Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
nun haben wir Gewissheit erhalten: mit Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19. März wurde auch die Revision der Stadtgemeinde abgewiesen.
Damit ist endgültig rechtskräftig festgestellt, dass der dreispurige Ausbau der A22, wie er dem BMK 2016 vorgelegt wurde, keiner UVP bedarf.
Ein kurzer Rückblick auf die letzten Verfahrensschritte: Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 14. Juni wurde unsere Beschwerde abgewiesen. Am 7. Juli haben wir die Ordentliche Revision beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Unsere Revision wurde vom Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. November 2024 zurückgewiesen.
In den Protokollen und Präsentationen der beiden Gerichts-Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht im Juni 2024, wurden uns die beanstandeten Vorhabensbedingten erheblichen Beeinträchtigungen durch Eutrophierung (Überangebot an Nährstoffen) von Lebensräumen wie Wiesen, Wald und Gewässer bestätigt.
Da aber auch die ständigen Belastungswerte (Vorbelastung) des laufenden Betriebes, die ebenfalls deutlich im kritischen Bereich liegen, im Verfahren bestätigt wurden, ist die Behörde aufgrund der dadurch verursachten Beeinträchtigungen nach der EU-FFH-Richtlinie, des Natura 2000-Managementplans der EU-Kommission und der EuGH-Rechtsprechung verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um solche Einwirkungen zu verhindern!
Mit einer Umweltbeschwerde bezüglich der derzeitigen - schon bestehenden und anhaltenden - nachweislichen Beeinträchtigungen unseres Natura 2000 Gebietes, kämen wir von der Phase der bisherigen Defensive in die Offensive.
Behörde und Betreiber könnte man damit in die Verpflichtung nehmen, Maßnahmen zu treffen, zuerst die durch das laufende Projekt verursachten schädlichen Auswirkungen zu verhindern bzw. zu verringern, bevor überhaupt an einen Ausbau zu denken ist.
Mit dieser Vorgangsweise wäre ein Ausbau der A22 und eine damit verbundene Kapazitätsausweitung vom Tisch und der Betreiber und die Behörden müssten zuerst in Form von Schadensbegrenzungsmaßnahmen die derzeitige Beeinträchtigung des betreffenden Gebietes als solches vermeiden und gewährleisten, dass kein vernünftiger Zweifel besteht, dass das Gebiet durch das bestehende Projekt nicht beeinträchtigt wird. Schadensbegrenzungsmaßnahmen müssen direkt an die Auswirkungen, denen entgegengewirkt werden soll, anknüpfen und sich auf die betroffenen Lebensraumtypen und Arten beziehen.
Wir bereiten im nächsten Schritt die Umweltbeschwerde zum laufenden Betrieb der A22 vor, um sie bei den zuständigen Behörden, der Landesregierung und der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg, einzubringen.
Das kostet natürlich wieder alles Geld. Darum zum Abschluss ein Spendenaufruf für Leistungen die wir aus dem Vereinskonto mit dem IBAN AT58 2011 1843 8290 2600 finanzieren müssen.
Danke an ALLE die uns bei den finanziellen Aufwendungen über viele Jahre bereits unterstützen!
Gerne kann das Mail an einen interessierten Bekanntenkreis weiter verteilt werden.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
Liebe Grüße und ein frohes Osterfest wünscht das (Kern)-Team der Bürgerinitiative
Wolfgang Rieger, Hans Nader, Martin Summerer, Roland Balasch, Matthias Kubat, Karina Hellbert, Martin Fischer, Gerald Moll, Franz Els und Josef Lehner
Bürgerinitiative Tunnel und Grüner Übergang
p.A. Josef Lehner
Am Neuriß 40
2000 Stockerau
Mobil: +43 681 206 632 91
Mail: » Josef.Lehner.1965@a1.net
Web: » www.tunnelstockerau.at

Verein Bürgerinitiative Tunnel und Grüner Übergang - A22 (ZVR-Zahl 1961551895)
Vereinskonto IBAN: AT58 2011 1843 8290 2600 BIC: GIBAATWWXXX
Anmerkung Dr. Lederbuer vom 22.4.2025