SFH-1007 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9100/135- Präs/08   an Dr. Lederbauer vom 2.12.2008.

Soweit Sie mit Ihrem Schreiben vom 20.Oktober 2008 ua Ihre " Eingabe " vom 6. Oktober " aufrecht" halten, verweise ich Sie - im Auftrag des Präsidenten des Verfassunsggerichtshofs - auf den Beschluss dieses Gerichtshofs vom 7.11.2008 , A 13/08-6.

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