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1. Der AV ist mit 7.3.2014 datiert. Es ist unverständlch, dass die Richterin Mag. Adegbite - Lewy am 7.3. 2014 schreibt, dass " am 19.2.2014 der Verteidiger nochmals angerufen hat ". Dieser Fehler wäre aufzuklären.
2. Vollkommen unrichtig ist die Behauptung , dass ich dauernd bei ihm in der Kanzlei stehe u. ihn beschimpfen u. bedrohen würde. Mein letzter persönlicher Besuch in der Kanzlei Kraft & Winternitz fand am 23.4.2014 statt. Mein damaliger Gesprächspartner war Mag. Putzendopler. Ich habe ihn weder damals noch später beschimpft und schon gar nicht ihn - oder andere Personen - bedroht. Ich habe lediglich klargestellt, dass ich von meinem Verteidiger die volle Aktenkenntnis und eine Vorgangsweise entsprechend der Bestimmungen der Strafprozessordnung und der Rechtsanwaltsordnung erwarte.
3. Es ist völlig absurd, wenn behauptet wird, Angst zu haben, dass ich ihn erschiessen würde. Ich gab meine letzten scharfen Schuss im Rahmen meiner Reserveoffizierausbildung im Jahre 1964 mit einer leichten Feldhaubitze ab. Ob ich das Ziel getroffen habe entzieht sich meiner Kenntnis...
4. Es ist ebenfalls völlig absurd, wenn behauptet wird, dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt.
5. Es ist schon bemerkenswert, dass sich der Anrufer auf seine Verschwiegenheitspflicht beruft, schwerste Vorwürfe erhebt, völlig falsche Behauptungen aufstellt und sich gleichzeitig auf seine " Verschwiegenheitspflicht " beruft. Sehr verwunderlich ist, dass nur vom " Verteidiger des Angeklagten gesprochen wird, aber der Name des Anrufers nicht aufscheint.
6. Wenn der Inhalt der Vorwürfe richtig wäre, so hätte die Richterin Mag. Adegbite - Lewy wegen des Verdachts auf " Gefährliche Drohungen " sofort die Polizei oder den Staatanwalt informieren müssen. Dabei hätte sich im Zuge der notwendigen Ermittlungen herausgestellt, dass die Vorwürfe nicht stichhaltig, ja völlig aus der Luft gegriffen waren.
7. Wieso die Richterin Mag. Adegbite - Lewy diese Vorwürfe nicht mir mitgeteilt und von mir eine Stellungnahme eingefordert, sehr wohl aber den SV Dr. Meszaros informiert hat, bleibt - vorerst - völlig unerklärlich.
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Dem Inhalt des oa Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite - Lewy am 7.3. 2014 wurde bekanntlich von der mich vertretenden Rechtsanwaltskanzlei klar und deutlich entgegengetreten.
Vgl.
» SFH-10016 email Dr. Lederbauer an Kanzlei Kraft & Winternitz vom 14.7.2014
Umso dramatischer stellt sich die Frage, warum die Richterin Mag. Abdegbite - Lewy derart kompromittierende Feststellungen trifft.
» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7428&page=2
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Die Antwort von Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH
lautete:
( Aus rechtlichen Gründen wird der Inhalt dieser e mail nicht wörtlich - wohl aber dem Sinn nach - wiedergegeben )
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Kraft & Winternitz, Christian P. Winternitz » » C.Winternitz@kwlaw.at
Montag, 14. Juli 2014 17:01
'wolfgang.lederbauer@chello.at' » » wolfgang.lederbauer@chello.at
Stellungnahme