SFH-0394 / Österreich im ai-Jahresbericht 2006
ai-Pressekonferenz am 23.05.2006 in Wien zum Jahresbericht 2005:

Berichtszeitraum ist das Jahr 2005

Einhaltung internationaler Menschenrechtsstandards

Die österreichische Regierung kam ihrer Verpflichtung nicht nach, einer Entscheidung des UN-Menschenrechtsausschusses vom August 2004 Folge zu leisten, in der eine Menschenrechtsverletzung festgestellt und ihr auferlegt worden war, dem ohne faire Anhörung aus dem Staatsdienst entlassenen Paul Perterer wirksame Rechtsmittel einschließlich einer angemessenen Entschädigungssumme zur Verfügung zu stellen. Obwohl Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte machte Österreich geltend, weder die darin enthaltenen Bestimmungen noch die Entscheidungen des UN-Menschenrechtsausschusses hätten Auswirkungen auf innerstaatliches Recht.


DER STANDARD vom 24.05.2006:

"Vom Rechts- zum Machtstaat"
Österreichs Amnesty-Chef besorgt über "Folgen­losigkeit fest­gestellter Menschen­rechts­verletzungen" in Österreich - Scharfe Kritik an neuem Asyl- und Fremdenrecht
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