SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009 Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist. |
SFH-1018 / Mitteilung Verfassungsgerichtshof vom 28.11.2008 an Dr. Lederbauer ... nach Ablehnung der Verfahrenshilfe ist die Klage durch einen Rechtsanwalt einzubringen |
SFH-1016 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichgtshof vom 23.09.2008 an Dr. Lederbauer Schreiben vom 09.09.2008 gegen den Beschluss des VfGH vom 28.08.2008 wird in Kürze erledigt |
SFH-1007 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9100/135- Präs/08 an Dr. Lederbauer vom 2.12.2008. Soweit Sie mit Ihrem Schreiben vom 20.Oktober 2008 ua Ihre " Eingabe " vom 6. Oktober " aufrecht" halten, verweise ich Sie - im Auftrag des Präsidenten des Verfassunsggerichtshofs - auf den Beschluss dieses Gerichtshofs vom 7.11.2008 , A 13/08-6. |
SFH-1006 Schreiben VfGH Zl 13/08-7 an Dr. Lederbauer vom 28.11.2008 Gemäss § 18 VfGG werden Sie numehr augefordert, im Sinne des § 17 Abs VfGG Ihre Klage innerhalb von vier Wochen durch einen ( selbst gewählten ) bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen. |
SFH-1003 Schreiben Dr. Lederbauer an den Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger vom 09.09.2008 Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich beiliegendes Schreiben von Frau Vizepräsidentin Bierlein.
Dieses vermag ich aus folgenden Gründen nicht als amtliche Erledigung meiner Eingabe anzusehen |