SFH-9688 E mail Dr. Lederbauer an Bundeskanzler Faymann vom 25.2.2014
ich habe Sie bei der Veranstaltung der Tageszeitung KURIER am 28.1.2014 ein weiteres Mal bezüglich der Tatsache, dass in Österreich Menschenrechte nicht durchsetzbar sind, angesprochen...
.
Dr. Wolfgang Lederbauer <» wolfgang.lederbauer@chello.at> Dr. Wolfgang Lederbauer <» wolfgang.lederbauer@chello.at>
Dienstag, 25. Februar 2014 11:49
Werner Faymann <» werner.faymann@bka.gv.at>
bezüglich der Tatsache, dass in Österreich Menschenrechte nicht durchsetzbar sind....
.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
.
ich habe Sie bei der Veranstaltung der Tageszeitung KURIER am 28.1.2014 ein weiteres Mal bezüglich der Tatsache, dass in Österreich Menschenrechte nicht durchsetzbar sind, angesprochen.
Vgl.:
Sie beauftragten Ihre Mitarbeiterin, sich der Sache anzunehmen..
.
Ich habe auf mein Schreiben an den Kanzleramtsminister Dr. Ostermayer vom 20.6.2014 bisher - also nach mehr als sieben Monaten - leider keine Antwort bekommen.
.
Vgl.:
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=97&aid=6518&page=
Ich habe dann weitere Regierungsmitglieder angesprochen:
.
Vgl.:
.
.
Allerdings erhielt ich ein Schreiben des BMeiA vom 18.2.2014 , in dem auf folgendes hingewiesen wird:
Die österreichische Bunderegierung vertritt unverändert die Ansicht, dass die sog. " Auffassungen " des Ausschusses für Menschenrechte über ihm nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte zugegangenen Mitteilungen ( vgl. Artikel 5 des Fakultativprotokolls ) nicht rechtsverbindlich sind. Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 ist diesbezüglich daher auch keine Änderung vorgesehen.
Vgl.:
» SFH-9687 Brief BMeiA an Dr. Lederbauer vom 18.2.2014Die österreichische Bunderegierung vertritt unverändert die Ansicht, dass die sog. " Auffassungen " des Ausschusses für Menschenrechte über ihm nach dem Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte zugegangenen Mitteilungen ( vgl. Artikel 5 des Fakultativprotokolls ) nicht rechtsverbindlich sind.
.
Zu dem aufgezeigten Grundproblem ( Menschenrechte sind in Österreich nicht durchsetzbar ) möchte ich Ihnen nun meine persönliche Auffassung mitteilen.
Es ist vollkommen klar, dass Menschenrechte umfangreich definiert und auch Beschwerdemöglichkeiten entweder beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ( EGMR ) oder beim UN Menschenrechtsausschuss ( UN MRA ) festgelegt worden sind.
.
Es ist auch klar, dass solche Menschenrechte durchsetzbar sein müssen.
.
Der UN MRA hat in seinen Comments mehrmals mitgeteilt, dass die Views des UNMRA innerstaatlich umzusetzen sind.
.
Nach dem Erhalt des oa Schreibens des BMeiA vom 18.2.2014 ist nun klar geworden, dass die derzeitige unter Ihrer Leitung stehende Bundesregierung nicht bereit ist, sich mit der Tatsache auseinanderzusetzen, dass in Österreich Menschenrechte nicht durchsetzbar sind. Im Regierungsprogramm wird allerdings einiges angekündigt...
Vgl.:
Auszug:
"...
Einsatz für Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit stärken
Beschluss eines Nationalen Aktionsplans „Menschenrechte",
Bedauerlichweise ist nicht näher definiert, was darunter im einzelnen zu verstehen ist.
Nach unseren jüngsten Recherchen geht es um " legislatives Unrecht ", da zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt für bürgerliche und politische Rechte kein Ausführungsgesetz beschlossen wurde, in dem festgelegt ist, was innerstattlich zu geschehen hat, wenn ein Beschwerdeführer beim UNMRA erfolgreich war.
Vgl.:
.
Anmerkung Dr. Lederbauer vom 27.7.2013
" ...Der damalige Abgeordnete Schieder, der spätere Generalsekretär des Europarats, hat weit geblickt und die berechtigte Frage nach den Konsequenzen der Entscheidungen ( Views ) des UN Menschenrechtsausschusses gestellt.
Diese für jede Bürgerin und jeden Bürger elementare Frage ging in der Folge im Laufe von Jahrzehnten unter bzw geriet offenbar in Vergessenheit...."
Bekanntlich kommen die meisten Gesetzesinitiativen von der Regierung. Es erscheint dringend erforderlich, dass die unter Ihrer Leitung stehendene Bundesregierung nun endlich eine entsprechende Gesetzesinitiative setzt.
Die derzeitige Bundesregierung wird von der SPÖ , dessen Parteivorsitzender Sie sind und von der ÖVP, dessen Paríevorsitzender Dr. Spindelgger ( früher der dafür zuständige Außenminister ) ist, gebildet.
Es ist vollkommen klar, dass solche entscheidenden Weichenstellungen von den Parteispitzen vorzunehmen sind.
.
Wie Sie vielleicht wissen, zieht sich diese Angelegenheit seit der Entschedung des UN MRA im Fall Perterer gegen Österreich seit Jahren hin.
Vgl.
SFH-0143 / UN Menschenrechtsausschuß - VIEWS vom 20.07.2004 PERTERER vs AUSTRIA
(nicht amtliche) Übersetzung ins Deutsche durch das Bundeskanzleramt
Ich verweise noch auf folgende wissenschaftliche Arbeit, in der das Problem der mangelnden Durchsetzbarkeit von Menschenrechten sehr anschaulich behandelt wird.
.
Ich darf Sie also, sehr geehrter Herr Bundeskanzler nochmals ersuchen, sich dieser wichtigen Frage als Spitzenpolitiker zu widmen.
Über die weiteren von uns zu ergreifenden Schritte werde ich Ihnen berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Lederbauer
SOCIETY FOR MORE HUMANITY AND CIVIL RIGHTS
GESELLSCHAFT FÜR MEHR HUMANITÄT UND BÜRGERRECHTE
A 1010 WIEN DOMINIKANERBASTEI 6
Tel 43(1)968 35 50 Tel 0664 954 52 54
http://so-for-humanity.com2000.at
e mail: wolfgang.lederbauer@chello.at
Präsident Dr. Wolfgang Lederbauer Telefon 0664/954 52 54
wolfgang.lederbauer@chello.at
Vizepräsident Dr. Paul Perterer Telefon: 0650/77 84 308
ledererguetl@saalbach.net
|
|