SFH-142843   Green Deal Neue Vorgaben für "grüne" Kartelle,  Die Presse 02.06.2022 um 10:19 von Christine Kary

Nicht alle Kartelle sind „böse": Geht es um Umwelt- und Klimaziele, dürfen Unternehmen in größerem Umfang als bisher kooperieren. Wie die Wettbewerbsbehörde das auslegt – darüber soll ein neuer Leitfaden Aufschluss geben.

https://www.diepresse.com/6147339/neue-vorgaben-fuer-gruene-kartelle


Wien. Eine Branche tut sich zusammen, um sich auf klimafreundlichere Produktionsmethoden zu verständigen. Oder verpflichtet sich, auf umweltschädliches Verpackungsmaterial verzichten. Oder Firmen kooperieren beim Vertrieb, um Transportwege zu reduzieren: Klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und wäre bisher großteils nur in einer kartellrechtlichen Grauzone möglich gewesen – jedenfalls bis zum Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2021.

Im Zuge dieser Novellierung hat der österreichische Gesetzgeber – in einem Alleingang innerhalb der » EU – das nationale Kartellrecht stärker an den Klimaschutzzielen ausgerichtet. Kooperationen, die „zwar wettbewerbsbeschränkende Effekte aufweisen, aber gleichzeitig wesentlich zur Erreichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele beitragen“, sollen demnach „in weiterem Umfang als bisher von der Möglichkeit der Freistellung vom Kartellverbot profitieren können“, heißt es dazu in einem Leitlinien-Entwurf der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), der Unternehmen als Orientierungshilfe dienen soll und ab sofort zur Konsultation aufliegt.

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