicht nur mit allen berührten Stellen in Kontakt zu treten, sondern auch einmal mit mir, um eine gütliche Lösung zu diskutieren.

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