SFH-0676-3 Antrag Dr. Lederbauer an den Verwaltungsgerichtshof vom 07.09.2007 auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof.
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof. Laut § 69 (1) Ziffer 1 des Allgemeinen Verwaltunsgverfahrensgesetzes gilt: " Dem Antrag einer Partei auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens ist stattzugeben,wenn... der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde , falsches Zeugnis oder andere gerichtlich strafbare Handlungen herneigeführt oder onstwie erschlichen worden ist.... Dr. Lederbauer hat an die Staatsanwaltschaft Wien mehrere Strafanzeigen gerichtet und wird nun neue Strafanzeugen ausarbeiten.
An den
Verwaltungsgerichtshof
Judenplatz 11
1010 Wien
Persönlich übergeben
Zl 2000/09/0144-8
Erkenntnis vom 31.10.2001
Wien, den 07.09.2007
LEDRH900
Beschwerdeführer: DI. Dr. Wolfgang Lederbauer
1010 Wien Dominikanerbastei 6
Beklagte Behörde: Rechnungshof
Dampfschiffstraße 2
1030 Wien
sowie
Disziplinarkommission im Rechnungshof
Dampfschiffstraße 2
Wien
sowie
Disziplinarkommission beim Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport
1014 Wien
Ballhausplatz 2
und
Verwaltungsgerichtshof
Judenplatz 11
1010 Wien
im Zusammenhang mit dem
Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission im Rechnungshof
vom 13.12.1999
sowie dem
Disziplinarerkenntnis der DOK im Bundesministerium für öffentliche
Leistung und Sport vom 13.6.2000
GZ 9/11-DOK/00
Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem VwGH
3 fach
2 Beilagenkonvolute ursprüngliche Anträge und Beilagen
Dr.Wolfgang Lederbauer Wirtschaftsingenieur Bauwesen A-1010 Wien, Dominikanerbastei 6 Tel: + 43/1/968 35 50 Fax: + 43/1/968 35 51 Mobile: + 43/664 112 99 75 E Mail: » wolfgang.lederbauer@chello.at » www.w-lederbauer.at » www.ecooowall.at
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