SFH-10085  AV handschriftlich LGSTRS Mag. Adegbite Lewy vom 9.3.2014  und  Transkription

Laut Akteneinsicht Dr. Lederbauer am 9.7.2014

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Hier ist die genaue Wiedergabe der handschriftlichen Aufzeichnungen ( Fehlende Beistriche wurden nicht ergänzt )
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AV vom 7.3.2014
Festgehalten wird,dass der Verteidiger des Angeklagten telefonisch angab dass der Angeklagte dauernd bei ihm in der Kanzlei steht u. ihn  beschimpft u. bedroht. Er könne aufgrund der Anwaltsverschwiegenheit keine genaueren Angaben machen und ersucht mich auch dies nicht im Akt zu vermerken. Er sagt wörtlich dass er " Angst hat dass der Angeklagte ihn erschießt " wenn er seine sinnlosen Anträge nicht ausführt. Am 19.2. ruft der Verteidiger neuerlich an und erklärt im Zuge des Telefonats dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt. Er kann aber aufgrund seiner Verschwiegenheitspflicht keine näheren Angaben machen, eventuell wenn der SV an ihn herantreten würde.
A
1. Kopie dieses Aktenvermerks an SV Dr. Meszaros
2. Note an 1: Sie werden aufgefordert binnen 14 Tagen eine aktuellen Kontoauszug samt Sparbuchkopie vorzulegen. - RSS
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Anmerkung Dr. Lederbauer vom 15.8.2014
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Dieser seltsame Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite - Lewy am 7.3. 2014 muss in einem größeren Zusammenhang gesehen werden:
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Ich befasse mich seit Jahren intensiv mit der Frage der " Durchsetzbarkeit von Bürger- und Menschenrechten ". Es geht dabei insbesondere um das " Recht auf ein faires Verfahren."
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Das Recht auf ein faires Verfahren beinhaltet insbesondere das Recht, Beweisanträge zu stellen, Zeugen und Sachverständige zu nennen und an diese Fragen zu stellen.
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Genau diese Rechte habe ich beim bisherige  Verfahren geltend gemacht.
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Durch mein  intensives Engement für die " Durchsetzbarkeit von Bürger- und Menschenrechten " bin ich über  zahlreiche Fälle informiert worden und habe mich in solchen Fällen  engagiert.
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Ein besonders krasser Fall ist die Causa N.R. ( Herr R hat den Wunsch geäußert, dass über seinen Fall in Internetforen nicht mehr berichtet wird. Diesem Wunsch sind wir selbstverständlich nachgekommen und nennen den vollen Namen nicht.
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Wegen der ungeheuren Bedeutung dieses Falles wird dennoch über die wichtigsten Erfahrungen berichtet:
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Herr R. hat versucht, eine bei Gericht in führender  Position tätige Person auf aus seiner Sicht notwendige Entscheidungen telefonisch anzusprechen.
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Er erreichte ihn nicht, weshalb er in mehreren Telefonaten mit Sekretärinnen sprach, die diese Telfeongespräche in einem Aktenvermerk festhielten.
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Darin wurden die - etwas holprig und missverständlich formulierten - Worte des Herrn R. festgehalten.
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Aus den Dokumenten ist zu entnehmen, dass aus den etwas holprig und missverständlich formulierten  Worten des Herrn R. in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft eine " Drohung mit dem Tod " wurde.
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Rund ein halbes Jahr nach den oa Telefonaten wurde Herr R verhaftet und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert und danach mit " ZYPREXA " , einem in den USA wegen der gravierenden Nebenwirkungen verbotenen Medikament behandelt. 
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Im Protokoll dieser Gerichtverhandlung wurde festgehalten dass Herr N mit dem Medikament " ...... " behandelt wurde. Man hat also nicht gewagt, den Namen des Medikaments zu erwähnen.
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Ich erinnere mich noch genau an  diese Gerichtsverhandlung, an derem Ende Herr N. mit grauem Gesicht und starrer Miene bei den Zuschauern vorbeiging.
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Für mich war das blanker Horror.
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Herr R kann, wie mir mitgeteilt wurde, zeitweise die Anstalt verlassen. Es ist damit zu rechnen, dass Herr R bald endgültig freigelassen wird.
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Warum erwähen ich diese für mich unvergesslichen Geschehnisse?
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Aufgrund zweier Aktenvermerke wurde Herr R.  also verhaftet, in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingeliefert und mit einem - in den USA verbotenen - Medikament behandelt.
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Was war also der tiefere Hintergrund für den ominösen Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite - Lewy am 7.3. 2014 ?
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Ich habe zu diesem Aktenvermerk bekanntlich folgende Stellungnahme abgegeben:
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1. Der AV ist mit 7.3.2014 datiert. Es ist unverständlch, dass die Richterin Mag. Adegbite - Lewy am 7.3. 2014 schreibt, dass " am 19.2.2014  der Verteidiger nochmals angerufen hat ". Dieser Fehler wäre aufzuklären.

2. Vollkommen unrichtig ist die Behauptung , dass ich  dauernd bei ihm in der Kanzlei stehe u. ihn  beschimpfen  u. bedrohen würde. Mein letzter persönlicher Besuch in der Kanzlei Kraft & Winternitz fand am 23.4.2014 statt. Mein damaliger Gesprächspartner war Mag. Putzendopler.  Ich habe ihn weder damals noch später beschimpft und schon gar nicht  ihn - oder andere Personen -   bedroht. Ich habe lediglich klargestellt, dass ich von meinem Verteidiger die volle Aktenkenntnis und eine Vorgangsweise entsprechend der Bestimmungen der Strafprozessordnung  und der Rechtsanwaltsordnung  erwarte.

3. Es ist völlig absurd, wenn behauptet wird, Angst zu haben, dass ich ihn erschiessen würde. Ich gab meine letzten scharfen Schuss im Rahmen meiner Reserveoffizierausbildung  im Jahre 1964 mit einer  leichten Feldhaubitze ab. Ob ich das Ziel getroffen habe entzieht sich meiner Kenntnis...

4. Es ist ebenfalls völlig absurd, wenn behauptet wird, dass er fürchtet dass der Angeklagte uns alle umbringt.

5. Es ist schon bemerkenswert, dass sich der Anrufer auf seine Verschwiegenheitspflicht beruft, schwerste Vorwürfe erhebt, völlig falsche Behauptungen aufstellt und sich gleichzeitig auf seine " Verschwiegenheitspflicht " beruft. Sehr verwunderlich ist, dass nur vom " Verteidiger des Angeklagten  gesprochen wird, aber der Name des Anrufers  nicht aufscheint.

6. Wenn der Inhalt der Vorwürfe richtig wäre, so hätte die Richterin Mag. Adegbite - Lewy wegen des Verdachts auf " Gefährliche Drohungen " sofort die Polizei oder den Staatanwalt informieren müssen. Dabei hätte sich im Zuge der notwendigen Ermittlungen herausgestellt, dass die Vorwürfe nicht stichhaltig, ja völlig aus der Luft gegriffen waren.

7. Wieso die Richterin Mag. Adegbite - Lewy  diese Vorwürfe nicht mir mitgeteilt und von mir eine Stellungnahme eingefordert, sehr wohl aber den SV Dr. Meszaros informiert hat, bleibt - vorerst - völlig unerklärlich.

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Dem Inhalt des oa Aktenvermerk der Richterin Mag. Adegbite - Lewy am 7.3. 2014  wurde bekanntlich von der mich vertretenden Rechtsanwaltskanzlei klar und deutlich entgegengetreten.

Vgl.

» SFH-10016 email Dr. Lederbauer an Kanzlei Kraft & Winternitz vom 14.7.2014
Umso dramatischer stellt sich die Frage, warum die Richterin Mag. Abdegbite - Lewy derart kompromittierende Feststellungen trifft.


» http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7428&page=2

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Die Antwort von Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH

lautete:

( Aus rechtlichen Gründen wird der Inhalt dieser e mail  nicht wörtlich - wohl aber dem Sinn nach  - wiedergegeben )


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Kraft & Winternitz, Christian P. Winternitz » » C.Winternitz@kwlaw.at

Montag, 14. Juli 2014 17:01

'wolfgang.lederbauer@chello.at' » » wolfgang.lederbauer@chello.at

Stellungnahme

Sehr geehrter Herr Dr. Lederbauer!

Bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 9. Juli 2014 teile ich Ihnen Folgendes mit:

Aus rechtlichen Gründen wird diese email nicht wörtlich wiedergegben:

2.  E mail Kanzlei Kraft & Winternitz ( Dr. Winternitz ) vom  14.7.2014

Kraft & Winternitz, Christian P. Winternitz » C.Winternitz@kwlaw.at Montag, 14. Juli 2014 17:01 'wolfgang.lederbauer@chello.at' » wolfgang.lederbauer@chello.at Stellungnahme ... Er teilte mit, dass er zur Aufklärung des Inhalts des von mir erwähnten Aktenvermerks vom 7. März 2014 mit Mag. Alexander Putzendopler Kontakt aufgenommen und dessen Stellungnahme angefordert habe. Er teilte weiters mit, dass Mag. Putzendopler sich vom Inhalt dieses Aktenvermerks distanziert  und ihm  mitgeteilt hat, zwei bis drei Mal mit der zuständigen Richterin telefoniert zu haben, wobei Inhalt dieser Gespräche neben meinem  Verfahren an sich die Webseite „so-for-humanity" gewesen sei, auf welcher ich Gerichtsstücke sowie auch Korrespondenz mit seiner Kanzlei ungeschwärzt online gestellt hatte. Diesbezüglich sei  ich ja auch von seiner  Kanzlei zur Unterlassung aufgefordert worden. Er stellte klar, dass zum Thema der Vertretung durch seine  Kanzlei Mag. Putzendopler nur darauf hingewiesen hat, dass ich seine rechtliche Vertretung in meinem  Verfahren sowie die Tätigkeit des Gerichts mitunter kritisch sehen und dies auch immer wieder – im Rahmen von Telefonaten und Korrespondenz - sehr deutlich zum Ausdruck bringen  würde. Dadurch dürfte nach seiner Meinung Mag. Putzendopler wohl etwas eingeschüchtert worden sein und er habe dies offenbar auch gegenüber der Richterin erwähnt. Gefährliche Drohungen im strafrechtlichen Sinne waren seiner Erinnerung nach kein Thema, zumal es bis dato nur ganz selten (mit Mag. Putzendopler nur ein einziges, sachliches Gespräch)  Erörterungen und damit persönliche Begegnungen gegeben hat. .... Mit freundlichen Grüßen Dr. Winternitz Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH Heinrichsgasse 4, 1010 Wien, Österreich T  +43 1 587 16 60-0, F +43 1 586 31 17 » office@kwlaw.at  » www.kwlaw.at P-Code 130260, DVR 069048, UID ATU56202255 Rechtsform GmbH, Sitz Wien, FN 227893m,  Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien . Mein Rechtvertreter, die  Kraft & Winternitz Rechtsanwälte GmbH hat im folgenden - dankenswerterweise - einen Ablehungsantrag gegen die Richterin Mag. Adegbite - Lewy  an den Präsidenten des Landesgerichst für Strafsachen gerichtet: Vgl.: SFH-10081 Freigegebener Entwurf eines Befangenheitsantrags gegen die Richterin Mag. Adegbite - LewyDr. Lederbauer gibt den Entwurf vom Montag, 11. August 2014 10:01 am Montag, 11. August 2014 10:43 frei. Dieser Antrag wurde am 12.8.2014 an das Gericht abgesandt. http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=94&aid=7507&page= . Nun wird zu überlegen sein, welche weiteren rechtlichen Schritte zu setzen sind....

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