SFH-1490 Beschluss Verfassungsgerichtshof betr. Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer vom 22.09.2009
Der VfGH weist die Staatshaftungsklage gemäss Art 137 B-VG von Dr. Lederbauer laut Beschluss vom 22.09.2009 wegen Fristversäumnis zurück und erwähnt in diesem Beschluss, dass eine Klage nach Art 137 BV-G an keine Frist gebunden ist.

SFH-1018 / Mitteilung Verfassungsgerichtshof vom 28.11.2008 an Dr. Lederbauer
... nach Ablehnung der Verfahrenshilfe ist die Klage durch einen Rechtsanwalt einzubringen

SFH-1019 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichtshof vom 02.12.2008 an Dr. Lederbauer
eswird auf den Beschluss des VfGH vom 07.11.2008 hingewiesen

SFH-1017 / Beschluss Verfassungsgerichtshof vom 07.11.2008 - Antrag Dr. Lederbauer auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird zurückgewiesen
... es sei keine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ,,,,

SFH-1016 / Schreiben Präsidium Verfassungsgerichgtshof vom 23.09.2008 an Dr. Lederbauer
Schreiben vom 09.09.2008 gegen den Beschluss des VfGH vom 28.08.2008 wird in Kürze erledigt

SFH-1014 / Beschluss Landesgericht für ZRS vom 22.11.2008 - Antrag Lederbauer auf Verfahrenshilfe für Staatshaftungsklage wird abgewiesen
... wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Rechtsverfolgung ...

SFH-1007 Schreiben Präsidium des VfGH GZ 9100/135- Präs/08 an Dr. Lederbauer vom 2.12.2008.
Soweit Sie mit Ihrem Schreiben vom 20.Oktober 2008 ua Ihre " Eingabe " vom 6. Oktober " aufrecht" halten, verweise ich Sie - im Auftrag des Präsidenten des Verfassunsggerichtshofs - auf den Beschluss dieses Gerichtshofs vom 7.11.2008 , A 13/08-6.

SFH-1006 Schreiben VfGH Zl 13/08-7 an Dr. Lederbauer vom 28.11.2008
Gemäss § 18 VfGG werden Sie numehr augefordert, im Sinne des § 17 Abs VfGG Ihre Klage innerhalb von vier Wochen durch einen ( selbst gewählten ) bevollmächtigten Rechtsanwalt einzubringen.

SFH-1005 Beschluss des VfGH Zl.13/08-6 vom 07.11.2008 über den Antrag von Dr. Lederbauer auf Bewiliigung der Verfahrenshilfe für die Einbringung einer " Staatshaftungsklage " wegen Nichtumsetzung der Views des UN Menschenrechtsausschusses
Der Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird abgewiesen.

SFH-1003 Schreiben Dr. Lederbauer an den Präsidenten des VfGH Dr. Holzinger vom 09.09.2008
Zu meinem großen Erstaunen erhielt ich beiliegendes Schreiben von Frau Vizepräsidentin Bierlein. Dieses vermag ich aus folgenden Gründen nicht als amtliche Erledigung meiner Eingabe anzusehen



  weiter »
 

Bereitstellungszeit : 0.362 Sekunden | SQL: 6 | made by powerweb99.at